im Rahmen der Beamtenöffnungsklausel für (die meisten) private(n) Krankenversicherungen ist der maximale Aufschlag auf die Tarife ja auf 30% begrenzt.
Gilt dies etwa nicht für die Beihilfeergänzungstarife? Werden diese bei gesundheitlich vorbelasteten überhaupt nicht angeboten - zumindest scheint die HUK es sich da etwas einfach machen zu wollen?!
Wo sind eigentlich die Fristen zum Kündigen der GKV bei einer Verbeamtung? Irgendwer hat mir mal was von 14 Tagen erzählt, in denen man fristlos kündigen und in die PKV wechseln kann. Was passiert, wenn man diese Frist verstreichen läßt, wann kommt man dann frühestens aus der (dann freiwilligen) GKV raus?
Wo sind eigentlich die Fristen zum Kündigen der GKV bei einer
Verbeamtung? Irgendwer hat mir mal was von 14 Tagen erzählt,
in denen man fristlos kündigen und in die PKV wechseln kann.
Was passiert, wenn man diese Frist verstreichen läßt, wann
kommt man dann frühestens aus der (dann freiwilligen) GKV
raus?
Danke!
aus der freiwilligen GKV kommt man raus, sobald man
zwei aufeinanderfolgende zahltage verpasst,
eine pflichtversicherung eintritt (ist bei dir ja nicht der fall, denn als beamter bist du ja versicherungsfrei)
bei kündigung des versicherungsvertrags bei der GKV. das steht im § 191 SGB V. die kündigung verläuft normal nach § 175 Abs. 4 SGB V. mit ablauf des übernächsten monats.
Hallo,
wenn die Verbeamtung im direkten Anschluss an eine Pflichtversicherung
erfolgt, endet die Mitgliedschaft in der GKV ohne das es einer
Kündigung bedarf.
Der neue Beamte hat allerdings grundsätzlich das Recht sich
innerhalb von drei Montaten nach Ende der Versicherungspflicht bei
seiner bisherigen GKB freiwillig weiterzuversichern.
Gruss
Hallo,
das ergibt sich den Bestimmungen des SGB V.
Dort ist immer von Versicherten nach diesem Buch die Rede und
das sind krankenversicherungspflichtige Mitglieder.
Die Mitgliedschaft bzw. die Versicherung endet kraft Gesetz wenn
auch die Versicherungsopflicht erlischt. Eine freiwillige Versicherung
kann nur durch eine schriftliche Willenserklärung begründet
werden.
Besondere Regelungen gibt es bei einem beabsichtigen Kassenwechsel
innerhalb der GKV, aber das trifft in diesem Falle wohl nicht zu.
im Rahmen der Beamtenöffnungsklausel für (die meisten)
private(n) Krankenversicherungen ist der maximale Aufschlag
auf die Tarife ja auf 30% begrenzt.
Soweit ich weiß: Alle Versicherungen. ABER: Nur in einer Vollversicherung.
Gilt dies etwa nicht für die Beihilfeergänzungstarife? Werden
diese bei gesundheitlich vorbelasteten überhaupt nicht
angeboten - zumindest scheint die HUK es sich da etwas einfach
machen zu wollen?!
Soweit ich weiß, gilt es hier in der Tat nicht. Aber warum muss es denn die HUK sein?
Wo sind eigentlich die Fristen zum Kündigen der GKV bei einer
Verbeamtung?
Für gewöhnlich gelten hier Maximalfristen von 2 Monaten.
Richtige PKV wählen!
Hi,
habe deine Anfrage erst heute gelesen
wollte nur anmerken dass es meistens besser ist, eine Versicherung zu wählen, die speziell auf den öffentl. Dienst zugeschnitten ist. Viele meiner Kollegen sind wegen der günstigen Beiträge zur HUK gegangen und haben es zwischenzeitlich teilweise bereut. Viele Sachen die ich bezahlt kriege müssen die richtig drum kämpfen.
Nimm dir lieber eine Versicherung die seit Jahrzehnten (zb DeBeKa oder landesspezifische Beamtenversicherungen wie die Bayer. Versicherungskammer) erstens steigen da die Beiträge nicht so rasant und die arbeiten Beihilfekonformer. Ich werde von der DeBeKa z. B. bei meiner Brille und beim Zahnarztrechnungen immer aufgefordert, den Beihilfebescheid beizulegen, damit die prüfen können ob Sie noch mehr erstatten können.
Grüße Jule
wollte nur anmerken dass es meistens besser ist, eine
Versicherung zu wählen, die speziell auf den öffentl. Dienst
zugeschnitten ist.
Deine Argumente leuchten zunächst ein, werden aber dadurch konterkariert, dass Beamte im Durchschnitt häufiger krank sind. Also lieber eine Kasse mit „gemischtem Publikum“ nehmen. Ein Selbständiger kann es sich nämlich nicht leisten, krank zu sein
Deine Argumente leuchten zunächst ein, werden aber dadurch
konterkariert, dass Beamte im Durchschnitt häufiger krank
sind. Also lieber eine Kasse mit „gemischtem Publikum“ nehmen.
Ein Selbständiger kann es sich nämlich nicht leisten, krank zu
sein
Dem ist aber nicht so, denn jeder Tarif wird für sich selbst kalkuliert, und zusätzlich noch nach Geschlecht. Da aber (fast) nur Beamte Beihilfe erhalten und deshalb Beihilfergänzungstarife brauchen, besteht der Bestand aller Versicherungsunternehmen in diesen Tarifen aus 100% Beamten.
Auf der anderen Seite haben Beamte keine Volltarife, da sind dann nur die Angestellten und Selbstständigen drin. Es gibt hier aber selbst hier noch Tarife die nach Berufsgruppen differenziert sind.
Unternehmen, die sich auf Beamte spezialisiert haben wie die Debeka und die Bayerische Beamtenkrankenkasse haben übrigens auch noch einen großen Bestand an letzteren und an Zusatzversicherungen.
Auch kann es hilfreich sein, wenn beim Versicherer die Beihilfe selbst abgerechnet wird, dann muss man nicht alles zweimal einreichen und das Ganze ist aufeinander abgestimmt.