Ich denke die Pauschalleistung, also wenn man vertraglich eine
Summe x bei nicht Anspruchname von Leistungen ausgemacht hat.
Von der erfolgsabhängigen wusste ich bisher nichts, diese muss
nicht anteilig abgegeben werden?
Weder noch, allerdings kann der Arbeitgeber auf einer Nettobescheingung beharren. Da hast Du ggf. beim ASZG Schwierigkeiten, nicht bei anderen Modellen. Das ist aber ein temporärer Blick, das kann sich natürlich durch Änderung der Gesetze und Verordnungen ändern!
Egal bei welcher Art von BRE?
Ja, im Prinzipü Ja!
Aber was willst Du denn überhaupt versichern? Welche
Leistungen sind Dir wichtig?
Zunächst eine Person. Leistungen vor allem Zahnarzt wichtig,
Klar - lebenserhaltende Medizin!
Eine gewisse Eigenbeteiligung ca.500 Euro oder BRE ist mir
noch nicht klar.
Dann lass Dich doch ersteinmal beraten!
Haben alle PKV BRE Angebote?
Jeín - erfolgsabhängig heißt, es muss auch Erfolg da sein!
Mir wurde die HUK Coburg und die Debeka empfohlen.
Na ja!!! Da gäbe es bessere!
Wenn man heiratet und der Partner wird dann arbeitslos, muss
man den Partner auch mitversichern?
Bei Arbeitslosengeld nicht, bei Hartz IV ja!
Das ist dann plötzlich
nicht mehr tragbar…
Wieso? Das wird dann ungefähr das Kosten was eine GKV kosten, wenn Du die richtigen Produkte vergleichst!
Die Frau kann auch in der GKV bleiben - also nach Ende ALG bezug - und zahlt den halben GKV Beitrag.
Fangen wir doch bitte einmla an darüber nachzu denken, was Du wirklich willst. Also ich meine nicht heute oder morgen - sondern übermorgen, wenn Du schwer krank werden solltest. Was sind dann Deine Erwartungen an eine PKV? bezahlbare Beiträge? Leistungen? Nährmittel? künstliche Ernährung? Lebenserhaltende Hilfsmittel? etc.
Oder ist Zahnersatz, Bar BRE und ein (mutmaßlich und vor allem augenscheinlich weil temporär!) günstiger Beitrag wichtig!
Thorulf Müller
[email protected]