PKV Beamter/Beihilfe

Hallo,

so ganz ist mir noch nicht klar geworden wie das mit der Beihilfe für Beamten aussieht. Man hört immer diese zahlt „50%“ was ja aber nicht heißt dass sie 50% der Kosten einer normalen PKV übernimmt richtig?
Jedenfalls gibt es Leistungslücken und diese werden dann mit einem speziellen Zusatztarif abgedeckt.
Jetzt ist es wohl so dass Beamte im Ruhestand „75%“ Beihilfe erhalten, die PKV also nur noch „25%“ zahlen muss.
Wird dann der Beitragssatz auch die Hälfte günstiger oder ist das von der Versicherung schon vorher einkaluliert dass sie im Ruhestand weniger leisten müssen?

Noch eine letzte Frage: kann es Sinn machen wenn man z.B. einen Tarif aus den 80er Jahren hat, diesen innerhalb der Versicherung zu wechseln? Das sollte ja keinen Einfluss auf die Altersrückstände haben oder doch?

Vielen vielen Dank
Granini

Hallo,

Beihilfe für Beamten aussieht. Man hört immer diese zahlt
„50%“ was ja aber nicht heißt dass sie 50% der Kosten einer
normalen PKV übernimmt richtig?

Nein, sie zahlt 50 % der Krankheitskosten und für den Rest versichert man sich dann. allerdings geht das nicht ganz auf. So wird dem Beamten von der Beihilfe ein betrag der Praxisgebühr der GKV Üatienten entsprechend abgezogen. Alles in allem keine großen Beträge.

Jetzt ist es wohl so dass Beamte im Ruhestand „75%“ Beihilfe
erhalten, die PKV also nur noch „25%“ zahlen muss.

Für welchesn Bundesland gilt dieser Wert ? Ich kenne nur 70 % Beihilfe 30 % versichern.

Wird dann der Beitragssatz auch die Hälfte günstiger oder ist
das von der Versicherung schon vorher einkaluliert dass sie im
Ruhestand weniger leisten müssen?

Bei uns ist das so, dass ein aktiver Beamter einen Tarif mit 30 % Erstattung abschließt und einen weiteren mit 20 %. Der letztere wird dann beim Eintritt in den Ruhestand beendet.

Noch eine letzte Frage: kann es Sinn machen wenn man z.B.
einen Tarif aus den 80er Jahren hat, diesen innerhalb der
Versicherung zu wechseln? Das sollte ja keinen Einfluss auf
die Altersrückstände haben oder doch?

Das würde ich mit dem Versicherer klären, dass kann man von außen nicht beurteilen.

Hallo Nordlicht,

Bei uns ist das so, dass ein aktiver Beamter einen Tarif mit
30 % Erstattung abschließt und einen weiteren mit 20 %. Der
letztere wird dann beim Eintritt in den Ruhestand beendet.

Diese Variante der Einstufung von Beamten kannte ich noch nicht.
Üblicherweise sind die Beihilfetarife Prozenttarife, die sich jeder Veränderung ohne erneute Gesundheitsprüfung und Eintrittsalter anpassen bzw. zwangsweise angepasst werden.

Grundsatz ist ja, dass Beihilfe + Tarif 100% nicht übersteigen dürfen, damit mit der Krankheit kein Geschäft gemacht wird.

Beispiel Lebenslauf Beamter:
Lediger = Beihilfe 50% PKV 50%
Verheirateter Beamter mit 2 Kindern = Beihilfe 70% PKV 30%
Kinder fallen ab 25. Lj heraus = Beihilfe 50%, PKV 50%
Ruhestand = Beihilfe 70%, PKV 30%

Die Ansprüche verändern sich danach ständig. Wie würden dabei die 30 + 20 Regelung gehandhabt?

Gruß Woko

Hallo Woko,

Diese Variante der Einstufung von Beamten kannte ich noch nicht.

Ich hab mich vielleicht nich klar genug ausgedrückt, kein Wunder, für mich ist das täglich Brot 0-)).

Die Ansprüche verändern sich danach ständig. Wie würden dabei
die 30 + 20 Regelung gehandhabt?

Wenn ich einen Beamten mit 50 % Beihilfeanspruch habe, bekommt er keinen Tarif mit 50 5 Kostenerstattung, sondern einen mit 30 % Leistung (der auch nach der Pensionierung bleibt) und einen mit 20 % (der mit der Pensionierung endet.

aktiver Beamter: 50 % Beihilfe + 30 % PKV + 20 % PKV = 100 %
penionierter Beamter 70 % Beihilfe + 30 % PKV = 100 %

Jetzt deutlicher ?

