weiß einer von euch, was eine Beschränkung auf 400,- Euro Erstattung pro Kalenderjahr für verordnetet Arzeimittel in einer Beihilfeergänzung einer PKV bewirkt?
Hat die Beihilfe (Bund) bei der Erstattung von verordneten Arzneien irgendwelche Grenzen, so daß man dann nur noch die 50% von der PKV zurück bekommen würde? Die Ergänzung würde diese Grenze dann ja um 400,- Euro pro Jahr „erweitern“ und dann stände man wieder mit 50% der Kosten alleine da…
Hat da jemand mal ein Beispiel, wann man diese Ergänzung (für die Arzneimittel) braucht? Das der Ergänzungstarif sinnvoll ist, ist schon klar, mich irritiert diese Beschränkung auf 400,- Euro nur etwas.
Hi
ware nett, wenn du geschrieben hättest, welche Versicherung es ist.
So kann man nur spekulieren:
Beihilfe zahlt einen gewissen %-Satz der Aufwendungen der für „beihilfefähige Aufwendungen“. (da fallen z.B. Erkältungsmedis aus)
die PKV erstattet den Rest der „beihilfe…“ (außer Erkältungsmedis)
die Kosten für „nicht beihilfefähigen Aufwendungen“ bleiben bei dir hängen oder werden von der BE erstattet - da kann der Vertrag eine Höchstgrenze vorsehen.