PKV Familienversichert / Selbstständigkeit ?

Hallo
auch ich habe mal eine Frage

Ehefrau ist familienversichert bei dem ehemann, diese ist privat krankenversichert und Beihilfeberechtigt(Beamter).
Ehefrau macht sich selbstständig. Nach ANgaben PKV kein problem solange Gewinn unter 18000 Euro. Die Ehefrau möchte jetzt jemanden einstellen (Aushilfe, geringf Beschäftigte). Ist Sie dann noch beim Ehemann familienversichert ?

Fall 2 Gleicher Fall nur alle in GKV

Ich hatte jetzt gelesen, bei anstellung muss man sich selber versichern? Vielleich weiss jemand bescheid?

Vielen Dank im voraus.

Lämmchen Tina

Ehefrau ist familienversichert bei dem ehemann, diese ist
privat krankenversichert und Beihilfeberechtigt(Beamter).

In der PKV gibt es keine Familienversicherung. Wenn der Ehemann Beamter ist, könnte die Frau eine Beihilfeberechtigung haben und eine Restkostenversicehrung abgeschlossen haben.

Ehefrau macht sich selbstständig. Nach ANgaben PKV kein
problem solange Gewinn unter 18000 Euro. Die Ehefrau möchte

Auch wenn der Gewinn über 18 T€ liegt ist es kein Problem, nur wird dann der Beihilfeanspruch wegfallen und die Frau muß sich voll versichern.

jetzt jemanden einstellen (Aushilfe, geringf Beschäftigte).
Ist Sie dann noch beim Ehemann familienversichert ?

Da sie es vorher nicht war, wird sie es auch hinterher nicht sein.

Fall 2 Gleicher Fall nur alle in GKV

Läuft hier ganz anders, Familienversicherung bis ca. 360 € Gewinn im Monat, danach freiwillige Versicherung in der GKV für die Ehefrau.

Hallo,

erst einmal vielen Dank für die Antwort.

es ist richtig, es gibt keine Familienversicherung bei der PKV, aber die Ehefrau ist über seine PKV beitragspflichtig mitversichert und natürlich auch beihilfeberechtigt.

Was passiert wenn die Ehefrau jemanden (Aushilfe) einstellt? Noch Beihilfeberechtigt?

Fall 2
Gleicher Fall nur alle in GKV
Wenn der Gewinn unter 360 € im Monat bleibt und die Ehefrau eine Aushilfe oder Festangestellte einstellt? Muß Sie sich selber dann freiwillig versichern??

Vielen Dank.

Was passiert wenn die Ehefrau jemanden (Aushilfe) einstellt?
Noch Beihilfeberechtigt?

Klar, die Beihilfeberechtigung erlischt erst, wenn ein bestimmtes Einkommen überschritten wird.

Wenn der Gewinn unter 360 € im Monat bleibt und die Ehefrau
eine Aushilfe oder Festangestellte einstellt? Muß Sie sich
selber dann freiwillig versichern??

Nein.