PKV die bei Krankheit des Kindes Lohn fortzahlt

Hallo zusammen,

nun muss ich mal hier fragen :wink:

wenn das Kind gesetzlich versichert ist und erkrankt, darf ein Elternteil ja einige Tage von der Arbeit befreit werden, den Lohn für diese Zeit übernimmt die Krankenkasse.
Frage: gibt es private Tarife, die dieses auch miteinschließen?
Mir sind keine bekannt, aber die Auswahl ist so riesig, ich kenne bei weitem nicht alle. Hat jemand davon gehört oder wird dies tatsächlich aus Kostengründen bei keiner Versicherung angeboten?

Ich danke vielmals.

Also, das funktioniert in der GKV, wenn das Kind und das Elternteil beide gesetzlich versichert sind (wobei das Krankengeld und nicht der Lohn gezahlt werden).

In der PKV ist mir das weder in der Voll- noch als Zusatzversicherung bekannt. Nur für Krankenhausaufenthalte kann man das über ein KHT für das Kind (!) absichern.

Hallo zusammen,

nun muss ich mal hier fragen :wink:

wenn das Kind gesetzlich versichert ist und erkrankt, darf ein
Elternteil ja einige Tage von der Arbeit befreit werden, den
Lohn für diese Zeit übernimmt die Krankenkasse.

nein; jedoch gibt es per Tarifvertrag die Möglichkeit entweder Sonderurlaub zu bekommen, oder Urlaub bzw. unbezahlter Urlaub zu nehmen.

Frage: gibt es private Tarife, die dieses auch
miteinschließen?

Mir sind keine bekannt.

Viele Grüße!

Guten Tag,
bei GKV Versicherten regelt sich die Zahlung des Krankengeldes für erkrankte Kinder nach § 45 SGB V. In der PKV gibt es keine Entsprechung in den Musterbedingungen. Nur ein Versicherer, die Signal Iduna hat dieses neuerdings als Leistungsbaustein integriert, setzt jedoch voraus, dass Kind und Eltern in einem entsprechenden KV Volltarif versichert sind.

Danke OWT
owt

Also, das funktioniert in der GKV, wenn das Kind und das
Elternteil beide gesetzlich versichert sind (wobei das
Krankengeld und nicht der Lohn gezahlt werden).

Ah ja, richtig, nur das Krankengeld, danke für die Berichtigung.
Irgendwie unlogisch dass das nicht geht wenn nur der Elternteil ges. versichert ist, denn das Kind wäre sonst ja sowieso umsonst gesetzlich mitversichert. Die GKV hätte also keine Mehreinnahmen wenn das Kind ges. versichert wäre.
Na gut, es ist wie es ist! :smile:

Hallo,

also falls nur ein Elternteil und das Kind pr. versichert wären, wäre auch das bei der Signal Iduna ausgeschlossen, richtig?

Danke und Gruß

P.S. Wie heißt denn dieser Tarif genau? Dann könnte ich selbst recherchieren.