Ich werde ab dem 28.08.06 voraussichtlich in den Schuldienst eingestellt werden. Ich bin verheiratet, mein Mann arbeitet auch.
Ab der Einstellung bin ich ja dann beihilfeberechtigt. Seit dem Ende meines Referendariats habe ich bei meiner privaten Krankenversicherung eine Anwartschaft und bin gesetzlich über meinen Mann versichert. Ist es nun sinnvoll mich wieder privat zu versichern oder soll ich bei meinem Mann in der gesetzlichen bleiben? Ist mein Mann auch beihilfeberechtigt?
Zusätzlich werden wir voraussichtlich im September ein Kind bekommen. Ich werde also mitten im Mutterschutz eingestellt. Hat das Einfluss auf die Beihilfeberechtigung? Wie sieht es mit der Beihilfe bei der evt. Inanspruchnahme der Elternzeit aus? Ist es sinnvoll das Kind über meinem Mann gesetzlich oder über mich privat zu versichern?
Ist es nun sinnvoll mich wieder privat zu versichern
Ich finde: JA.
oder soll ich bei meinem Mann in der gesetzlichen bleiben?
Wenn Du eigenes Einkommen hast, kannst Du nicht „bei Deinem Mann in der gesetzlichen bleiben“. Du könntest Dich freiwillig gesetzlich versichern, aber das finde ich nicht besonders sinnvoll, da Du über Deine Anwartschaft auf jeden Fall wieder in die PKV kommst.
Ist mein Mann auch beihilfeberechtigt?
Da er eigenes Einkommen hat, nein. Es gibt beim Einkommen einen Grenzwert, den ich im Moment nicht parat habe, wenn dieser unterschritten wird, ist Dein Mann auch beihilfeberechtigt. Diesen Grenzwert kannst Du bei Deiner Beihilfestelle erfragen.
Zusätzlich werden wir voraussichtlich im September ein Kind
bekommen. Ich werde also mitten im Mutterschutz eingestellt.
Hat das Einfluss auf die Beihilfeberechtigung?
Je nachdem unter welche Beihilferegelungen Du fällst (Bund, Land), könnte der Beihilfeanspruch nach der Geburt des Kindes steigen.
Wie sieht es mit der Beihilfe bei der evt. Inanspruchnahme der
Elternzeit aus?
Da bin ich überfragt.
Ist es sinnvoll das Kind über meinem Mann gesetzlich oder
über mich privat zu versichern?
Das hängt davon ab, was Du sinnvoll findest. Ich würde das Kind immer privat versichern. Und bei dem Beihilfeanspruch, den auch das Kind hat, kostet das nicht viel.
Ist es nun sinnvoll mich wieder privat
zu versichern oder soll ich bei meinem Mann in der
gesetzlichen bleiben? Ist mein Mann auch beihilfeberechtigt?
Zusätzlich werden wir voraussichtlich im September ein Kind
bekommen. Ich werde also mitten im Mutterschutz eingestellt.
Hat das Einfluss auf die Beihilfeberechtigung?
Diese Tatsache könnte ein Problem bei der Wiederaufnahme deines PKV-Tarifs sein. Das wird so kurz vor der Geburt wahrscheinlich nicht machbar sein - es gibt ohnehin nur wenige Gesellschaften, die bei bestehender Schwangerschaft überhaupt Versicherungsschutz gewähren.
Ist es sinnvoll das Kind über meinem Mann gesetzlich oder
über mich privat zu versichern?
Ein PKV für Dein Kind kostet selbst in einem Top-Tarif nur knapp über 25€, da die Kinder einen Beihilfesatz von 80% haben. Dein Beihilfesatz müsste als Mutter 70% betragen.
ACHTUNG: Da Du zum Zeitpunkt der Geburt nicht 3 Monate VOLL-Krankenversichert warst, besteht kein Kontrahierungszwang (Aufnahmeverpflichtung ohne Zuschläge) seitens der Gesellschaft. Für den Nachwuchs werden also die normalen Gesundheitsfragen zu beantworten sein!
Viele Grüße und alles Gute für die Geburt!
Frank Wilke
Da er eigenes Einkommen hat, nein. Es gibt beim Einkommen
einen Grenzwert, den ich im Moment nicht parat habe, wenn
dieser unterschritten wird, ist Dein Mann auch
beihilfeberechtigt. Diesen Grenzwert kannst Du bei Deiner
Beihilfestelle erfragen.
