PKV Ende Übergangsgebührnisse Bundeswehr

Hallo,ich war 8 Jahre beim Bund und somit in der PKV, incl.kleiner Anwartschaft.Seit Juni sind die ÜG-Gebürnisse vorbei und das bedeutet ich bin nicht mehr Beihilfeberechtigt. Laut PKV muß ich in die Vollkostenversicherung.
Stimmt es, das man in diesen Tarif wechseln muß und das ich mich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen muß?

Hallo Hector52,

mit der Kleinen Anwartschaft kenne ich mich leider nicht aus. Die Gesundheitsprüfung erfolgt mit einem Fragebogen.

MfG -Leo

Ja das stimmt. Mit dem Ende der Übergangsgebührnisse musst du dich zu 100% versichern. Vorher waren es ja nur 30%. Oder du wechselst in eine gesetztliche Krankenkasse und zwar in die in der du schonmal warst Wenn du vor dem Bund schon gearbeitet hast.

Wenn es nur der Fragebogen wär! gruß

Danke, für die schnelle Antwort. Nein, war vor´m Bund in der Lehre und komme somit nicht in die GKV rein.Das Problem was sich mir stellt ist ja nun der TARIF!!! Der Beihilfetarif waren grad mal 100€ und jetzt soll ich in einen Vollkostentarif mit mtl. Beitrag von 274€. Ich zweifle an das es der Vollkostentarif ist in den ich angeblich muß!!! Ich dachte der alte Tarif, also Beihilfe wird jetzt angepasst auf die 100% ???
Ab Juli soll ich nun die Differenz zum Vollkostentarif bis Oktober nachzahlen. Daraufhin sagte ich, das ich dieses nicht zahlen kann und das Angebot der Kasse ist:
keine Nachzahlung wenn ich einer Gesundheitsprüfung zustimme und der Vollkostentarif würde ab 1.11.losgehn, oder keine Prüfung und ich zahle ab 1.7. rückwirkend den Vollkostentarif. Wie kann denn sowas sein? Wenn ich der Gesundheitsprüfung zustimme verliere ich doch die Alterungsrückstellung und werde somit als Neukunde mit höheren Beiträgen eingestuft, oder nicht? Es geht denen nicht um die Gesundheit, denn dieser Prüfung habe ich bereits nach DZE zugestimmt und seitdem nicht´s bei der Kasse eingereicht! Also wissen die um meinen Gesundheitszustand und wollen mich doch blos höher einstufen oder nicht?
Habe ich nicht 6 Monate Zeit Änderungen der Versicherung mitzuteilen?Denn komischerweise haben die sich nach Ende der ÜG Gebührnisse (Juni) nicht gemeldet!Dann dürfte die Kasse doch gar keine Beitragsnachzahlung verlangen?!

Hätte man sich nicht auch die kleine Anwartschaft über die 8 Jahre sparen können? Denn wenn man nicht selbstständig ist und unter dem Jahresgehalt und einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, ergibt die Anwartschaft kein Sinn!

Das Thema ist wirklich sehr komplex! Hoffe jemand kennt sich so richtig aus oder ist ebenso betroffen!

Bis dahin

Hallo Hector,

ich habe nachgeschaut: Bei der kleinen Anwartschaft gibt es keine gesundheitsprüfung, nur es wird das jetzige Eintrittsalter bei der Beitragsberechnung berücksichtigt.

Bei der „Normalen“ oder großen Anwartschaft wäre das damalige Eintrittsalter für die Beitrags/prämienberechnung als Grundlage herangezogen worden.

U.U. Falschberatung, denn 1. wird es nun teuer, da Sie ja einige Jahre älter sind.

2.Der Unterschied für die Große und die kleine Anwartschaft wären ein paar Euros gewesen.

MFG Leo, sind Sie ein Schlafwandler um diese Zeit?.

