PKV Baby

Hallo zusammen,

wir bekommen im Juni hoffentlich Nachwuchs. Jetzt würden wir gerne wissen, wie das mit der KV für das Baby ist. Beide Eltern sind in unterschiedlichen PKVs. Wie kann man das Baby mitversichern, oder schliesst man eine eigene Versicherung ab? Ich finde dazu leider im Internet gar nichts und meine Versicherung erreiche ich heute natürlich auch nicht.

Gruß & Dank
C.

wir bekommen im Juni hoffentlich Nachwuchs. Jetzt würden wir
gerne wissen, wie das mit der KV für das Baby ist. Beide
Eltern sind in unterschiedlichen PKVs. Wie kann man das Baby
mitversichern, oder schliesst man eine eigene Versicherung ab?
Ich finde dazu leider im Internet gar nichts und meine
Versicherung erreiche ich heute natürlich auch nicht.

Nun, heute nicht, aber Montag - und bis Juni gibt es noch viele Montage!

Wenn am Tag der Geburt für beide Elternteile seit drei Monaten (was jetzt ja naheliegend ist, wenn wir auf Juni reflektieren, aber für eine Frühgeburt ab z.B. 24 Woche nicht beurteilen können, weil wieder Fakten fehlen!) ein Vertrag besteht, dann besteht Kontrahierungszwang bei beiden PKV-Versicherern. I.d.R. in der Höhe und dem Umfang, den Sie jeweils dort versichert haben! Da gibt es aber Abweichung, wie z.B. nur in für das Neugeschäft geöffneten Tarifen, ggf. niedrigere Selbstbeteiligung, etc. Hier hätte eine Benennung der Gesellschaften und der Tarife geholfen die Beantwortung der Frage zu konkretisieren!

Einen eigenen Vertrag begründen Sie in jedem Fall, auch wenn Sie das Kind bei einer anderen (also Dritten) PKV versichern, was aber eher unüblich ist, weil es nachteilig sein kann (Risikoprüfung, Beginn erst am nächsten 1., Wartezeiten bzw. kaum eine Versicherer versichert frisch geborene Kinder solo (also alleine!))! Aber eben auch bei dem Versicherer bei dem Sie oder Ihre Frau versichert sind. Diese eigeenständige Versicherung Ihres Kindes wird dann in dem Vertrag geführt, den Sie oder Ihre Frau abgeschlossen haben!

Wenn Sie eine Empfehlung wollen, bei welcher Ihrer Gesellschaften Sie den Kontrahierungszwang nutzen sollten, dann nennen Sie bitte die Gesellschaften und die Tarife! Achtung: Daraus könnten sich weitere Fragen ergeben!

Thorulf Müller

Hi,

Nun, heute nicht, aber Montag - und bis Juni gibt es noch
viele Montage!

Das ist richtig, aber manchmal hat man eben Zeit über so etwas nachzudenken und im Büro fehlt mir meistens die Zeit.

Wenn am Tag der Geburt für beide Elternteile seit drei Monaten
(was jetzt ja naheliegend ist, wenn wir auf Juni reflektieren,
aber für eine Frühgeburt ab z.B. 24 Woche nicht beurteilen
können, weil wieder Fakten fehlen!) ein Vertrag besteht, dann
besteht Kontrahierungszwang bei beiden PKV-Versicherern.
I.d.R. in der Höhe und dem Umfang, den Sie jeweils dort
versichert haben! Da gibt es aber Abweichung, wie z.B. nur in
für das Neugeschäft geöffneten Tarifen, ggf. niedrigere
Selbstbeteiligung, etc. Hier hätte eine Benennung der
Gesellschaften und der Tarife geholfen die Beantwortung der
Frage zu konkretisieren!

Ich bin bei der Halleschen (Tarif NK3) seit ca. 10 Jahren ununterbrochen und meine Frau ähnlich lang beim Deutschen Ring, vermutlich den Tarif Comfort+ mit SB von glaube ich 300€ (sie liegt gerade schlafend auf meinem Schoß, daher kann ich nicht fragen :wink:)).

Wenn Sie eine Empfehlung wollen, bei welcher Ihrer
Gesellschaften Sie den Kontrahierungszwang nutzen sollten,
dann nennen Sie bitte die Gesellschaften und die Tarife!
Achtung: Daraus könnten sich weitere Fragen ergeben!

Danke & Gruß
C.

Nun, heute nicht, aber Montag - und bis Juni gibt es noch
viele Montage!

Das ist richtig, aber manchmal hat man eben Zeit über so etwas
nachzudenken und im Büro fehlt mir meistens die Zeit.

Ich hatte ja dennoch geantwortet und eine der beiden PKV`n hätte Dir auch keine neutrale Antwort gegeben.

Ich bin bei der Halleschen (Tarif NK3) seit ca. 10 Jahren
ununterbrochen und meine Frau ähnlich lang beim Deutschen
Ring, vermutlich den Tarif Comfort+ mit SB von glaube ich 300€
(sie liegt gerade schlafend auf meinem Schoß, daher kann ich
nicht fragen :wink:)).

Wenn Sie eine Empfehlung wollen, bei welcher Ihrer
Gesellschaften Sie den Kontrahierungszwang nutzen sollten,
dann nennen Sie bitte die Gesellschaften und die Tarife!
Achtung: Daraus könnten sich weitere Fragen ergeben!

Empfehlung ist Deutscher Ring! Die Hallesche hat ein paar Einschränkungen, die bei Kindern nachteilig sein könnten! Dazu gehören die Regelung für Zahnersatz und Kieferorthopädie (Höchstsätze bis zu 11 Jahre lang), Begrenzungen beim Heilpraktiker (80% max. 2.600 p.a.) und Hilfsmittel 80% Erstattung! und Heilmittelpreisverzeichnisse! Beim Ring im Comfort + ist der SB 20% maximal 540 Euro! Nachteil sind Preisverzeichnisse für zahntechnische Material- und Laborkosten.

Eher Ring als Hallesche!

P.S.: leg Geld bei Seite, die Hallesche ist etwas zu Preiswert für die Leistungen! Da wird es noch einige Anpassungen geben!

Thorulf Müller

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Danke owt
owt