Hallo,
meine Frage bezieht sich auf eine private Krankenversicherung (Beamter, 50% Beihilfe, 50% PKV). Der Versicherte hat aufgrund der jüngsten Beitragserhöhung das Unternehmen gebeten zu prüfen, ob ein Verzicht auf den Risikozuschlag möglich sei. Die Versicherung bittet nun per Fragebogen um eine Aussage des Versicherten, seit wann er wegen der für den Risikozuschlag ausschlaggebenden Erkrankung nicht mehr in Behandlung gewesen und keine Beschwerden aufgetreten seien. In dem Fragebogen ist ausdrücklich vermerkt, dass mit „Behandlung“ nicht nur Arztbesuche, sondern zum Beispiel auch eine Medikamenteneinnahme gemeint sei.
Nun ist die Situation folgendermaßen, dass der Versicherte vor Abschluss der PKV unter ärztlicher Begleitung eine Migräneprophylaxe durchgeführt und abgeschlossen hat. Der Arzt hat abschließend dem Patienten geraten, zukünftig gelegentlich auftretende Anfälle durch rezeptfrei erhältliche Medikamente selbst zu behandeln. Genauso verfährt der Versicherte nun auch, das heißt, er nimmt gelegentlich (alle paar Wochen) eines der bekannten Schmerzmittel ein. Der Versicherung entstehen dadurch natürlich keine Kosten, da der Patient sich die Medikamente in der Apotheke selbst kauft. Arztbesuche wegen der Krankheit gab es seit Abschluss der Versicherung nicht mehr, warum auch, schließlich ist die Krankheit nicht heilbar, sie tritt aber auch nicht mehr besonders häufig auf.
Muss der Versicherte auf die Medikamenteneinnahme hinweisen, auch wenn in keinem Falle die Versicherung dafür Kosten übernehmen musste? Kann der Versicherte sich als beschwerdefrei bezeichnen?
Gruß
Ultra