Wenn ein Elternteil in der PKV ist, muss für einen Neugeborenen ja ebenfalls eine PKV abgeschlossen werden. Wird das Kind dann nur in der Gesellschaft versichert, wo auch der Vater ist, oder hat man die komplett freie Auswahl aus allen PKV? Und wenn theoretisch ja, wie sieht dies dann in der Praxis aus?
Wenn ein Elternteil in der PKV ist, muss für einen
Neugeborenen ja ebenfalls eine PKV abgeschlossen werden.
Muss nicht. Kann auch in der GKV versichert werden, u.U. auch beitragsfrei.
Wird das Kind dann nur in der Gesellschaft versichert, wo auch der
Vater ist,
Diese PKV hat Aufnahmezwang, soweit das Kind dort innerhalb 2 Monate nach Geburt angemeldet wird und der Schutz nicht umfassender ist als der des Vaters.
oder hat man die komplett freie Auswahl aus allen
PKV?
Das hat man.
Und wenn theoretisch ja, wie sieht dies dann in der
Praxis aus?
Anmeldung i.d.R. nicht zum Tage der Geburt möglich. Aufnahme mit Risikoprüfung und Wartezeiten (diese können evtl. erlassen werden)
Gruß Joerg Koenig
Vater ist, oder hat man die komplett freie Auswahl aus allen PKV?
In Ergänzung zu den Ausführungen von Jörg sei angemerkt, dass viele Gesellschaften Kinder unter einem bestimmten Alter nicht aufnehmen, wenn kein Elternteil dort versichert ist. Bei einem Neugeborenen dürfte der Antrag auf Schwierigkeiten stossen, weil Babys im Vergleich zum Beitrag hohe Kosten verursachen.
In Ergänzung zu den Ausführungen von Jörg sei angemerkt, dass
viele Gesellschaften Kinder unter einem bestimmten Alter nicht
aufnehmen, wenn kein Elternteil dort versichert ist. Bei einem
Neugeborenen dürfte der Antrag auf Schwierigkeiten stossen,
weil Babys im Vergleich zum Beitrag hohe Kosten verursachen.
Hallo!
Besten Dank! Das meinte ich mit „Unterschied zwischen Theorie und Praxis“. Dies wurde mir eben schon von anderer Seite gesagt und ich wollte nur noch mal eine Bestätigung dieser Aussage.
wie schon gesagt wird das von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich gehandhabt. Bei uns wird auf den Beitrag ein 25% Aufschlag verlangt, wenn kein Elternteil bei uns versichert ist.
Das Kind kann in die GKV, wenn bspw. die Mutter dort versichert ist, der Mann unterhalb der JAEG verdient. Ein Kind freiwillig in der GKV zu versichern muss vorher genau durchgerechnet werden. Unser Tarif wäre in diesem Fall trotz des Zuschlags günstiger als die GKV. (GKV Beitrag ~120 €).
erfahrungsgemäß ist die Versicherung bei einer fremden PKV erst ab dem 3. Lebensjahr möglich. Die Gesellschaften wollen die Vorlage der Untersuchungsergebnisse der U7a (34. - 36. Lebensmonat) Damit können sie kostenträchtige Entwicklungsstörungen feststellen, die man vermeiden will.
Muss nicht. Kann auch in der GKV versichert werden, u.U. auch
beitragsfrei.
Und unter welchen Bedingungen?
Versicherung (gegen Mindestbeitrag) möglich, wenn eine Ehepartner in der GKV versichert ist.
Beitragsfreie Mitversicherung möglich, wenn entweder das Einkommen des PKV-versicherten unterhalb des GKV-versicherten (Ehe-)Partners oder das Einkommen des PKV-versicherten unterhalb (2009) 48.600 jährlich.
Gruß J.K.