Hallo,
Zuerst zu der Ausgangssituation:
bei einer Familie liegen folgende Versicherung zur KV vor:
- Mann arbeitet als Angestellter und ist PKV bei X
- Frau ist Hausfrau und auch PKV aber bei PKV Y
- die Kinder (Minderjährig) sind bei der selben PKV (Y) der Frau auch PKV.
Laut dem neuen Gestz muss die Ehefrau ja Zwangs-GKV werden, wenn sie wieder in ein Angestelltenverhältnis eingeht.
Was passiert mit den Kindern?
Müssen oder Können diese weiter PKV bleiben, oder ist auch hier ein Übertritt in die GKV möglich / zwingend?
Vielen Dank!