PKV - Ende der Elternzeit

Hallo,

ich bin auf folgendes Problem gestoßen:

Alter 34 Jahre, weiblich, Mutter von einem Kind (1 Jahr alt)
privat krankenversichert seit 5 Jahren

Weiss jemand wie es aussieht, wenn man aufgrund von einem Jahr Elternzeit wieder zu arbeiten anfängt, allerdings mehr als 30 Stunden pro Woche (nämlich 32 Stunden pro Woche). Durch die Überschreitung der 30 Stunden befindet man sich nicht mehr in Elternzeit. Dadurch dass keine Vollzeit-Tätigkeit mehr ausgeübt wird die Bemessungsgrenze für die PKV unterschritten.

Frage 1: Kann man sich nun von der GKV befreien lassen, aufgrund dessen, dass man schon länger als 3 Jahre in der PKV ist?

Frage 2: Stimmt es, falls man in der PKV bleiben kann, dass man dann nie wieder die PKV verlassen kann?

Frage 3: Würde es erhebliche Nachteile bedeuten, unter diesen Voraussetzungen in der PKV zu bleiben, z. B. dass man irgendwann rausgeschmissen wird und dann nie wieder eine Möglichkeit hat sich krankenversichern zu lassen?

Christine

Hallo,

Hallo Christine,
eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist bei Teilzeitbeschäftigung nur möglich, wenn die Arbeitszeit 50% oder weniger der regelmäßigen Arbeitszeit beträgt.
Gruß Jörg König