PKV Familienplanung !?

Hallo,

ich beschäftige mich mit dem Gedanken, mich privat zu versichern. Ständig liest man, dass es auch von der Familienplanung abhängig ist ob es sich lohnt oder nicht.
Kann mir das bitte mal jemand kurz erklären!? Danke! Meine Freundin wird nie die BBG überschreiten.
Wie wären folgende Fälle:

  1. Wir haben vielleicht mal 2 Kinder, sind verheiratet und sie arbeitet nicht mehr. Muß ich sie privat mitversichern oder kann sie in der GKV bleiben. Wer bezahlt wie,welche beiträge? GKV Beiträge? Die Kinder muß ich ja dann auf jeden Fall mitversichern, soweit ich weiß.
  2. 2 Kinder, verheiratet, sie arbeitet?
  3. 2 Kinder, unverheiratet.

DANKE

Hallo,
ich setzte voraus, daß du die BBG überschreitest !
Weiterhin gehe ich von der heutigen Rechtslage aus !

1.) Die Ehefrau kann sich freiwillig in der GKV weiterversichern.
Die Kinder müssen entweder in der GKV oder PKV selbst
versichert werden.

  1. Ehefrau arbeitet und ist versicherungspflichtig, dann ist
    sie selbst in der GKV versichert - Kinder - siehe 1.

  2. Freundin/Lebensgefährtin kann sich in der GKV freiwillig
    versichern - Kinder sind kostenlos mitversichert.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Günter,

ich sage ja immer - niemals heiraten - die Folgekosten sind nicht absehbar.

Um das ganze noch mit etwas mehr Leben zu füllen - wenn die Kinder da sind, und Du verheiratet bist, und die Erziehungszeiten vorüber sind, und Deine Frau zu Hause bleibt - dann wird es teurer als in der GKV. Dafür ist aber immer noch der Sparbeitrag enthalten - und es wird wieder preiswerter, wenn die Personen wieder selbst zu versichern sind - die Frau arbeitet, die Kinder in die Ausbildung gehen.

Hat halt alles Vor- und Nachteile!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

Danke erstmal für die Ausführungen. Doch noch eine Frage:
Wieso wird es dann teuer wenn die Frau nicht mehr arbeitet? OK, die Kinder kann ich ja mitversichern, aber die Frau kann doch in der GKV bleiben, oder!?
Oder habe ich grundsätzlich da ein Denkproblem?

Gruß

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Hallo Zorro,

weil die Frau, wenn Sie in der GKV bleibt, den Beitrag aus der Hälfte deines Einkommens bis maximal Grenze zahlen muss!

Das ist also gehüpft wie gesprungen in etwa gleich! Und zusätzlich zu deinem Beitrag und dem der kinder zu entrichten.

Nur während der Erziehungszeiten, wenn vorher Pflichtversicherung bestanden hat, dann ist die Mitgliedschaft der Frau unstrittig beitragsfrei!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler