Hallo liebe www-Gemeinde,
ich habe eine weitere Frage zum Vergleich der Vorteilhaftigkeit
von PKV und GKV.
Wenn eine PKV damit wirbt, dass Tarif x bei Zahnersatz z.B.
75% abdeckt und verwiesen wird auf die GKV, die ja nur einen geringeren Anteil zahlt, betreibt sie damit nicht Augenwischerei?
Grund meines Zweifels: Aerztliche Leistungen, die ueber die PKV
abgerechnet werden, koennen doch ein Vielfaches der Leistungen im
gesetzlichen Fall kosten. Koennte es jetzt nicht passieren, dass
die PKV 75% von 10.000 DM zahlt und die GKV 50% von sagen wir
4.000 DM Behandlungskosten?
(Na gut, auch in meinem Beispiel macht das jetzt „nur“ einen
Nachteil von 500 DM aus - aber ist damit nicht zumindest einer
der Vorteile hinfaellig, mit denen seitens der PKV-Versicherungs-
makler immer geworben wird?)
Danke fuer alle Kommentare!
Gruss,
Christian
, denn die reichen zum Kauen allemale… aussuchen kannst du ihn dir nicht.