Pkv bei unstaendigen beschaeftigten

hallo, ich bin sog. unstaendiger beschäftigter. diese tätigkeit gehe
ich ca. 180 tage im jahr nach, auf lohnsteuerkarte und
sozialversicherungspflichtig. bin also gesetzlich k-versichert.
nebenbei bin ich auch noch freiberuflich-rechnungsstellend tätig.
ich wäre aber gern in einer privaten kv.
muss ich dafür also tatsächlich über die bemessungsgrenze verdienen und
zwar nicht insgesamt sondern nur auf lohnsteuerkarte???

danke für eure antworten,
b.

hallo, ich bin sog. unstaendiger beschäftigter. diese
tätigkeit gehe
ich ca. 180 tage im jahr nach, auf lohnsteuerkarte und
sozialversicherungspflichtig. bin also gesetzlich
k-versichert.
nebenbei bin ich auch noch freiberuflich-rechnungsstellend
tätig.

Als Versicherungspflichtiger ist die nebenberufliche Tätigkeit irrelevant. Du zahlst keine Beiträge auf das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit.

Du musst also die selbstständige Tätigkeit zu hauptberuflichen Tätigkeit machen. Dazu wäre eine Sozialversicherungsrechtliche Prüfung notwendig.

Die führt die Clearing Stelle des RV-Trägers oder Deine GKV durch.

Die selbstständige Tätigkeit muss überwiegen.

Kriterien: SV-pflichtige Angestellte; Zeitaufwand, Einkommen, etc.

ich wäre aber gern in einer privaten kv.
muss ich dafür also tatsächlich über die bemessungsgrenze
verdienen und
zwar nicht insgesamt sondern nur auf lohnsteuerkarte???

Nein - s.o.

Thorulf Müller