PKV beauftragt Arzt mit Befundbericht, wer zahlt?

Meine PKV beauftragte nach einem Leistungsantrag meinen Hausarzt mit einem Befundbericht, um die Angaben zu überprüfen, die ich bei Eintritt in die PKV gemacht hatte. Jetzt erhalte ich von meinem Hausarzt eine Rechnung. Da ich nicht der Auftraggeber war, bin ich der Meinung, dass man mir dafür auch keine Rechnung stellen kann.

Stimmt das so?

ja, wenn die PKV den Arzt angeschrieben hat.

nein, wenn die PKV Sie gebeten hat, Unterlagen beizubringen (habe Ihre Darstellung nicht so verstanden).

Gruss

Barmer

Ich sehe es auch so. Wenn ich den Arzt beauftrage einen Befund für die PKV zu schreiben, dann geht die Rechnung an mich. Hatte nie Probleme mir die Kosten dafür erstatten zu lassen.

In diesem Fall habe ich meinen Hausarzt nur von der Schweigepflicht entbunden und die PKV hat darauf hin den den Befund beantragt. Ich denke der Arzt muss daher auch die Rechnung nicht mir sondern der PKV stellen.

eine PKV erstattet doch alle Kosten - also enreichen und abwarten.

Lia

eine PKV erstattet doch alle Kosten - also enreichen und
abwarten.

Echt? SB schon überschritten? Befundbericht medizinisch notwendig?
Hab ich im UP glatt überlesen.

Gruß Keki

Hallo,

eine PKV erstattet doch alle Kosten - also enreichen und
abwarten.

Lia

Diese Antwort ist leider falsch!

Gruß Merger

Hi,

ist es nicht so das nur ein Vertrag zwischen dem Patienten und seiner Kasse und zwischen Patient und Arzt besteht?

Folglich ist es doch logisch das die Rechnung an den Patienten geht, dieser reicht es dann weiter zur Kostenerstattung an seine Kasse.

Oder hab ich da was falsch im Kopf?

Gruß

und wovon träumst Du nachts ?

Gruss

Barmer

Hallo,

in der PKV, kommt es darauf an, welche Tarifbedingungen vorliegen.
Nicht alles was von einem Arzt in Rechnung gestellt wird,
wird auch vom Versicherer gezahlt.
Außerdem gibt es in den jeweiligen Tarifen - Höchstbeträge für verschiedene Leistungen, wie auch einen evt. Selbstbehalt.

Also, ist die grundsätzliche Antwort „alles wird bezahlt“
falsch.

Bezüglich der Ursprungsfrage kommt es allerdings darauf an,
wer den Auftrag für die Beantwortung der Gesundheitsfragen erteilt hat
(der Versicherungsnehmer oder der Versicherer).

Gruß Merger

Selbst wenn die PKV erstatten würde, wäre es nicht unbedingt ein gutes Geschäft. Denn, angenommen ich reiche keine Rechnungen innerhalb eines Jahres ein, dann bekomme ich die Hälfte meiner Beiträge zurück.

Fall 1) Die Summe meiner Forderungen ist höher als das was ich zurück bekommen könnte. Ich reiche natürlich alles ein und bekomme auch die Kosten für die ungerechtfertigte Rechnung erstattet.

Fall 2) Ich bleibe mit der Summe meiner Forderungen unter dem was ich zurück bekomme, wenn ich nichts einreiche. Dann würde ich natürlich keine Forderungen einreichen und bliebe also auf den Kosten der nicht gerechtfertigten Rechnung sitzen.