PKV...arbeitslos.....GKV

Hallo,
nehmen wir mal folgendes an:

Herr R. ist 50 und schon jahrelang in der Pkk…jetzt wird er am 1.12 2011 arbeitslos, und möchte in die Gkk wechseln.Seine Frau ist freiwillig versichert.

Da er schon über 5 Jahre in der Pkk ist, so das Arbeitsamt, muss er sich selber drum kümmern…Pkk kündigen…dann in eine Gkk aufgenommen werden…

Geht das so einfach ,oder gibt es Klauseln?

danke schon mal vorab

lisa

MOD: Mißverständliche Abkürzungen korrigiert

Hi Lisa,

Herr R. ist 50 und schon jahrelang in der Pkk…jetzt wird er am 1.12 2011 arbeitslos, und möchte in die Gkk wechseln

Da er schon über 5 Jahre in der Pkk ist, so das Arbeitsamt, muss er sich selber drum kümmern…Pkk kündigen…dann in eine Gkk aufgenommen werden…

Geht das so einfach ,oder gibt es Klauseln?

Also, die Aussage von der Bundesagentur für Arbeit ist so erstmal richtig. Ich weiss nicht ob es relevant ist, aber die Bundesagentur für Arbeit würde die PKV auch bezuschussen…(§ 26 SGB II)

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26400/zentraler-Cont…

Ich würde erstmal einen Antrag bei einer GKV stellen und sehen was die sagen. Die GKV hat in diesem Fall keinen Kontrahierungszwang und darf auch ablehnen. Für die Kündigung der PKV muss eine Annahme (in diesem Fall) der GKV vorliegen!

Ich hoffe mein Beitrag hilft erstmal weiter…

Viele Grüße
Timm Picker
FELICON

MOD: Mißverständliche Abkürzungen des Urpsrungsartikel korrigiert

Ich würde erstmal einen Antrag bei einer GKV stellen und sehen
was die sagen. Die GKV hat in diesem Fall keinen Kontrahierungszwang und darf auch ablehnen.

Wenn das Einkommen entsprechend gering ist, besteht Versicherungspflicht in der GKV, die Person, um die es geht ist unter 55.

Geht das so einfach ,oder gibt es Klauseln?

Ja es geht einfach und es gibt Klauseln. Die GKV seiner Wahl aufsuchen und das Vorgehen besprechen. Für mein Verständnis entsteht Versicherungspflicht in der GKV mit Arbeitsaufnahme, d.h. legt man der PKV eine Aufnahmebestätigung einer KK vor, wird die PKV taggenau aufgehoben.

Hi Nordlicht,

Wenn das Einkommen entsprechend gering ist, besteht Versicherungspflicht in der GKV, die Person, um die es geht ist unter 55.

Ich verweise auf § 5 (5) in Verbindung mit §§ 5 (5a) und 5 (9) SGB V

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html

§ 6 (3a) sagt nichts über geringes Einkommen aus und wird ausgehebelt, da die Person nicht
versicherungspflichtig ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html

Viele Grüße
Timm Picker
FELICON

Hallo,
ich unterstelle nach der Ausgangsfrage…es besteht Anspruch auf ALG I.
Hier tritt Versicherungspflicht GKV ein. Da die Person länger als 5 Jahre PKV-versichert war - ist Befreiung möglich. Ist doch alles eine bekannte Größe.
Sorry - worüber streitet ihr euch, Kollegen?
Gruß J.K.

Hi Jörg,

ich unterstelle nach der Ausgangsfrage…es besteht Anspruch auf ALG I.

Wie kommst Du darauf?

§§ 127 ff. SGB III

Kollegialer Gruß
Timm Picker
FELICON

ich unterstelle nach der Ausgangsfrage…es besteht Anspruch auf ALG I.

Wie kommst Du darauf?

Ich bin aus irgendeinem Grund davon ausgegangen, dass derjenige Selbständig ist - Tut mir Leid!

Das muss natürlich geklärt werden…

Wie gesagt sorry Jörg…

Kollegialer Gruß
Timm Picker
FELICON

Ich bitte vielmals um Entschuldigung,

Ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen, dass derjenige Selbständig ist. Da stand ich, praxis bedingt, völlig auf dem Schlauch.

Tut mir Leid, das muss natürlich geklärt werden

Kollegialer Gruß
Timm Picker
FELICON

Wer streitet denn hier ?

Das Arbeitsamt, heute Arge genannt, erzählt Quatsch.

Wenn er Leistungen vom Arbeitsamt bekommt, wird er pflichtversichert in der GKV. Nach 5 Jahren in der PKV kann er sich befreien lassen, um in der PKV zu bleiben. Dafür und nur dafür muss er aktiv werden.

Sonst kann er die GKV abwarten und kann dann mit einem Versicherungsnachweis die PKV ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Wenn die Ehefrau selbst berufstätig ist, ändert sich für sie nichts.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

Das Arbeitsamt, heute Arge genannt

BTW: Nennen sich inzwischen Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter
Das sind imo aber zwei verschiedene Dinge. Für ALG I-Empfänger ist immer noch das Arbeitsamt ähm die Agentur für Arbeit zuständig.

Wenn er Leistungen vom Arbeitsamt bekommt, wird er
pflichtversichert in der GKV.

Aber die Zeit in der man in dem Fall „von Amts wegen“ der AOK zugeteilt wurde sind ja vorbei, daher muß man immer noch eine Versicherung auswählen, das macht das Amt ähm die Agentur nicht.

Cu Rene

ja, stimmt beides. Schlamperei von mir. Aber, wenn er sich keine sucht, kommt er dann nicht doch in die AOK ?

Gruss

Barmer