PKV beibehalten bei Festanstellung

Guten Abend,

ich habe eine Frage zur privaten bzw gesetzlichen Krankenversicherung.

Ich bin seit Kindheit an privat Krankenversichert, bei ein oder zwei verschiedenen Anbietern, soweit ich weis.
Ich war dann waerend meiner Schul und Unizeit und mehreren Auslandsaufenthalte weiterhin privat versichert. Danach war ich zwei Jahre selbstaendig und auch da privat versichert.

Nun hab ich eine fange ich eine Festanstellung an, aber bei dieser liegt mein Gehalt unter der Bemessungsgrenze. Meine PKV hat mir geschrieben dass es keine Wahlmoeglichkeit gibt und ich den Sachverhalt von einer GKV pruefen lassen muss.

Meine Frage ist jetzt wie meine Chancen stehen weiterhin in der PKV zu bleiben und wenn mir den GKV sagt ich kann das nicht, habe ich Einspruchsmoeglichkeiten?

Ich wuerde gerne in der PKV bleiben, da die Beitraege noch niedriger sind und die Leistungen besser.

Vielen Dank
Joe

Nabend Herr Troder,

Folgende Personen können sich nach § 8 Abs. 1 SGB V von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und privat versichert bleiben:

Arbeitnehmer, die durch Erhöhung der JAEG versicherungspflichtig werden (Folge: Befreiung ist unwiderruflich),
Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit auf die Hälfte vergleichbarer Vollbeschäftigter reduziert wurde und diese davor mindestens 5 Jahre die JAEG überschritten haben (Folge: Befreiung ist unwiderruflich),
bei Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs (Befreiung gilt nur während des Erziehungsurlaubs)
Bezieher von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor dem Leistungsbezug privat krankenversichert waren (Befreiung siehe Arbeitslose)
Studenten bei Einschreibung (Befreiung gilt nur während des Studiums)
Ärzte im Praktikum
Behinderte bei Tätigkeiten in einer Einrichtung für behinderte Menschen (Folge: Befreiung ist unwiderruflich)
Damit können sich Arbeitnehmer, deren Gehalt gesenkt wurde und nun unter der JAEG liegt, nicht befreien lassen, da dies nach dem Wortlaut des Gesetzes aus § 8 Abs. 1 SGB V nur möglich ist, wenn die JAEG angehoben wird und nun über dem Gehalt des Arbeitnehmers liegt. Nicht umgekehrt.

Das gleiche gilt für Selbständige, die Arbeitnehmer werden und mit ihrem Verdienst unter der JAEG liegen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiter helfen, auch wenn die Antwort leider nicht positiv ausfallen konnte.

Danke fuer die Antwort, das hatte ich mir schon fast gedacht.

Hallo,
wenn aufgrund der Beschäftigung Versicherungspflicht eintritt, müssen Sie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden. Sie haben ja die Möglichkeit der Anwartschaft in Ihrer privaten KV bzw. können sich ja Angebote für verschiedene Zusatzversicherungen, die Ihnen wichtig sind, machen lassen.
mfg

Stichwort: Versicherungspflicht. Keine Wahlmöglichkeit.

Gruß
Dennis

Hallo,

nein, da koennen Sie keinen Einspruch einlegen, Sie muessen in die GKV, da ist die Gesetzeslage ja eindeutig. Aber wie Sie ja schon richtig bemerkten, in der PKV sind die Beitraege NOCH guenstiger als in der GKV, da sich das ja ueber die Jahre aendert sind Sie mit der GKV langfristig sowieso besser beraten und spaeter gibt es dann oft keine Moeglichkeit mehr zur GKV zu wechseln. Von daher wuerde ich das als glueckliche Fuegung sehen. Sie koennen ja auch private Zusatzversicherungen abschliessen wenn Sie mehr Leistung wollen, die sind ja nicht teuer.

Viele Gruesse,

Milo

Nabend Herr Trodler,

falls es Ihnen hilft, sollten Sie die bestehende PKV in eine Zusatzversicherung umwandeln. Wichtig dabei ist es, eine Anwartschaft auf eine spätere Vollversicherung zu bekommen von dem jetzigen Anbieter.

Dazu würde ich Ihnen empfehlen, die Leitungen der einzelnen GKV´s zu prüfen, welche zu Ihnen passt.
Meine Empfehlung wäre die Techniker Krankenkasse
( https://www.tk.de/tk/die-richtige-wahl/auszeichnunge… )

Dieser Beitrag stellt keine Beratung da, sollten Sie jedoch weitere Informationen wünschen, finden Sie meine Kontaktdaten in meinem Profil.

Wünsche fröhliche Weihnachten

hallo Joe,
eine schlechte und eine gute Antwort:
erst die schlechte: Du musst Dich bei einer Gesetzlichen versichern, da Du unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienst. Das ist bei AN Pflicht. Daher auch der Name Pflichtversicherung.
Die (evtl.) gute Antwort: wenn Du Aussicht auf ein höheres Gehalt hast, also in … sagen wir mal 1 - 2 Jahren, dann kannst Du mit Deiner Privaten eine Anwartschaftvericherung vereinbaren.
Hier gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. die kleine AWV: sie ist günstig, garantiert Dir später wieder in Deinen Tarif reinzukommen… ohne Risikoprüfung, doch mit dem Beittrag des neuen Eintrittsalters und ohne weiter geführte Altersrückstellungen (die bisherigen sind dann verloren)
  2. die große AWV: beinhaltet das gleiche nur zusätzlich bleibst Du in Deiner Beitragsgruppe (also nur die normalenm Beitragssteigerungen musst Du dann mitmachen, nicht aber den „Alterssprung“. Außerdem werden die Altersrückstellungen weiter bezahlt.
    Die zweite Möglichkeit ist natürlich die bessere… aber auch die teurere.
    Grüße
    Hupftiegel

Hallo Joe,

Gegenfrage: Warum, lässt Du Dich unter 50.000 EUR einkaufen aus Deiner Selbständigkeit?

Sorry, aber Dein Gehalt muß über der Versicherungspflichtgrenze von EUR 50.000 (2010) - 49.500 (2011) liegen, ansonsten wirst Du zwangsläufig versicherungspflichtig. Ds musst Du mit Deinem Arbeitgeber im Vorfeld abklären. Wenn Du nah an den 50.000 bist - würde ich neu argumentieren. Wenn Du weiter weg bist, dann würde ich an Deiner Stelle die Anwartschaft Deiner PKV monatlich bezahlen, um Dein Gesundheitszustand und Dein Eintrittsalter für die Zukunft zu sichern. Andernfalls müsstest Du, wenn Du mal wieder PKV versichert werden kannst ganz vorn anfangen, Gesundheitsfragen beantworten, neues Eintrittsalter etc…

Viel Erfolg und über eine Antwort würde ich mich freuen.

Grüße
Steffen

Hallo,

grundsätzlich ist es so, dass wenn du eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmst, du in die GKV musst.

Wie weit bist du denn von der Versicherungspflichtgrenze entfernt?

Wenn du tatsächlich schon so lange in einer PKV bist, sollte du dir eine Anwartschaft mal durchrechnen lassen, am besten eine Große.

Was ich persönlich auch immer gern anbiete: GKV und entsprechenden PKV-Zusatzversicherungsschutz. Ist jetzt nicht sooo schlecht.

Aber zurück zu deiner Frage: Ja, ab in die GKV:smile:

Hi Steffen,

zu deiner Gegenfrage: Meine selbststaendige Taetigkeit war eigentlich nur temporaer nach dem Studium, Geld war zwar nicht schlecht, war aber oft die selbe Arbeit mit wenig Raum fuer Ausdehnung. In meinem neuen Job kann ich mich erstmal weiterbilden und Erfahrung sammeln.

