PKV / Beihilfe trotz versicherungspflichen Job

Ich bin Beamter und habe Freie Heilfürsorge. Bis jetzt war meine Frau, da sie auf Honorarbasis gearbeitet hat, zu 70% über meine Beihilfe und zu 30% privatversichert. Jetzt steht ein versicherungspflichtiger Teilzeitjob an. Meine Frau will aber auf jeden Fall weiter privatversichert bleiben. Geht das? Wie sieht es dann für unsere 3 Kinder aus, welche ebenfalls über mich versichert sind (80/20%)?

Aus Rechtsgründen, werde ich diesbezüglich keine Antwort gebe. Genaueres klären Sie bitte mit Ihrer Beihilfestelle.

Nein - wird Ihre Ehefrau versicherungspflichtig, dann entfällt jede Wahlmöglichkeit zur PKV.

Was Ihre Kinder betrifft - solange sie kindergeldfähig sind, dann liegt die Wahl bei Ihnen. Sie können sie weiter in der PKV lassen - was ich aber nicht empfehlen würde. Denn ist Ihre Frau in GKV, so haben Sie einen Anspruch in der kostenlosen Familienversicherung (über Ihre Frau). Dies gilt solange, bis Sie selbst über 4163,-/mon. verdienen.

Grüße

Stefan Koziol
Versicherungsmakler

Also üblich ist, dass der Ehegatte berücksichtigungsfähig bleibt, solange sein Einkommen eine entsprechende Grenze nicht überschreitet. Die Höhe dieser Grenze ist abhängig von der jeweils geltenden Beihilfevorschrift (in der Regel liegt die Einkommensgrenze bei 18.000 EUR, Brutto pro Jahr). Frag aber bitte mal bei der Beihilfestelle nach. In vielen Fällen kann man mit dem AG sprechen, hinsichtlich Bezahlung.

Kinder sind grundsätzlich berücksichtigungsfähig, solange für sie ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Spätestens mit Vollendung des 27. Lebensjahres (verlängert um Wehr- oder Ersatzdienst) endet die Berücksichtigungsfähigkeit und damit der Beihilfeanspruch. Hier in erster Linie dein Beihilfeanspruch maßgebend. Sollte deine Frau Pflichtig werden, müsstest du deine Kinder so oder gegen Beitrag versichern, aufgrund deines Einkommens. Dann haste die Wahlfreiheit, ob in der GKV gegen Beitrag oder PKV, ebenfalls ja logischerweise gegen Beitrag.

Beihilfe find ich, ist an sich ein superschwieriges Thema, ich hoffe meine Ausfhrung ist halbwegs verständlich.

Vielen Dank,
die Meinung der anderen Experten war bis jetzt definitiv nein! Also, sobald eine Versicherungspflicht für meine Frau besteht, geht kein Weg an der GKV vorbei.
Das mit den 18.000€ muss ich aber bei jedem Antrag ankreuzen. Also scheint da ja eine Bemessungsgrenze zu sein.
Ich frag mal bei der Beihilfe direkt nach!
Noch mal vielen Dank

[email protected]

Hallo Flic, das ist eine sehr spezielle Anfrage:

Also folgendes: Ich nehme mal an, Du bist beim BGS wegen der freien Heilfürsorge. Auf jeden Fall gilt folgendes: Deine Kinder haben über dich weiterhin Anspruch auf Restkostenbeihilfe nach den Beihilfevorschriften des Bundes, bei denen ändert sich nichts.

Zum Versicherungsschutz deiner Frau: Tja, leider wird Sie mit Aufnahme der versicherungspflichtigen Tätigkeit automatisch versicherungspflichtiges Mitglied in der gesetzlichen KV. Befreiuung leider nicht möglich.

Sofern Du beim BGS bist, hast Du ja später Anspruch auf Beamtenpension, dann hätte deine bessere Hälfte ebenfalls wieder die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln. Dann solltest Du ihr eine sogenannte Anwartschaftsversicherung abschliessen.

Sie sollte aber auf jeden Fall noch eine zusätzliche Ergänzungsversicherung wegen der Leistungseinschränkungen in der GKV abschliessen.

Viele Grüße

Michael Zieren

Bei Beihilfe kann ich dir leider nicht wirklich weiterhelfen.

Sorry!

(ww.debeka.de, www.huk.de, www.dbv.de)

Hallo Flic,
ich bin zwar kein Spezialist für Beihilfeberechtigte, allerdings habe ich das dennoch gelernt und habe auch ein paar Beihilfeberechtigte (auch mit Kinder) versichert. Meine ansicht zum Thema aufgrund meines Wissenstandes:
Wenn die Ehefrau eine Teilzeitbeschäftigung annimmt, ist Sie, so wie ich das weiß, unweigerlich pflichtversichert in der gesetzlichen Kasse und kann den Beihilfeanspruch nicht aufrecht erhalten.
Die Kinder jedoch sind davon unabhängig auf jeden Fall weiterhin beihilfeberechtigt und mit 80% über diie Beihilfe abgedeckt. Da ist also gar nichts zu unternehmen, wenn die Ehefrau nun eine Teilzeitbeschäftigung annimmt.

Hoffe, mit meiner Meinung zu dem Thema geholfen zu haben.