PKV-Austritt bei neuen Rahmenbedingungen?

Hallo zusammen,

in letzter Zeit mehren sich die Anzeichen, dass sich die Rahmenbedingungen für KV-Schutz grundsätzlich ändern werden. Zwei Beispiele:

  • Gesetzlicher Versicherungsschutz soll angepasst werden, hin zu „verursachergerechteren“ Beiträgen. Evtl. nähern sich gesetzliche mehr und mehr den privaten Versicherungen an.

  • In der EU wird diskutiert, die Versicherungsbeiträge für Männer zu erhöhen, um sie den Beiträgen für Frauen anzugleichen.

Beides würde die Kriterien völlig verändern, aufgrund derer ich mich vor einigen Jahren für die private KV entschieden habe. Eventuell würde dann für mich eine gesetzliche Versicherung deutlich günstiger sein. Ein Austritt aus einer PKV ist jedoch nicht möglich, außer das Einkommen sinkt wieder unter die Grenze.

Ist das rechtlich überhaupt zulässig, einen Versicherten an eine PKV zu binden, und anschließend die Rahmenbedingungen derart über den Haufen zu werfen? Nach meiner Logik sollte der Versicherte das Recht haben, wieder zur Gesetzlichen zurück zu wechseln, wenn sich das System so ändert, dass man sich - hätte man das vorher gewusst - gegen eine PKV entschieden hätte, und lieber freiwillig in der GKV geblieben wäre.

Andreas

Hallo zusammen,

in letzter Zeit mehren sich die Anzeichen, dass sich die
Rahmenbedingungen für KV-Schutz grundsätzlich ändern werden.
Zwei Beispiele:

  • Gesetzlicher Versicherungsschutz soll angepasst werden, hin
    zu „verursachergerechteren“ Beiträgen. Evtl. nähern sich
    gesetzliche mehr und mehr den privaten Versicherungen an.

  • In der EU wird diskutiert, die Versicherungsbeiträge für
    Männer zu erhöhen, um sie den Beiträgen für Frauen
    anzugleichen.

Hallo,

leider ist es so, dass wenn Sie sich einmal für eine private Krankenversicherung entschieden haben, sie keine gesetzliche mehr nimmt. Mit einigen Ausnahmen, entweder der Beruf ändert sich, sie werden arbeitslos oder ihr Einkommen ändert sich, wie sie schon gesagt haben. Das ist leider von der GKV so beschlossen und gesetzlich festgehalten.

Sie können aber mehrere private Krankenversicherung vergleichen.

Wenn Sie möchten rechne ich Ihnen ein Angebot aus.
Ich bin Versicherungsfachfrau bei der XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

MfG

Simone Meyer
XXXXXXXXXXXXXXXXXX

Beides würde die Kriterien völlig verändern, aufgrund derer
ich mich vor einigen Jahren für die private KV entschieden
habe. Eventuell würde dann für mich eine gesetzliche
Versicherung deutlich günstiger sein. Ein Austritt aus einer
PKV ist jedoch nicht möglich, außer das Einkommen sinkt wieder
unter die Grenze.

Ist das rechtlich überhaupt zulässig, einen Versicherten an
eine PKV zu binden, und anschließend die Rahmenbedingungen
derart über den Haufen zu werfen? Nach meiner Logik sollte der
Versicherte das Recht haben, wieder zur Gesetzlichen zurück zu
wechseln, wenn sich das System so ändert, dass man sich -
hätte man das vorher gewusst - gegen eine PKV entschieden
hätte, und lieber freiwillig in der GKV geblieben wäre.

Andreas

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MOD (Dicker): Artikel überarbeitet, Werbung entfernt.

off topic Werbung
Hallo Simone,

zunächst einmal herzlich willkommen in www. Es ist hier üblich sich zu duzen, deshalb tue ich das auch bei Dir, zumal ich ja der ältere bin.
Wenn du die AGB von www gelesen hast, sowie die Brettbeschreibung sollte dir eigentlich klar sein, daß Werbung hier unerwünscht ist. Dazu zähle ich auch deine Angebote zum Ausrechnen von verschiedenen Versicherungen sowie Angabe deines Arbeitgebers sowie deiner Telefonnummer.