Gruß

Nordlicht

Hallo Nordlicht,

Wenn ich einen Beamten mit 50 % Beihilfeanspruch habe, bekommt
er keinen Tarif mit 50 5 Kostenerstattung, sondern einen mit
30 % Leistung (der auch nach der Pensionierung bleibt) und
einen mit 20 % (der mit der Pensionierung endet.

aktiver Beamter: 50 % Beihilfe + 30 % PKV + 20 %
PKV = 100 %
penionierter Beamter 70 % Beihilfe + 30 % PKV = 100
%

Das habe ich schon beim ersten Post verstanden. Deshalb habe ich das Beispiel mit dem Beamten gebracht, der in seiner aktiven Zeit wegen der Anrechnung von zwei Kindern in der aktiven Zeit einen Anspruch von 70% hat (z.B. Beihilfe BaWü).

Was geschieht mit dem Tarif von 20% in den 25 Jahren seiner aktiven Zeit, in denen er nur den Satz von 30% braucht.

Gruß Woko

Was geschieht mit dem Tarif von 20% in den 25 Jahren seiner
aktiven Zeit, in denen er nur den Satz von 30% braucht.

Sorry, habe Dich mißverstanden. Diesen zusätzlichen 20 %-Tarif gibt es natürlich nur, wenn der Beihilfeanspruch 50 % beträgt, also z.B. wenn keine Kinder berücksichtigt werden.

Hallo Nordlicht,

Bei uns ist das so, dass ein aktiver Beamter einen Tarif mit
30 % Erstattung abschließt und einen weiteren mit 20 %. Der
letztere wird dann beim Eintritt in den Ruhestand beendet.

Diese Variante der Einstufung von Beamten kannte ich noch
nicht.
Üblicherweise sind die Beihilfetarife Prozenttarife, die sich
jeder Veränderung ohne erneute Gesundheitsprüfung und
Eintrittsalter anpassen bzw. zwangsweise angepasst werden.

Grundsätzlich sind beide Varianten möglich und werden auch angeboten. Die 30/20 Lösung hat den Charme, dass für den 20% Teil keine Altersrückstellungen aufgebaut werden, was insgesamt betrachtet zu einem billigeren Beitrag führt.

Grüße, Bernhard.

Hallo,

auch hallo,

so ganz ist mir noch nicht klar geworden wie das mit der
Beihilfe für Beamten aussieht. Man hört immer diese zahlt
„50%“ was ja aber nicht heißt dass sie 50% der Kosten einer
normalen PKV übernimmt richtig?

Nicht ganz. Zunächst einmal gibt es die Beihilfevorschriften des Bundes. Ausgenommen Bundesbedienstete ist Beihilfe länderspezifisch abweichend geregelt, wobei gilt, das viele Bundesländer die Beihilferegelungen des Bundes in großen Teilen übernommen haben.
Beihilfe übernimmt nicht 50% der Kosten einer normalen PKV sondern x% der Kosten gemäß geltendem Beihilferecht. Dies kann im Einzelfall mehr oder weniger als „normale PKV“ sein.

Jedenfalls gibt es Leistungslücken und diese werden dann mit
einem speziellen Zusatztarif abgedeckt.

Auch hier können dann durchaus noch Lücken verbleiben. Es gibt keinen
Krankenversicherungsschutz - und dies gilt sowohl für gesetzlich wie privat - der eine lückenlose Absicherung gewährleistet.

Jetzt ist es wohl so dass Beamte im Ruhestand „75%“ Beihilfe
erhalten, die PKV also nur noch „25%“ zahlen muss.

Diese Konstellation würde für einen Ruhestandsbeamten des Landes Bremen - mit 3 berücksichtigungsfähigen Angehörigen - zutreffen. Für ehemalige Bundesbedienstete sowie für Pensionäre der meisten Bundesländer gilt Beihilfeanspruch 70%. (Es gibt Ausnahmen)

Wird dann der Beitragssatz auch die Hälfte günstiger oder ist
das von der Versicherung schon vorher einkaluliert dass sie im
Ruhestand weniger leisten müssen?

Jein. Für Beihilfeberechtigte des Bundes bzw. gleichartige Regelungen der Länder wird i.d.R. durch die PKV ein gesplitteter Schutz (30+20) angeboten. Hierbei gilt, das der 20%ige Anteil mit geringeren Alterungsrückstellungen kalkuliert ist und auch der 10%ige gesetzliche Zuschlag auf den 20%-Anteil nicht anfällt. (Siehe hierzu auch unter www.pkv.de: PKV im Sozialrecht; Punkt PKV im Alter)

Noch eine letzte Frage: kann es Sinn machen wenn man z.B.
einen Tarif aus den 80er Jahren hat, diesen innerhalb der
Versicherung zu wechseln?

Dies könnte, muß aber nicht Sinn ergeben. Kommt auf Unternehmen, Tarif alt sowie Tarif neu an.
Gruß Joerg Koenig

Vielen Dank an alle Antwortgeber, hat mir sehr weitergeholfen!

Gruß
Granini