PKV bezahlt Rechnung nicht

Hallo Experten,
folgender Fall: Herr G. (privat versichert) ist letzes Jahr stationär operiert worden. Kosten ca. 6000.-.
Jetzt gibt es Auffassungsunterschiede zwischen dem bewertenden Arzt bei der Krankenkasse und dem Operateur. Folge: PKV zahlt nur ca. die Hälfte des Betrages.
Der Operateur reagiert weder auf Nachfrage der Versicherung noch seiner zwischengeschalteten Abrechnungsgesellschaft.
Heute teilt die PKV Herrn G. mit, dass sie in dieser Angelegenheit nichts weiter unternehmen werden. Herr G. bleibt also zunächst auf den Kosten von 3000.- sitzen.
Was kann Herr G. jetzt machen? Inwieweit ist der Operateur verpflichtet, auf solche Anfragen zu reagieren?

Ratlose Grüße
Ayla

Etwas sehr konfus der Text. Mir scheint, die wichtigen Argumente fehlen in der Frage.
Wenn man hier eine Antwort haben möchte, sollte man auch so ehrlich sein alles zu schreiben was relevant ist.

Was für eine Op
Was für ein Versicherungsvertrag
Welche Fachrichtung hat der Operateur
Gab er sich mit den 3000 zu frieden, scheint ja so…

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Hallo,

Etwas sehr konfus der Text. Mir scheint, die wichtigen
Argumente fehlen in der Frage.

Dem schließe ich mich an.

Was für eine Op
Was für ein Versicherungsvertrag
Welche Fachrichtung hat der Operateur
Gab er sich mit den 3000 zu frieden, scheint ja so…

Rechnungen in der Höhe sollten erst bezahlt werden, wenn die Aussage des Versicherers vorliegt. Die Ablehnung der Kosten muss detailliert begründet werden. Wenn das Geld schon gezahlt ist, dann einen Anwalt einschalten. Der Arzt muss Stellung bezihen.

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

Es gehört zu den nebenvertraglichen Pflichten des Behandlungsvertrages eines Arztes, den Patienten bei der Durchsetzung seines Erstattungsanspruches angemessen zu unterstützen.

Dies führt zu zwei Fallkonstellationen:

Ist alles korrekt nach GOÄ abgerechnet worden, so ist die Rechnung fällig. In diesem Fall können aber Schadensersatzansprüche angemeldet werden.

Ist die Rechnung nicht korrekt, so ist sie auch nicht fällig. Falls gezahlt wurde, muss der Anspruch direkt beim Arzt geltend gemacht werden. Ansonsten einfach nicht zahlen (zumindest nicht den strittigen Teil). Manchmal unterstützt hier einen auch die Krankenversicherung und gibt „Prozesschutz“, übernimmt also die Kosten eineS echtsstreits oder stellt den Anwalt, einfach mal nachfragen.

Wichtig: Der Versicherte soll sich auf jeden Fall selbst an den Arzt wenden, ihm die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er hat ja den Vertrag mit dem Arzt und nicht die Krankenversicherung!