Hessen 7664€ (Grundfreibetrag der Einkommenssteuer), Bundesbeihilfe 18.000€ (glaube ich)
Du meinst, bei der KLEINEN werden keine Rückstellungen gebildet!? Du hast natürlich recht - ich spielte hier auch eher auf das Problem der Nachversicherung des Nachwuchses an. Danke für die Korrektur!
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Du meinst, bei der KLEINEN werden keine Rückstellungen
gebildet!? Du hast natürlich recht - ich spielte hier auch
eher auf das Problem der Nachversicherung des Nachwuchses an.
Danke für die Korrektur!
und ich behaupte, dasss die Anwartschaft - ob gross oder klein - auch als Vorversicherung bei der Kindernachversicherung reicht !
Aber die Anfangsfrage ist vor lauter Feinheiten nicht beantwortet worden.
Ein Verbleib in der GKV des Mannes ist bei eigenem Einkommen garnicht möglich. Wenn, wäre eine eigene Mitgliedschaft zu wählen und die ist im Prinzip unwirtschaftlich.
Aber: Bei drei Jahren geplantem Erziehungsurlaub ist es schon ein Unterschied, ob die Mutter beitragsfrei in die Familienversicherung kommt(das klappt nicht, wenn sie vorher privat versichert war) oder ob Beiträge in die PKV zu zahlen sind . Bei einem Kind wären Beihilfe und V-Schutz jeweils 50% !
Schon mal vielen Dank für die Antworten - vor allem an Wolfgang Will!
Wenn ich in der GKV meines Mannes bleiben würde, müsste ich ja nur für die Wochen in denen ich Mutterschaftsgeld erhalte einen eigenen, teureren Versicherungsbeitrag zahlen, oder? Während des EZ, indem ich ja kein Geld erhalte, müssten doch sowohl ich, als auch das Kind wieder kostenlos in der GKV sein können …
Andererseits zahle ich nun ja auch schon monatlich die Anwartschaft und eine private Zusatzwersicherung bei der PKV …
Ich werde einfach mal die Fälle sowohl mit der PKV, als auch mit der GKV durchspielen …
Wieviel Beihilfeberechtigung hat eigentlich das Kind nun?
50 oder 80 %?
Das scheint ja tatsächlich eine knifflige Sache zu werden …
Ich werde ab dem 28.08.06 voraussichtlich in den Schuldienst
eingestellt werden. Ich bin verheiratet, mein Mann arbeitet
auch.
Ab der Einstellung bin ich ja dann beihilfeberechtigt. Seit
dem Ende meines Referendariats habe ich bei meiner privaten
Krankenversicherung eine Anwartschaft und bin gesetzlich über
meinen Mann versichert. Ist es nun sinnvoll mich wieder privat
zu versichern oder soll ich bei meinem Mann in der
gesetzlichen bleiben? Ist mein Mann auch beihilfeberechtigt?
Ich würde eine Mitgliedschaft in der PKV empfehlen.
Durch die Anwartschaft besteht grundsätzlich zum 28.06. bei der PKV
eine Aufnahmeverpflichtung für dich. Eine Beihilfeberechtigung für
deinen Mann besteht grundsätzlich dann nicht, wenn er als Angestellter
oder Arbeiter tätig ist; ansonsten gelten - je nach Budesland - unterschiedliche Einkommensgrenzen.
Zusätzlich werden wir voraussichtlich im September ein Kind
bekommen. Ich werde also mitten im Mutterschutz eingestellt.
Hat das Einfluss auf die Beihilfeberechtigung?
Evtl. ja; für die Bundesländer Bremen und Hessen gilt - hier erhöht
sich der Beihilfeanspruch durch die Geburt des Kindes - sonstige Bundesländer: bei Geburt des 2. Kindes.
Wie sieht es mit der Beihilfe bei der evt. Inanspruchnahme der :Elternzeit aus?
Beihilfeanspruch bleibt
Ist es sinnvoll das Kind über meinem Mann gesetzlich oder
über mich privat zu versichern?
Fragt, unter Offenlegung eurer Einkommensdaten, die gesetzliche Kasse,(GKV) ob dort eine beitragsfreie Mitversicherung für das Kind möglich ist. Wenn ja: Kind GKV und nach Möglichkeit Anwartschaft für das Kind - ab Geburt - Beitrag bis ca. 5 € - bei PKV abschliessen.
Wenn nein - empfehle ich Absicherung des Kindes in der PKV, da günstiger; Achtung 80% Beihilfe für das Kind gilt nicht für Bremen und
Hessen !
Gruß Jörg König