PKV - Beihilfeergänzung - Beschränkungen

Hallo zusammen,

weiß einer von euch, was eine Beschränkung auf 400,- Euro Erstattung pro Kalenderjahr für verordnetet Arzeimittel in einer Beihilfeergänzung einer PKV bewirkt?

Hat die Beihilfe (Bund) bei der Erstattung von verordneten Arzneien irgendwelche Grenzen, so daß man dann nur noch die 50% von der PKV zurück bekommen würde? Die Ergänzung würde diese Grenze dann ja um 400,- Euro pro Jahr „erweitern“ und dann stände man wieder mit 50% der Kosten alleine da…

Hat da jemand mal ein Beispiel, wann man diese Ergänzung (für die Arzneimittel) braucht? Das der Ergänzungstarif sinnvoll ist, ist schon klar, mich irritiert diese Beschränkung auf 400,- Euro nur etwas.

Danke!

Hi
ware nett, wenn du geschrieben hättest, welche Versicherung es ist.
So kann man nur spekulieren:

  1. Beihilfe zahlt einen gewissen %-Satz der Aufwendungen der für „beihilfefähige Aufwendungen“. (da fallen z.B. Erkältungsmedis aus)
  2. die PKV erstattet den Rest der „beihilfe…“ (außer Erkältungsmedis)
  3. die Kosten für „nicht beihilfefähigen Aufwendungen“ bleiben bei dir hängen oder werden von der BE erstattet - da kann der Vertrag eine Höchstgrenze vorsehen.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

ware nett, wenn du geschrieben hättest, welche Versicherung es
ist.

Richtig, weil so kann man nicht helfen!

  1. Beihilfe zahlt einen gewissen %-Satz der Aufwendungen der
    für „beihilfefähige Aufwendungen“. (da fallen z.B.
    Erkältungsmedis aus)

Nicht nur - Faustformel: alles was in der GKV nicht erstattet wird, zahlt auch die Beihilfe nicht.

  1. die PKV erstattet den Rest der „beihilfe…“ (außer
    Erkältungsmedis)

Sehr mißverständlich! Die PKV zahlt den vereinbarten Prozentsatz gemäß den im Tarif genannten Bedingungen! Das kann sehr stark differieren.

  1. die Kosten für „nicht beihilfefähigen Aufwendungen“ bleiben
    bei dir hängen

Richtig!

oder werden von der BE erstattet - da kann der
Vertrag eine Höchstgrenze vorsehen.

Nicht ganz richtig: Bezahlt wird was vereinbart ist!

P.S.: Kein guter Vertrag, das ist ein „Billigmacher“ der optisch Leistung vortäuscht und keine erbringt!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

Speziell ging’s hier um ein Angebot der HUK Coburg - allerdings gibt’s den Beihilfeergänzungstarif ja überall (DEVK, Debeka, …).