Liebe Grüße,

Max

noch offer
Hallo,

Wenn du die AGB von www gelesen hast, sowie die
Brettbeschreibung sollte dir eigentlich klar sein, daß Werbung
hier unerwünscht ist. Dazu zähle ich auch deine Angebote zum
Ausrechnen von verschiedenen Versicherungen sowie Angabe
deines Arbeitgebers sowie deiner Telefonnummer.

ich habe mal in einem anderen Brett (oder war’s sogar hier) darauf hingewiesen und wurde von einer Menge Leute als „Besserwisser“, „Paragraphenreiter“ und so schon fast unhöflich beschimpft.

Ich glaube, Hinweise auf das Werbeverbot sind hier nicht gerne gesehen :wink:

Gruß
HaWeThie

am offigsten

Ich glaube, Hinweise auf das Werbeverbot sind hier nicht gerne
gesehen :wink:

Hi HaWeThie,

nene. Hier sind wir ja im Versicherungsbrett.
Und da alle in der Versicherungsbranche tätigen Menschen bekanntlich blutsaugende Vampire mit der Moral eines läufigen Straßenköters sind, wird jedem Hinweis auf die Unerwünschtheit ihres schändlichen kommerziellen Treibens im Brett Versicherungen stets mit wohlwollender Symhathie begegnet.

Liebe Grüße,

Max

Hallo Max, *tiefegrabesstimmeeinschalt*
hier ist einer von den blutsaugenden…

nene. Hier sind wir ja im Versicherungsbrett.
Und da alle in der Versicherungsbranche tätigen Menschen
bekanntlich blutsaugende Vampire mit der Moral eines läufigen
Straßenköters sind,*nichtangesprochenknopfein*… und kann dir nur beipflichten!! Werbung is blöd.

Aber zu der eigentlichen Anfrage kann ich was sagen. Das die Rückkehrmöglichkeit der GKV nicht mehr so gegeben ist hat einen guten Grund. Denn viele haben sich im Alter oder bei hohen Eigtenbeteiligungen (chronische Krankheiten,etc.) dazu entschlossen, doch in die dann günstigere GKV zurück zukommen. In jungen und gesunden Jahren also PKV und Beiträge sparen und im kostenintensiven Alter in die GKV und somit auch sparen?!? Da macht keine GKV mehr mit. Manchmal jedoch übernehmen die GKV Unternehmen einen wieder, das ist aber dann freiwllig und ohne Annahmezwang. Wenn also jemand in die GKV wechseln will, dann einfach da mal anfragen und schauen was daraus wird.

Gruß

Martin

*tiefegrabesstimmeasusschalt*

Hi,

Nach meiner Logik sollte der

Versicherte das Recht haben, wieder zur Gesetzlichen zurück zu
wechseln, wenn sich das System so ändert, dass man sich -
hätte man das vorher gewusst - gegen eine PKV entschieden
hätte, und lieber freiwillig in der GKV geblieben wäre.

kannst Du doch - melde Dich einen Tag arbeitslos und schon kannst Du zurück in die GKV. Das Alter solltest Du noch beachten: ab 53 (55 + Vorversicherungszeit ja ja) Jahren ist mit diesem Spiel schluss…

Solltest Du einen Gewerbebetreib haben, musst Du Dein Gewerbe nicht aufgeben, um Dich bei Arbeitsamt zu melden - ist nur deren Logik für Leute die sich damit nicht auskennen :wink: Hier reicht die Angabe "ich arbeite weniger als 15 Stunden in meinem Unternehmen… Am nächsten tag meldest Du Dich wieder vom Arbeitsamt ab…

Gruß Doxor

Hallo Simone,

zunächst einmal herzlich willkommen in www. Es ist hier üblich
sich zu duzen, deshalb tue ich das auch bei Dir, zumal ich ja
der ältere bin.
Wenn du die AGB von www gelesen hast, sowie die
Brettbeschreibung sollte dir eigentlich klar sein, daß Werbung
hier unerwünscht ist. Dazu zähle ich auch deine Angebote zum
Ausrechnen von verschiedenen Versicherungen sowie Angabe
deines Arbeitgebers sowie deiner Telefonnummer.

