PKV-Beiträge Übernahme durch AG

Hallo,

Person A ist bei der PKV X versichert und als Angestellter tätig.
Seine Frau B ist bei der PKV Y inkl. der Kinder versichert und Hausfrau.

Kann der AG die Beitragsübernahme bis zum Höchstsatz der Frau B inkl. der Kinder verweigern, da diese nicht bei der PKV der Person A mitversichert sind?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Hallo,

Natürlich hat der Arbeitgeber den Zuschuss auch für die PKV der Ehefrau und die Kinder zu zahlen. Dass es sich um zwei verschiedene Versicherungen handelt, spielt dabei keine Rolle.

Die Regelung in § 257 Abs. 2 SGB ist eindeutig. Danach erstreckt sich der Zuschuss auf den Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen, die bei Bestehen einer GKV einen Familienhilfeanspruch n. § 10 SGB V hätten.

Der Zuschuss ist allerdings nur insgesamt bis zum Höchstbetrag zu zahlen.

Gruß Woko

Hallo woko,

herzlichen Dank für die schnelle und sehr hilfreiche Antwort!

joel