PKV der Kinder ?

Hallo,

Zuerst zu der Ausgangssituation:
bei einer Familie liegen folgende Versicherung zur KV vor:

  • Mann arbeitet als Angestellter und ist PKV bei X
  • Frau ist Hausfrau und auch PKV aber bei PKV Y
  • die Kinder (Minderjährig) sind bei der selben PKV (Y) der Frau auch PKV.

Laut dem neuen Gestz muss die Ehefrau ja Zwangs-GKV werden, wenn sie wieder in ein Angestelltenverhältnis eingeht.

Was passiert mit den Kindern?
Müssen oder Können diese weiter PKV bleiben, oder ist auch hier ein Übertritt in die GKV möglich / zwingend?

Vielen Dank!

Was passiert mit den Kindern?
Müssen oder Können diese weiter PKV bleiben, oder ist auch

Müssen muß keiner, aber sie können.

hier ein Übertritt in die GKV möglich / zwingend?

Möglich ist er, aber ggf. gegen zusätzlichen Beitrag. Zwingend ist er für die Kinder nicht.

vielen Dank Nordlicht !

Es spielt bei der Versicherung der Kinder also keine Rolle, ob der Mann dann weiterhin PKV versichert ist - oder?

Angenommen, die Ehefrau ist wegen des zukünftigen Angestelltenverhältnisses wieder GKV und versichert somit die Kinder auch GKV (evtl. mit einer PKV-Zusatzversicherung). Besteht dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder die Möglichkeit, die Kinder PKV zu versichern?

hier ein Übertritt in die GKV möglich / zwingend?

Möglich ist er, aber ggf. gegen zusätzlichen Beitrag. Zwingend
ist er für die Kinder nicht.

Hallo, sind die Kinder dann bei der Frau mitversichert oder werden diese bei der GKV freiwillig Versichert zu jeweils einem separaten Beitrag?

Es spielt bei der Versicherung der Kinder also keine Rolle, ob
der Mann dann weiterhin PKV versichert ist - oder?

Doch, weil dadurch die Kinder evt. in dr GKV beitragspflichtig werden.

Besteht dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder die
Möglichkeit, die Kinder PKV zu versichern?

Ja.

Hallo, sind die Kinder dann bei der Frau mitversichert oder
werden diese bei der GKV freiwillig Versichert zu jeweils
einem separaten Beitrag?

Das hängt vom Einkommen des Vaters ab. Einfach die GKV fragen.

Bei vielen Ehepaaren arbeitet die Ehefrau ja in einem „kleinen“ Job um die Kinder beitragsfrei in der GKV unterzubringen um Kosten zu sparen.
Somit ist die Versicherung der Kinder auf beiden Wegen möglich meines Erachtens.

Sollten Sie mit dem Gedanken spielen die Kinder später wieder in der PKV zu versichern, ist es ratsam eine Anwartschaftsversicherung für die entsprechenden Tarife abzuschließen um das junge Eintrittsalter und somit günstige Beiträge zu sichern.

Gruß
Jeanny P.

Somit ist die Versicherung der Kinder auf beiden Wegen möglich meines Erachtens.

Da irrst Du. Wenn der Vater in der PKV ist und oberhalb der BBG verdient, sind die Kinder in der GKV nicht mehr beitragsfrei.

Anwartschaftsversicherung für die entsprechenden Tarife
abzuschließen um das junge Eintrittsalter und somit günstige
Beiträge zu sichern.

Das spielt bei Kindern keine Rolle, weil die Kindertarife meist ohne Altersrückstellungen kalkuliert werden. Der Hinweis mit der Anwartschaft ist trotzdem richtig, weil sich der Gesundheitszustand des Kindes verschlechtern könnte.

Bei vielen Ehepaaren arbeitet die Ehefrau ja in einem
„kleinen“ Job um die Kinder beitragsfrei in der GKV
unterzubringen um Kosten zu sparen.

Wenn der PKV versicherte Elternteil meint seine kinder beitragsfrei in der GKV seiner Frau unterzubringen und das hohe Einkommen nicht bei der GKV angibt begeht Sozialversicherungsbetrug, nichts weiter.

Gruß Killvaas