PKV: Aufhebung von vereinbarten Erschwerungen

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf eine private Krankenversicherung (Beamter, 50% Beihilfe, 50% PKV). Der Versicherte hat aufgrund der jüngsten Beitragserhöhung das Unternehmen gebeten zu prüfen, ob ein Verzicht auf den Risikozuschlag möglich sei. Die Versicherung bittet nun per Fragebogen um eine Aussage des Versicherten, seit wann er wegen der für den Risikozuschlag ausschlaggebenden Erkrankung nicht mehr in Behandlung gewesen und keine Beschwerden aufgetreten seien. In dem Fragebogen ist ausdrücklich vermerkt, dass mit „Behandlung“ nicht nur Arztbesuche, sondern zum Beispiel auch eine Medikamenteneinnahme gemeint sei.

Nun ist die Situation folgendermaßen, dass der Versicherte vor Abschluss der PKV unter ärztlicher Begleitung eine Migräneprophylaxe durchgeführt und abgeschlossen hat. Der Arzt hat abschließend dem Patienten geraten, zukünftig gelegentlich auftretende Anfälle durch rezeptfrei erhältliche Medikamente selbst zu behandeln. Genauso verfährt der Versicherte nun auch, das heißt, er nimmt gelegentlich (alle paar Wochen) eines der bekannten Schmerzmittel ein. Der Versicherung entstehen dadurch natürlich keine Kosten, da der Patient sich die Medikamente in der Apotheke selbst kauft. Arztbesuche wegen der Krankheit gab es seit Abschluss der Versicherung nicht mehr, warum auch, schließlich ist die Krankheit nicht heilbar, sie tritt aber auch nicht mehr besonders häufig auf.

Muss der Versicherte auf die Medikamenteneinnahme hinweisen, auch wenn in keinem Falle die Versicherung dafür Kosten übernehmen musste? Kann der Versicherte sich als beschwerdefrei bezeichnen?

Gruß
Ultra

Hallo,

um sämtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen (und die werden kommen wenn du eine Anzeigepflichtverletzung begehst) solltest du die Einnahme der Medikamente angeben. Es geht ja nicht darum, dass die Versicherung das Medikament nicht bezahlen muss, sondern dass der Versicherte an der Krankheit X leidet durch die der Versicherung bei einer evtl. Verschlimmerung (die immer passieren kann) Kosten entstehen.

Also, wie beim Abschluss gilt auch hier: alles angeben, nach was geragt wird. Die Folgen einer Falschangabe können massiv sein und dich im schlimmsten Fall nicht nur finanziell ruinieren…

Grüße

Lars

Schönen Guten Tag Frau Ultra,

dies ist eine sehr komplizierte Angelegenheit. Grundsätzlich gilt es müssen alle Untersuchungen und Behandlungen, darunter zählt auch die Einnahme von Medikamenten angegeben werden. Sprechen Sie ganz offen mit der Krankenversicherung. Sie können auch verhandeln, das dieses Leistungen einfach ausgeschlossen werden.

Eine falsche Angabe in der privaten Krankenversicherung kann auch in ein paar Jahren zu einer rückwirkendenen Kündigung der Gesellschaft führen. Was in jedem Falle eine teure Angelegenheit für Sie wäre.

Mit freundlichen Grüßen
Finanzchecks

Hallo,

Sprechen Sie ganz offen mit der Krankenversicherung. Sie
können auch verhandeln, das dieses Leistungen einfach
ausgeschlossen werden.

Ein Leistungsausschluss in einer PKV ist wohl kaum erstrebenswert!
Ich hoffe, sie beraten ihre Kunden nicht in diese Richtung.

Finanzchecks

Gruß
tycoon