PKV-Arztrechnungen

Hallo, ich lebe in Trennung mit meiner Frau und zahle Kindesunterhalt und u. a. auch die Beiträge zur PKV meiner Kinder. Meine Frau ist der Meinung, ich müßte auch für die aufkommenden Arztrechnungen und Medikamtente aufkommen. Ich bin der Meinung, dass diese durch die Unterhaltszahlungen abgedeckt sind.
Für Eure Hilfestellung/Tipps „DANKE“ im Voraus.

Hallo,
vielen Dank für die Übersendung Deiner Anfrage. Ich bin ausschließlich für die Beantwortung von Anfragen zum Thema „psychologischen Folgen von Trennung und Scheidung“ zuständig. Leider lässt sich diese Differenzierung nicht einstellen. Deine Fragestellung ist rechtlicher Natur. Bitte wende Dich an einen Experten, der vom Hintergrund Sozialrechtsexperte ist und bestenfalls über eine juristischen Ausbildung verfügt.

Viel Erfolg
chicobello

Hui, hierzu kann ich leider nichts sagen. Tut mir Leid ;-( Du hast doch sicher einen Anwalt, wenn du im Trennungsjahr bist,oder? In dieser Sache solltest du einen Fachmann fragen. Allerdings würde ich vermuten, dass deine Frau die Rechnungen erst einmal vorstrecken muss. Ich kenne es so von meinen Kindern: Wenn man die Rechnungen bis 200 Euro gesammelt hat, dann kann man sie doch bei der Krankenkasse einreichen und erhält dann den Betrag zurücküberwiesen.

Gruß, Ralle

Tut mir leid. Das ist keine Frage für einen KV-Experten, sondern für einen Familienrechtler.

Hier habe ich etwas dazu gefunden: http://www.finanztip.de/recht/familie/ur15p01059.htm

keine Ahnung

Guten Tag Fragezeichen1,
es tut mir leid, aber dazu kann ich keine professionelle Antwort liefern, das ist bei mir im Kundenkreis in den letztn 20 Jahren nie als Frage aufgetaucht, zu der ich beteiligt war.

Meiner Ansicht nach ist es aber so, dass die Arztrechnungen derjenige zu zahlen hat, der auch die Krankenversicherung für die Kinder bezahlt (soweit die Medikamente nicht durch die Krankenversicherung getragen werden (zur PKV gehören ja unter anderem auch Selbstbeteiligungen, die dafür ja dann den Beitrag schmälern.
Das ist aber nur meine Meinung, ich gehe also davon aus, das es wahrscheinlich so ist.

Tut mir leid, dass ich hier nicht mit fachkundiger Hilfe nutzen kann.

Hallihallo!

Tut mir leid, aber da bin ich auch überfragt. Ich denke aber, ein Anruf beim Anwalt sollte da Klarheit schaffen.

Grüße
Ira

hmmmm… das müsste Dein Anwalt am Besten wissen was als Unterhaltsleistung vereinbart wurde(?)
Generell ist aber mit regelmässiger Unterhaltsleistung der tägliche Bedarf schon abgedeckt.
Wurde das denn schon gerichtlich festgelegt???

Ich muss auch mit meinem Gehalt auskommen, egal was für Rechnungen diesen Monat anstehen… :wink:
(Die Frauen sehen halt Unterhalt gerne als persönliches Taschengeld oder Aufwandsentschädigung während/nach einer Tennung/Scheidung an.)

LG Klaus

Hierzu kann ich keine Antworten geben, da dies zum Unterhaltsrecht und nicht zum PKV Bereich zählt.

Mit freundlichen Grüßen

Michael N. Zieren
ZIEREN Versicherungsmakler

Hallo,

tut mir Leid, ich bin hier überfragt, ich meine ja, aber es müsste geklärt werden. Sorry. jacqueline

Sicher hast Du schon eine Antwort bekommen, irgendwie kommen nicht alle Afragen bei mir in der Mailbox an, sonst hätte ich längst geantwortet. Du weisst bestimmt schon, das Du nichts zu den Medikamenten zubezahlen musst. Viele Grüsse von Susanne

Sollte ich Ihnen nicht geantwortet haben, so tut mir dies leid. Bedürfen Sie noch der Antwort einer Psychologin - so melden Sie sich bitte nochmal kurz.
Petra

Ich denke das die Arztrechnungen vom Unterhalt bezahlt werden. Aber hierzu würde ich einen Fachmann befragen