PKV-Erhalt im Angestellenverhältnis

Ich bin seit 2007 Freiberufler und möchte ins Angestelltenverhältnis zurück. Ggf. arbeite ich noch gelegentlich freiberuflich. Meine PKV will ich eigentlich wg. Altersrückstellungen, Versicherungumfang etc. behalten, da ich schon (bis auf 1 Arbeitslosigkeit) seit 1998 privatversichert bin. Trotzdem ich die Entgeldgrenze erreiche, heißt es, das man als in er Selbstständigkeit kein „versicherungpflichtiges Entgeld“ bezogen hat und somit in die GKV muss. D.h hier müsste ich dann 3 Jahre über der Grenze verdienen und eine große Anwartschaft halten (und natürlich bezahlen)damit die alten Konditionen wieder aufgerufen werden können?!
Man sagte mir, das ich einen Befreiungsantrag bei der GKV stellen kann und diese dann (und nur)für das aktuelle Arbeitsverhältnis gültig ist. Bei einem Arbeitgeberwechsel muß eine erneute Befreiung beantragt werden. Diesen Antrag will aus o.g. Gründen eine GKV mir nicht ausstellen. Ist da wirklich nichts zu machen?!
Gruss
ana05

Hallo ana05,

ich bin kein ausgewiesener Experte zu dieser Frage, kann Dir aber gerne meine Kenntnis mitteilen. Die deckt sich im Wesentlichen mit denen Deiner GKV: Wenn Du in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gehst, bist Du 3 Jahre lang unabhängig vom Verdienst pflichtversichert, also GKV-pflichtig. Ab 1.1.11 gilt 1 Jahr statt 3 Jahre. Wenn Du in allen drei Jahren (oder ab 1.1.11 ein Jahr lang) über der Entgeldgrenze liegst, kannst Du der Versicherungspflicht durch eine private subsctitutive Versicherung genügen. Bis dahin bist Du GKV (meines Wissens allerdings auch nur, soweit das Angestelltenverhältnis Deine hauptsächliche Einkommensquelle darstellt, was ich hier unterstellt habe).

Die angesprochene Befreiung von der Versicherungspflicht kannst Du nur unter den in SGB V § 8 genannten Fällen (für den jeweiligen Sozialversicherungsstatus unwiderruflich) beantragen, vgl. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/8.html.
Da sehe ich in Deinem Fall keine Möglichkeit.

Viel Erfolg
MSz

Hallo,

m. E. gibt es in Ihrem Fall keine Befreiungsmöglichkeit. Einziger Trost. Die Frist für die JAEG-Überschreitung soll auf ein Jahr verkürzt werden. Demnach könnten Sie bereits wieder am 01.01.12 in die PKV zurück kehren.

Beste Grüße

Thomas Kliem

Vielen Dank für die Antwort…
ich habe es ja schon befürchtet, das der StatusQuo so ist. Mir verschliesst sich zwar das Verständnis warum ich nicht FREIWILLIG in der PKV bleiben darf?! Es geht schliesslich um meine Rücklagen, die ich in „jungen, erfolgreiche Jahren“ angespart habe. Ich habe mir mit meinem PKVbeitrag nie den KVbeitrag schöngerechnet. Sei es drum. Wie hoch muss man den über der Grenze liegen ist der Regelsatz dann der „Neueinstiegwert“ von 4.163,00 € oder hat man sich da auch was neues zum 1.1.2011 einfallen lassen?!
MfG ana05

Auch Ihnen vielen Dank für die Antwort.
Ich finde es ausserorderlich Bedauerlich wie hier mit Rückstellungsbeiträgen der „jungen“ Freiberufler umgangen wird. Nach dem Motto „pech gehabt“. Mit 55 Jahren wäre ein Umstieg in die GKV garnicht mehr möglich. Da fühle ich mich schon ziemlich gemolken jetzt mit einer großen Anwartschaft ein Jahr lang für etwas zubezahlen - kann die PKV nicht nutzen - nur um den Einstieg wieder zu bekommen. Werden den wenigsten die Grundlagen Beitrag und Rücklagen anerkannt?!
MfG
ana05

Sie bilden mit der großen Anwartschaft weiterhin Alterungsrückstellungen. Die jetzt vorhandenen Alterungsrückstellungen bleieben bestehen und führen im gleichen Maße zur Beitragsreduzierung, als hätten Sie Ihre Versicherung konventionell fortgesetzt.

Sie bilden mit der großen Anwartschaft weiterhin
Alterungsrückstellungen. Die jetzt vorhandenen
Alterungsrückstellungen bleieben bestehen und führen im
gleichen Maße zur Beitragsreduzierung, als hätten Sie Ihre
Versicherung konventionell fortgesetzt.

Danke…und da ist noch was: Ist der Wechsel nach einem Jahr (sprich 12 Montate) der GKVzugehörigkeit wieder in die PKV möglich? Oder bin ich länger mit einer Kündigungsfrist gebunden. Man sagte mir, daß ich nach 18 Monaten erst die GKV wieder kündigen könnte?!

Wie hoch muss man den
über der Grenze liegen ist der Regelsatz dann der
„Neueinstiegwert“ von 4.163,00 € oder hat man sich da auch was
neues zum 1.1.2011 einfallen lassen?!

