PKV bei Zahnersatz evtl. nachteilig gg.ueber GKV?

Hallo liebe www-Gemeinde,

ich habe eine weitere Frage zum Vergleich der Vorteilhaftigkeit
von PKV und GKV.

Wenn eine PKV damit wirbt, dass Tarif x bei Zahnersatz z.B.
75% abdeckt und verwiesen wird auf die GKV, die ja nur einen geringeren Anteil zahlt, betreibt sie damit nicht Augenwischerei?

Grund meines Zweifels: Aerztliche Leistungen, die ueber die PKV
abgerechnet werden, koennen doch ein Vielfaches der Leistungen im
gesetzlichen Fall kosten. Koennte es jetzt nicht passieren, dass
die PKV 75% von 10.000 DM zahlt und die GKV 50% von sagen wir
4.000 DM Behandlungskosten?

(Na gut, auch in meinem Beispiel macht das jetzt „nur“ einen
Nachteil von 500 DM aus - aber ist damit nicht zumindest einer
der Vorteile hinfaellig, mit denen seitens der PKV-Versicherungs-
makler immer geworben wird?)

Danke fuer alle Kommentare!
Gruss,
Christian

Hallo,
genau das ist korrekt, den bei einer Privatbehandlung
ist der Zahnarzt nicht an die Veträge gebunden, die bei
einer Behandlung zu Lasten der GKV durchgeführt wird.
Zugegebenermaßen ist eine Privatbehandlung im Einzelfall
auch eine Qualitätsfrage, aber letztendlich zahlst Du
wahrscheinlich doch mehr auch wenn die Privatkasse
75% erstattet.

Gruss

Günter

Hi, als welcher Patient du zum ZA gehst, ist egal,abgezockt wird in den meisten Fällen, so oder so, bist du PKV wird dir der A…
abgeléckt, kommst du von der GKV wirst du mit 100 Sondervereinbarungen solange gemobbt, bis du unterschrieben hast und somit z u m Privatpatient aus der gesetzlichen heraus umgefummelt bist.
Dergestalt laufen ne Menge Klagen bis vors Bundesozialgericht, schau dir doch mal das Urteil vom 27.6.01 unter WWW. Bundessozialgericht.de an, dann gehen dir die Augen über vor soviel Arroganz der Zahnärzte, speziell aber in Niedersachsen, Für diese Leute brauchen wir ne Einheitsversicherung ( kommt sowieso bald)
TZschüßße

2 Paar Schuhe…
Hallo Günter, hallo Christian,

Zahnersatz und Zahnbehandlung sind 2 Paar Schuhe.

Während die Zahnbehandlung von der PKV zu 100% im Rahmen der GOZ *Gebührenordnung für Zahnärzte* übernimmt bzw. darauf geachtet werden sollte, dass sie es tut, wird der Zahnersatz nur mit dem vereinbarten Prozentsatz erstattet.

Dieses Risiko ist somit ziemlich eingegrenzt.

Zum Thema Zahnersatz: Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt einen ausreichenden Zahnersatz. Im Klartext: **** :smile:, denn die reichen zum Kauen allemale… aussuchen kannst du ihn dir nicht.

Die sind natürlich auch nicht so wahnsinnig teuer… meines Wissens nach gibt es gewisse Beträge, die ersetzt werden. Hängt auch ein wenig vom Zahn ab, wie hoch die Beträge sind.

Kleines Beispiel von mir aus meinem Leben dazu:

Implantat: GKV aus Kulanzgründen *weil Kind und im Sichtbereich*
50% der Kosten. *normal nämlich keine Erstattung*

Rechnung des Zahnarztes: ca. 1400 DM
50% die Kasse…

es war Gebührenordnung angesetzt… meine Tasche 700 DM…

Stiftzahn 800 DM… Kasse damals noch glaube ich 80%… hier war Kassenversorgung… angesagt… mein SB hierbei 160 DM.

Diesen habe inzwischen gegen einen neuen ersetzt. Nach 7-8 Jahren.

Normale Lebenserwartung *egal wer zahlt* liegt bei 10-12 Jahren… aber als Kind benutzt man die Zähne eben auch nicht nur zum Kauen :smile:

Weiterhin sind bei vielen PKV die Inlays in der Zahnbehandlung enthalten = 100%, bei der GKV = 0%…

Aber das nur so am Rande… immerhin bekommt man in Deutschland durch die GKV noch Zähne… und darüber sollten wir uns freuen *ichauchmach*

Gruß
Marco

Hi you,
und übrigens gibts ja auch noch die Überforderungsklausel und die Härteregelung bei Zahnersatz, wer kein hohes Einkommen hat, kriegt in der GKV dann ( fast ) alles bezahlt, womit man dann geradewegs das Essen kleinkriegt.
Tschüüßee