Liebe Grüße,

Hallo,

ich wollte keine Werbung machen, ich wollte den Leuten nur helfen, damit sie schon mal einen Vergleich haben und sich noch woanders informieren können, um sich dann die beste rauszusuchen.

MfG

Simone

Max

Hallo,

kannst Du doch - melde Dich einen Tag arbeitslos und schon
kannst Du zurück in die GKV. Das Alter solltest Du noch
beachten: ab 53 (55 + Vorversicherungszeit ja ja) Jahren ist
mit diesem Spiel schluss…

Bist Du Dir sicher, daß es so einfach geht?
Man kann das aber bestimmt nicht z.B. im November machen - wenn man fürs ganze Jahr schon über der BBG liegt. Ich nehme an, es geht am besten, wenn überhaupt, im Januar - wenn man ‚voraussichtlich‘ für das ganze Jahr unter der BBG verdienen wird. Vielleicht im Januar auf eine Teilzeitstelle in der gleichen Firma wechseln …dann sieht es so aus, als ob für das ganze Jahr unter der BBG verdient wird.

Gruß
Sarah

Hi,

Man kann das aber bestimmt nicht z.B. im November machen -
wenn man fürs ganze Jahr schon über der BBG liegt. Ich nehme
an, es geht am besten, wenn überhaupt, im Januar - wenn man
‚voraussichtlich‘ für das ganze Jahr unter der BBG verdienen
wird. Vielleicht im Januar auf eine Teilzeitstelle in der
gleichen Firma wechseln …dann sieht es so aus, als ob für
das ganze Jahr unter der BBG verdient wird.

Um als Arbeitnehmer da raußzukommen ist es wahrscheinlich so, wie Du es sagst… ich bin mir da nicht sicher.

Bisher wirtschaftlich selbständige Personen haben mit der Meldung beim Arbeitsamt sofort das Recht, nach der GKV zu wechseln… Praxistest ist mehrfach bestanden :wink:

Gruß Doxor

kannst Du doch - melde Dich einen Tag arbeitslos und schon
kannst Du zurück in die GKV. Das Alter solltest Du noch
beachten: ab 53 (55 + Vorversicherungszeit ja ja) Jahren ist
mit diesem Spiel schluss…

Hallo Doxor,
ist ja vom Grunde her klar, aber mal ganz ehrlich, wer geht denn zu seinem Chef und sagt:„Hey Cheffe, ich will wieder in die GKV, schmeiß mich mal raus und dann stell mich mal übermorgen wieder ein!“ Weiterhin ist der Aufwand fürs Unternehmen schon sehr groß und daher bezweifel ich, das dein Rat sich in der Praxis ohne weiteres umsetzen ließe.

Bei Selbstständigen funktioniert das System dann auch nicht, da du nur pflichtversichert bist wenn du finanziell also Cash vom AA erhälst. Dazu ein Auszug aus SGB Teil V:
Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch beziehen

Wollte ich nur mal so anmerken.

Gruß

Martin

Hi

ist ja vom Grunde her klar, aber mal ganz ehrlich, wer geht
denn zu seinem Chef und sagt:„Hey Cheffe, ich will wieder in
die GKV, schmeiß mich mal raus und dann stell mich mal
übermorgen wieder ein!“ Weiterhin ist der Aufwand fürs
Unternehmen schon sehr groß und daher bezweifel ich, das dein
Rat sich in der Praxis ohne weiteres umsetzen ließe.

Geb ich Dir recht, das die Umsetzung in der Praxis mit einem enormen Aufwand verbunden ist. Jeder entscheidet selbst, wie wichtig ihm das ist…

Bei Selbstständigen funktioniert das System dann auch nicht,
da du nur pflichtversichert bist wenn du finanziell also Cash
vom AA erhälst. Dazu ein Auszug aus SGB Teil V:

Sobald Du dem ArbA zur Vermittlung zur Verfügung stehst und somit nicht mehr wirtschaftlich Selbständig bist (hat also nichts damit zu tun, dass Du einen Gewerbeschein hast) hast Du das Recht in die GKV zu wechseln. Natürlich funktioniert das nicht, wenn Du keinen Anspruch auf Leistung und damit auch keinen Anspruch auf KV Beiträge hast. Jeder Existenzgründer sollte sich daher in einer Frist