Versicherungspflichtgrenze 2010: 49.950 EUR
Versicherungspflichtgrenze 2011: 49.500 EUR

Wenn Du am 31.12.2002 PKV-versichert, gilt für Dich aber die besondere Versicherungspflichtgrenze:

Besondere Versicherungspflichtgrenze 2010: 45.000 EUR
Besondere Versicherungspflichtgrenze 2011: 44.550 EUR

Die für Dich zutreffende Grenze muss 3 (ab 2011 1) vollständige(s) Jahre(e) lang in demselben Sozialversicherungsstatus überschritten worden sein, danach darfst Du wieder PKV.

Alles ohne Gewähr, wie gesagt bin ich kein ausgewiesener Experte.

Alles Gute.

Die Bindefrist von 18 Monaten gilt nur beim Wechsel zu einer anderen GKV.

Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage zur Klärung des Sachverhaltes an Ihren Berater bzw. Unternehmen, bei dem Sie Ihre private Krankenversicherung abgeschlossen haben.

Hi,

die drei Jahres Frist kippt zum Jahresanfang 2011.

Für die Zwischenzeit kannst du deinen Vertrag in eine Anwartschaft umstellen und dir somit alle Leistungen und Vorteile sicherst. Dann kannst du jederzeit wieder in deine PKV wechseln :smile:

cusoon and takecare…

Guten Tag Ana05,
also nach meinem Kenntnisstand muss jemand, der sich unter der Pflichtversicherungrenze anstellen läßt, zwingend in die Pflichtversicherung. Ist das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, sollte aufgrund der kommenden Reform dann die Wartezeit allerdings nur noch 1 Jahr betragen (da die 3 Jahre abgeschafft werden sollen). Die Reform wird noch dieses Jahr beschlossen.

Meiner Ansicht nach gibt es keine Möglichkeit, sich von der eintretenden Versicherungspflicht befreien zu lassen.

Was mir bekannt ist:
Wenn ein Angestellter unter die Pflichtversicherungsgrenze rutscht, nur weil diese zum Jahreswechsel erhöht wird (und das einkommen sich nicht verringert hat), dann kann der Angestellte sich von der einsetzenden versicherungpflicht befreien lassen (und NUR DANN!). Diese Befreiung gilt dann für immer - eine Versicherungspflicht kann also nie mehr entstehen, auch nicht bei später geringerem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (z.B. durch Wechsel des Arbeitgebers).

Da Du Freiberufler bist und nicht angestellt, gilt diese Befreiungsmöglichkeit hier nicht - und die Pflichtversicherungsgrenze wird auch auch zum Jahreswechsel verringert :wink:.

Meine Angaben kann ich nur „ohne Gewähr“ machen - ich beziehe mein Wissen aus der Praxisarbeit, besuche also nicht regelmäßig Schulungen, die dieses Recht (eintretende Versicherungspflicht und Befreiungsmöglichkeiten) behandelt. Allerdings bin ich mir recht sicher, dass meine erläuterung so korrekt ist. Andere Meinungen dazu würden mich aber interessieren, erhalte also gern Feedback dazu :smile:.

Liebe Grüße
Hans-Günter

hallo ana 05,
deine pkv hat auch andere tarife so das du dich zunächst mal mit deiner pkv unterhalten solltest.ich denke das es da eine lösung geben wird.der arbeitgeber ist verpflichtet dich in einer krankenkasse an zu melden und du kannst diese kasse wählen…lg…

Vielen Dank für die Rückmeldung. Mittlerweile weiss ich wohl wie es geht. Also ich muss obwohl PKV langjährig versichert wieder bei der Aufnahme einer angestellten Tätigkeit von meinem „Freiberufler“ status weg. Ich kann aber bei Abschluß des Vertrages zum 1.1.2011 nach 12 Montaten wieder von der GKV in die PKV. Zwingend ist ein Verdienst nach Pflichtgrenze, die allerdings auch für 2011 erstmals um 450,00 € gesenkt wird. Und ich muß eine große Anwartschaft halten, die Einstiegstarif und Altersgrenze abdeckelt. Wenn ich nicht mehr wechsele werden mir allerings, die Altersicherungsrückstellungen auf einen zusätzlichen abgeschlossenen Vertrag anerkannt. Wenn ich diese Zusatzversicherung nicht schließe, weiss ich nicht ob bzw. wie diese verrechnet werden sollen. Aber ich werde mich auf jeden Fall zusätzlich versichern, da ich unser „System“ für dünnschichtig halte.
bis dahin
ana05

Ich muss hier leider passen, sorry.

Hallo nochmals,
ich danke für das Feedback und bin gern für Dich da, falls Du Beratung durch kompetente Stelle benötigst und auf diesem Wege den zuverläßigen Berater suchst:
Hans-Günter Tel. 07127-1838
Michael Tel. 0711-280 528 90

Wir sind 2 PKV-Spezialisten und machen das schon seit
über 20 Jahren. Es können die meisten Versicherer aufgrund bestehender Kooperationsverträge vermittelt werden und natürlich betreuen wir alle unsere Kunden auch dauerhaft :smile:.

Liebe Grüße
Hans-Günter
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