Wenn es nur der Fragebogen wär! gruß

Hallo,

wenn die Beihilfeberechtigung weg fällt müssen Sie in den Vollkostentarif wechseln.
Eine erneute Gesundheitsprüfung sollte jedoch nicht erforderlich sein, wenn Sie entsprechende Fristen wahren.
Sehen Sie mal bitte in dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen unter dem Stichwort „Wegfall des Beihilfeanspruchs“ nach.
Ich gehe sehr stark davon aus, dass da eine klare Regelung enthalten ist.
Die Versicherer versuchen es aber immer wieder… :frowning:

Viel Erfolg!

Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de

Hallo,

wenn Sie nicht aufgrund Ihres Einkommens in eine gesetzliche KV wechseln können (sollte eigentlich möglich sein), so ist bei Verbleib in der PKV aufgrund der „kleinen“ Anwartschaft in der Tat eine erneute gesundheitliche Begutachtung notwendig. Abhängig von deren Ausgang werden Sie dann einer "Risiko-"Gruppe zugeordnet.
Hätten Sie eine „große“ Anwartschaft abgeschlossen gehabt, wäre diese Gesundheitsprüfung nicht erfordelich gewesen.

Gruss
RR

Hallo Hector52,

was arbeitest Du denn seit Juni ?

An deinem Schilderung kann etwas nicht stimmen.

Wenn man bei der Bundeswehr tätig ist und ausscheidet erhält man für eine gewisse Zeit Übergangsgebührnisse.

Allerdings muss man nach der freien Heilfürsorge die Krankenversicherung anpassen.
A) wenn man eine Tätigkeit als Arbeitnehmer aufnimmt außerhalb des Öffentlichen Dienstes - Abschluss einer GKV
B) wenn man ein Studium/Schule beginnt muss die Anwartschaftsversicherung in 30 % Beihilfetarife umgestellt werden.
C) wenn man eine Beamtenausbildung beginnt muss die Anwartschaftsversicherung entweder in 30 % Beihilfetarife oder gemäß des Beihilfeträgers (in den meisten Bundesländern + Bund) in 50 % Beihilfetarife(Ausbildung) umgestellt werden.

Also was traf bei dir zu, als die ÜG-Gebührnisse begannen.

Wenn ich eine Antwort von dir habe, kann ich dir weiterhelfen.

Wenn Du dir meine Vita anschaust stellst Du fest dass ich für die Deutsche Beamten Versicherung tätig bin.

Zusätzlich bin ich auch noch als Empfehlungsvertragsbeauftragter für den Deutschen Bundeswehrverband in einzelnen Bundeswehrkasernen unterwegs.

Viele Grüße!

Merger

Wenn das Übergangsgeld ausgelaufen ist, muß tatsächlich in einen Vollkostentarif umgestellt werden, da der Beihilfeanspruch entfällt. - Sofern der Antrag innerhalb von 6 mon. gestellt wird, dann muß der Versicherer dies ohne Wartezeiten und ohne Risikoprüfung tun (§ 199 (2) VVG). - Sie haben die freie Auswahl unter allen Tarifen mit etwa gleichen Leistungen wie der BH-Tarif, müüsen sich also den s.g. Basistarif nicht gefallen lassen.

Alle gesagte gilt nur innerhalb Ihres bisherigen Versicherers. Nun kommt`s drauf an, wann genau Sie aus der Beihilfe raus sind.

(Sollten Sie aber aus irgendeinem Grund ALG I (nicht ALG II) beziehen, so werden Sie über das Amt wieder Mitglie der GKV.)

Alles Gute / Grüße

Stefan Koziol
Versicherungsmakler

Hallo,

Dein erster Satz, „ich war 8 Jahre beim Bund und somit in der PKV“ ist mir nicht ganz klar. Nur weil Du SaZ 8 warst, warst Du ja nicht zwangsläufig in der PKV.
Ich vermute, Du hast freiwillig eine kleine Anwartschaft abgeschlossen.