Gruss
Joe

Hallo Joe Trodler,

also generell gilt, das nur Selbstständige, Beamte und Angestellte über der Beitragsbemessungsgrenze privat versichert werden können ! Wer Sozialversicherungspflichtig wird, durch die Aufnahme einer Tätigkeit muss sich auch gesetzlich Krankenversichern ! Einzige Ausnahme, man hat sich vor aufnahme der Tätigkeit bei der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen ! Das ist aber nur bedingt zu empfehlen ! Ich würde mich einmal von einer gesetzlichen Krankenversicherung beraten lassen, wie das aussehen kann.

Liebe Grüße

Thomas Köhnke
pkv-deluxe.de

Hi Joe,

muss Dich leider enttäuschen: Hier gibt es keine Möglichkeiten. Unter der BM herrscht in Deutschl. PKV Pflicht…

Viele Grüße

Hallo,

Sie sollten Prüfen lassen, ob Sie sich von der GKV Pflöicht befreien lassen können, welches zur Folge hätte, dass Sie sich dort nicht mehr versichern lassen können. Sofern Sie sich GKV versichern müssen, sollten Sie Ihre bestehende PKV auf „Große Anwartschaft“ stellen und eine KV-Zusatz abschließen. Somit bleibt Ihnen die Altersrückstellungen und Gesundheitsprüfung der PKV für die Zukunft erhalten.

Hallo,
du hast keine Wahl, denn bei einer Beschäftigung unter der Beitragsbemessungsgrenze musst du in die GKV, vielleicht bietet dir die PKV dich zusatzzuversichern.
gruss anna

Hi,

soweit ich weiß, gibt es da keine großen Möglichkeiten die GKV zu zwingen dich weiter zu versichern.

Aber nimm eine " große Anwartschaft" bei deiner PKV. Dieser kostenpflichtige TArif ermöglicht es dir, sofern du wieder versicherungsfrei bist, zu deinem derzeitigen EIntrittalter und deinem derzeitigen Gesundheitszustand in die PKV Tarif zu wechseln.

Das spart dir im Zweifel ne Menge Beitragsvolumen :smile:

TakeCare…

Hallo!

Wenn du eine versicherungspflichtige Beschäftigung (über 400 EUR, unter Bemessungsgrenze 3750 eur) aufnimmst, wirst du in der Regel automatisch bei einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied. Hier hast du, wenn es das erste mal ist, Wahlrecht und darfst dir eine aussuchen.

„In der Regel“ heißt, wenn du unter 55 Jahre alt bist. Für alle über 55 jährigen ist die Rückkehr in die GKV nicht mehr „so einfach.“

Wohl oder Übel musst du also mit Beginn der Beschäftigung in die gesetzliche Kasse eintreten. Ob das teurer ist … ich weiß es nicht. Dein Arbeitgeber übernimmt ja die Hälfte. Wie auch immer, ein Fortbestand bei deiner PKV geht leider nicht.

Alles Gute.

Hallo Joe,
entschuldigen Sie die späte Antwort.
Hoffe Sie konnten schon alles klären.

Guten Start ins Jahr 2011

Gruß Jeanny P.

Hallo!

Ich habe gerade festgestellt, dass mir die Frage irgendwie abhanden gekommen ist - tut mir sehr Leid! Sie haben wahrscheinlich längst eine Lösung gefunden, das wünsche ich Ihnen.

Ich hätte folgendes geantwortet: Ich weiß leider nicht, ob es in Ihrem Fall die Möglichkeit gibt, sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien zu lassen - fragen Sie Ihre PKV. Ich glaube, dass dieser Ausweg nur dann geht, wenn Sie über der Beitragsbemessungsgrenze verdient haben und dann plötzlich darunter liegen.

Alles Gute!

H.C.