PKV - Arbeitslosigkeit und anschließend Ausland

Hallo,

eine verzwickte Frage zur Krankenversicherung:

Angenommen, ein Arbeitnehmer ist seit 3 Jahren privat krankenversichert. Nun wird er arbeitslos. Dadurch wird er GKV-pflichtig(?). Für die PKV schließt er deshalb eine Anwartschaftsversicherung ab. Nach 1 Jahr Arbeitslosigkeit beginnt er einen Job als Selbständiger in den USA. Trotzdem behält er einen Wohnsitz in Deutschland bei, denn er will nach 1-2 Jahren zurückkommen.

Ist er dann auch während der Tätigkeit in den USA in Deutschland GKV-pflichtig? Oder kann er die PKV wieder aufleben lassen (welche einen Versicherungsschutz für vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu 3 Jahren beihaltet)?

Danke im Voraus für Antworten!
Klaus

Hallo, da fehlt die Information, ob er in den USA krankenversichert wird/ist. Ich fürchte nicht.

Wenn in Deutschland der Hauptwohnsitz fortbesteht, ist er nach dem Buchstaben des SGB V (wenn auch nicht nach dem Sinn der Vorschrift) pflichtig und muss gut argumentieren, wenn er nicht will. Warum muss der Hauptwohnsitz hier sein ?

Ein Wiederaufleben der PKV wäre sinnvoll, muss unbedingt sofort nach dem Ende der Arbeitslosigkeit = Versicherungspflicht beantragt werden. Wird dies versäumt, kann sich die PKV weigern bzw. Bedingungen stellen.

Gruss

w.will

Hallo Herr Will,

danke für die Antwort.

Hallo, da fehlt die Information, ob er in den USA
krankenversichert wird/ist. Ich fürchte nicht.

Eine KV-Pflicht gibt es in den USA noch nicht. Er will gerne seine deutsche PKV mitnehmen, da diese ihm dies anbietet.

Wenn in Deutschland der Hauptwohnsitz fortbesteht, ist er nach
dem Buchstaben des SGB V (wenn auch nicht nach dem Sinn der
Vorschrift) pflichtig und muss gut argumentieren, wenn er
nicht will. Warum muss der Hauptwohnsitz hier sein ?

Da der Mann ein Zimmer im Hause seiner Eltern beibehält, um im Urlaub dort zu wohnen, ist er gemäß Art. 13 und 14 des Bayerischen Meldegesetzes verpflichtet, dort einen Wohnsitz anzumelden.

Wo steht im SGB V, dass ein Wohnsitz Krankenversicherungspflicht auslöst? Ich habe die Stelle nicht gefunden und kann es mir auch nicht vorstellen. Sonst müsste sich ja ein Engländer, der eine Ferienwohnung in Garmisch hat und sich vorschriftsmäßig anmeldet, in Deutschland krankenversichern?

Ein Wiederaufleben der PKV wäre sinnvoll, muss unbedingt
sofort nach dem Ende der Arbeitslosigkeit =
Versicherungspflicht beantragt werden. Wird dies versäumt,
kann sich die PKV weigern bzw. Bedingungen stellen.

Auch hier muss ich nochmal nachhaken: Ist wirklich Ende der Arbeitslosigkeit = Ende der Versicherungspflicht? Oder nur Ende der GKV-Pflicht, d.h. man hat in dem Moment das Wahlrecht zwischen GKV und PKV?

Freue mich auf Erläuterungen.

Viele Grüße
Klaus

Hallo,

während des Bezuges von Arbeitslosengeld besteht in der deutschen GKV Versicherungspflicht. Wenn die Vorversicherungszeit von mindestens 1 Jahr erfüllt ist (§ 9 Absatz 1 Nr. 1 SGB V), besteht ab Tag nach dem Arbeitslosengeld eine Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV.

Wenn man keine Absicherung bei Krankheit nachweisen kann und ein Wohnsitz in Deutschland besteht, kann ggf. die Versicherungspflicht in der GKV nach § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V.

AUSNAHME:
Überlegenswert ist ggf. auch eine Anwartschaft in de…

Hallo, das Meldegesetz verlangt bestimmt keinen Haupt- oder Erstwohnsitz. damit wäre die allgemeine Versicherungspflicht erledigt. Und wer will überprüfen, ob da ein Zimmer vorgehalten wird ?

Die Versicherungspflicht wg. Arbeitslosigkeit endet, wenn die Leistungen wg. Arbeitslosigkeit enden. Dann muss die AW
beendet werden.

Aber wenn die PKV sogar die Fortsetzung in den USA anbietet, ist doch alles o.k. oder ? Mit der PKV wäre auch die allgemeine versicherungspflicht erfüllt, wenn er mal wieder herkommt, also alles super.

Gruss

Hallo,

wen man nur einen Wohnsitz in Deutschland hat, gibt es keine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz. Es heißt dann einfach nur Wohnsitz, egal was wan evtl. im Ausland noch alles hat.

Klar ist es schwer zu überprüfen, wer wo ein Zimmer vorhält, aber es nicht anzumelden ist nach dem Buchstaben des Gesetzes illegal.

Nochmal die Frage: Wo steht geschrieben, dass ein Wohnsitz Versicherungspflicht auslöst?

Gruß
Klaus