Hallo Herr Will,
danke für die Antwort.
Hallo, da fehlt die Information, ob er in den USA
krankenversichert wird/ist. Ich fürchte nicht.
Eine KV-Pflicht gibt es in den USA noch nicht. Er will gerne seine deutsche PKV mitnehmen, da diese ihm dies anbietet.
Wenn in Deutschland der Hauptwohnsitz fortbesteht, ist er nach
dem Buchstaben des SGB V (wenn auch nicht nach dem Sinn der
Vorschrift) pflichtig und muss gut argumentieren, wenn er
nicht will. Warum muss der Hauptwohnsitz hier sein ?
Da der Mann ein Zimmer im Hause seiner Eltern beibehält, um im Urlaub dort zu wohnen, ist er gemäß Art. 13 und 14 des Bayerischen Meldegesetzes verpflichtet, dort einen Wohnsitz anzumelden.
Wo steht im SGB V, dass ein Wohnsitz Krankenversicherungspflicht auslöst? Ich habe die Stelle nicht gefunden und kann es mir auch nicht vorstellen. Sonst müsste sich ja ein Engländer, der eine Ferienwohnung in Garmisch hat und sich vorschriftsmäßig anmeldet, in Deutschland krankenversichern?
Ein Wiederaufleben der PKV wäre sinnvoll, muss unbedingt
sofort nach dem Ende der Arbeitslosigkeit =
Versicherungspflicht beantragt werden. Wird dies versäumt,
kann sich die PKV weigern bzw. Bedingungen stellen.
Auch hier muss ich nochmal nachhaken: Ist wirklich Ende der Arbeitslosigkeit = Ende der Versicherungspflicht? Oder nur Ende der GKV-Pflicht, d.h. man hat in dem Moment das Wahlrecht zwischen GKV und PKV?
Freue mich auf Erläuterungen.
Viele Grüße
Klaus