Hallo,
ich habe eine theoretische Frage…
Wenn ein Arbeitnehmer seit 5 Jahren bei Firma A arbeitet und ca. 5000/mtl verdient und bei einer PKV (seit 5 J.) ist und dann von Dez. 2005 - Feb. 2006 bei Firma B für ca. 600/mtl arbeitet und ab März 2006 bei Firma C für ca. 5000/mtl arbeitet, bleibt er bei der PKV versichert oder müßte er in eine gesetzliche KK zurück wechseln?
Und wenn der Arbeitnehmer ab März 2006 wieder bei Firma A für ca. 5000/mtl arbeiten würde?
Danke
Gruß
Sarah
Zur Beantwortung Deiner Frage braucht man noch das Alter des Aspiranten.
Hallom Sarah,
sollte er unter 55 Jahre sein gilt immer das Jahreseinkommen. Das Monatseinkommen nehmen wir deswegen, weil wir nicht jährlich bezahlt werden und vom Einkommen her nur monatlich denken.
Also: verdient er jährlich über der BBG bleibt er drin.
Über 55 bleibt er auf alle Fälle drin. Ohne Ausnahme.
Grüße
Babalou
ich habe eine theoretische Frage…
Wenn ein Arbeitnehmer seit 5 Jahren bei Firma A arbeitet und
ca. 5000/mtl verdient und bei einer PKV (seit 5 J.) ist und
dann von Dez. 2005 - Feb. 2006 bei Firma B für ca. 600/mtl
arbeitet und ab März 2006 bei Firma C für ca. 5000/mtl
arbeitet, bleibt er bei der PKV versichert oder müßte er in
eine gesetzliche KK zurück wechseln?
Und wenn der Arbeitnehmer ab März 2006 wieder bei Firma A für
ca. 5000/mtl arbeiten würde?
Danke
Gruß
Sarah
Wenn ein Arbeitnehmer seit 5 Jahren bei Firma A arbeitet und
ca. 5000/mtl verdient und bei einer PKV (seit 5 J.) ist und
dann von Dez. 2005 - Feb. 2006 bei Firma B für ca. 600/mtl
arbeitet und ab März 2006 bei Firma C für ca. 5000/mtl
arbeitet, bleibt er bei der PKV versichert oder müßte er in
eine gesetzliche KK zurück wechseln?
grundsätzlich kann sich derjenige, wenn er denn versicherungspflichtig werden würde, von der versicherungspflicht befreien lassen. das würde dann für die beschäftigung in der gleitzone gelten. niemand muß unbedingt in die GKV. wer nicht will, der kann sich von der versicherungspflicht befreien lassen und in seiner PKV bleiben.
trotzdem noch ein paar fragen:
werden diese beschäftigungen nacheinander ausgeübt?
hat er zeiten in der GKV zurückgelegt?
wie alt ist derjenige?
Laura
Hallo,
die Person wäre unter 40.
Aber die neue Beschäftigung zum Jahreswechsel bei Firma B zu 600 EUR löst versicherungspflicht aus (auch für das gesamte Jahr 2006), oder?
Gruß
Sarah
Hallo,
die Person wäre unter 40.
Aber die neue Beschäftigung zum Jahreswechsel bei Firma B zu
600 EUR löst versicherungspflicht aus
ja, wenn er nur diese beschäftigung hat und diese nicht neben der beschäftigung bei Fa. A läuft. er kann sich aber von der versicherungspflicht befreien lassen bei der Krankenkasse. die befreiung würde dann für die dauer der beschäftigung zu 600 EUR gelten.
(auch für das gesamte
Jahr 2006), oder?
nein, wenn er die neue beschäftigung aufnimmt und gleich 5000 EUR verdient, dann ist er sofort versicherungsfrei. wenn er bei diesem arbeitgeber plötzlich JAEG überschreiter werden würde, dann würde er erst zu beginn des folgejahres befreit aber nur dann, wenn er auch die BBG des folgejahres überschreitet.
Laura