Guten Abend,
bei meiner Frage geht es um die rein fiktive Erna Ehrlich.
Ein Großteil betrifft das Brett Arbeits- und Sozialamt (wen es interessiert, da ist der ganze fiktive Sachverhalt geschildert)
Ein nicht ganz unwesentlicher Punkt aber auch ihre PKV.
Die fiktive Erna ist 64 Jahre, war selbständig, ging pleite und bezieht „Hartz IV“. Auf Grund des Alters verblieb sie in der PKV und dank des Urteils des BSG von Anfang des Jahres, trägt das JobCenter die vollen Kosten für den „ermäßigten Basistarif bei Hilfebedürftigkeit“…
Soweit ist alles klar. Ernas Bewilligungszeitraum läuft am 31.12. aus. Folgeantrag wurde gestellt (sie Brett Arbeits- und Sozialamt), ist aber verschwunden, Amt rührt sich nicht wirklich.
Ihre PKV sagt nun, wenn der neue Bescheid nicht bis morgen 30.12. vorliegt, würde sie in den „normalen“ Basistarif rutschen und eine Umstellung auf den ermäigten Tarif findet erst wieder statt in dem Folgemonat des Monats, in dem der neue Bescheid vorliegt…
So halb liest Erna das auch aus den Satzungen der PKV heraus, dass dieses korrekt sein könnte. Nur befürchtet sie, dass das Amt seinen Fehler nicht einsieht und somit nicht die vollen PKV Kosten trägt, sondern eben nur die ermäßigten…
Hat Erna irgendwie eine Möglichkeit doch noch -wenn der neue Bescheid kommt und dann ja rückwirkend zum 1.1. ausgestellt wird- weiterhin ab 1.1. im ermäßigten Basistarif zu bleiben?
Müsste sie selbst die Differenz zwischen ermäßigtem und vollem Basistarif zahlen, blieben ihr stolze 45 Euronen zum leben im Januar…
Besten Dank im Voraus für Antworten.
Gruß
MG