Hallo,
ich lebe in einer (nicht eingetragenen) Lebensgemeinschaft. Meine Partnerin und ich sind bei verschiedenen PKV versichert. Unser gemeinsames Kind wird aus leistungstechnischen Gründen bei der PKV meiner Partnerin, die derzeit in Elternzeit ist, über einen eigenständigen Vertrag versichert. Auch vor Beginn der Elternzeit hatte ich ein höheres Einkommen, als meine Partnerin.
Ist in diesem Falle mein Arbeitgeber verpflichtet, einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV meines Kindes zu zahlen?
TosH
[Mittels Suche konnte ich meine Frage nicht hinreichend klären, da immer von verheirateten Paaren ausgegangen wurde].