Nun, nach Ablauf der ÜG, kommt es darauf an, was Du beruflich machst. Wenn Du in einem abhängigen Arbeitsverhältnis stehst, und die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreitest, kannst Du in eine gesetzliche Kasse, dito solange arbeitssuchend.

Solltest Du selbstständig sein/werden, PKV-Volltarif. Inwieweit die eine Gesundheitsprüfung verlangen (können), entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß

Hallo Leo, der Schlafwandler trifft ja wohl eher auf Sie zu :smile: aber danke für die Info!
Leider habe ich mich damals zu wenig mit der Thematik beschäftigt und nicht daran gedacht, was nach der Verpflichtung ist. In meinem Fall hat die kleine Anwartschaft keinen Sinn gemacht, da ich mich trotzdem einer Prüfung unterziehen muß! Aber das kann mir egal sein, da ich keinerlei Erkrankung habe! Ich hoffe das ich bald einen Job finde und wieder in die GKV komme!
Gruß Hector

Der Wechsel in die GKV geht ja nur, wenn man eine versicherungspflichtige Tätigkeit hat. Da ich auf Jobsuche bin, hab ich grade schlechte Karten!
Gruß

Hallo, das " somit" ist gänzlich reingerutscht!Danke für Info! Gruß

Nein ich bekomme kein ALG I! Wie auch, denn die Übergangsgebührnisse werden doch angerechnet!
Wie ist das mit den 6 Monaten gemeint?Hätte ich bis Dezember Zeit in einen anderen Tarif zu wechseln? Die PKV sagte mir, die 6 Monate beziehen sich darauf wenn sich an der Beihilfe ansich etwas ändert, denn das ist ja von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich!
Ich bin zum 30.06.12 aus der Beihilfe raus und müßte für Juli-Okt die Differenz zum Vollkostentarif nachzahlen! Angebot der Kasse-keine Nachzahlung und Beginn der Vollkversicherung 1.11.-ABER MIT GESUNDHEITSPRÜFUNG !!! Was hat die Kasse davon? Ich habe in der ganzen Zeit keine Erkrankung gehabt. Was bedeutet die Prüfung kombiniert mit dem Vollkostentarif? Steige ich da nicht viel höher ein?
Muß ich bei dem Vollkostentarif etwas beachten???
Hoffe sehr auf Antwort!

Hallo Merger, seit Juli habe ich einen Mini Job, also unter 400€! Zu Beginn der ÜG-Gebührnisse bekam ich den 30% Beihilfetarif mit Selbstbeteiligung!
Was sagst Du zu den 6 Monaten Meldefrist?

Gruß Hector

Das mit den 6 mon. ist wörtlich gemeint. Der von mir genannte § 199(2) VVG spricht von Änderung oder Wegfall des BH-Anspruch. - Demzufolge ist die Ihnen übermittelte Aussage - von wem auch immer Sie die haben - einfach falsch.

D.H., streng genommen muß Ihre PKV Sie rückwirkend zum 01.07. ohne Risikoprüfung umstellen, was für Sie tatsächlich erhebliche Nachzahlungen bedeuten würde.

Da die PKV (insgesamt) aber schon eine Menge Beitragsschuldner hat (man kennt ja Ihre finanzielle Situation nicht), kommt man Ihnen entgegen, verzichtet auf die rückwirkende Umstellung + Nachzahlung und bietet Ihnen den Volltarif ab 01.11. an. Dabei behandelt man Sie - rein theoretisch - als Neukunden, deshalb die Risikoprüfung. Im Hinblick auf das Eintrittsalter macht das nichts, da Sie ja bisher nur kurz in der PKV waren/sind. (Vielleicht bleibts aber auch beim alten Eintrittsalter.)

Was den neuen Tarif betrifft - darüber könnte man Bücher schreiben. Es gibt einfach zu viele.

Stichpunkte:

  • Selbstbehalt nur im ambulanten Bereich und nicht über 1000,-
  • kein Zwang zu Generika ! und wenn doch, behalten Sie das mit Hilfe der
    Apotheke im Auge. Denn kaufen Sie ein Originalmedikament, obwohl es dies
    als Generika gibt, dann greift meist ein sehr hoher Selbstbehalt !
  • Verzichten Sie auf Tarife mit Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarzt+2-
    Bettzimmer usw.) - Wie gesagt - nur Stichpunkte.

Alles Gute / Grüße

Stefan Koziol
Versicherungsmakler

Hallo Hector,

na also, jetzt kann man auch antworten.

Aus deiner vorherigen Antwort entnehme ich, dass Du die Übergangsgebührnisse bis einschließlich Mai 2012 erhalten hast.
Also muss deine PKV-Versicherung auf 100 % erhöht werden und zwar rückwirkend zum 01.06.2012.

Ein Minijob löst keine GKV-Pflichtige Tätigkeit aus.

Die Meldefrist muss bei den meisten PKV´s unverzüglich erfolgen. Bei einigen anderen genügt es die Änderung innerhalb von 2 bzw. 6 Monaten zu melden.

Nach dieser Zeit sind immer die Gesundheitsfragen für die Vertragsänderung erforderlich.
Dies kann u.U. bedeuten, dass auch eine Beitragserhöhung wegen bestehenden Krankheiten erfolgen kann.

Da ich deinen Versicherer nicht kenne, solltest Du es bei diesem erfragen.

Gruß Merger

Hallo, wie kann ich denn das verstehen;abhängig vom Ausgang werde ich einer Risiko-Gruppe zugeordnet???

Gruß Hector

Das mit den 6 mon. ist wörtlich gemeint. Der von mir genannte
§ 199(2) VVG spricht von Änderung oder Wegfall des
BH-Anspruch. - Demzufolge ist die Ihnen übermittelte Aussage -
von wem auch immer Sie die haben - einfach falsch.

D.H., streng genommen muß Ihre PKV Sie rückwirkend zum 01.07.
ohne Risikoprüfung umstellen, was für Sie tatsächlich
erhebliche Nachzahlungen bedeuten würde.

Da die PKV (insgesamt) aber schon eine Menge Beitragsschuldner
hat (man kennt ja Ihre finanzielle Situation nicht), kommt man
Ihnen entgegen, verzichtet auf die rückwirkende Umstellung +
Nachzahlung und bietet Ihnen den Volltarif ab 01.11. an. Dabei
behandelt man Sie - rein theoretisch - als Neukunden, deshalb
die Risikoprüfung. Im Hinblick auf das Eintrittsalter macht
das nichts, da Sie ja bisher nur kurz in der PKV waren/sind.
(Vielleicht bleibts aber auch beim alten Eintrittsalter.)

Was den neuen Tarif betrifft - darüber könnte man Bücher
schreiben. Es gibt einfach zu viele.

Stichpunkte:

  • Selbstbehalt nur im ambulanten Bereich und nicht über 1000,-
  • kein Zwang zu Generika ! und wenn doch, behalten Sie das mit
    Hilfe der
    Apotheke im Auge. Denn kaufen Sie ein Originalmedikament,
    obwohl es dies
    als Generika gibt, dann greift meist ein sehr hoher
    Selbstbehalt !
  • Verzichten Sie auf Tarife mit Wahlleistungen im Krankenhaus
    (Chefarzt+2-
    Bettzimmer usw.) - Wie gesagt - nur Stichpunkte

Hallo,anhand der Unterlagen gibt es wohl 4 Vollkostentarife. Mir wurde der Economy vorgeschlagen, allerdings hat dieser kaum Selbstbeteiligung und ich gehe stark davon aus das dieser in Zukunft stark ansteigt! ( Stichtag 21.12.2012-Angleichung/Unisextarife)

Welcher von den 4en ist denn der Günstigste???

Gruß Hector