Hallo,
ein Versicherter in der PKV geht zum Arzt, bei dem er früher auch in Behandlung war, um sich impfen zu lassen. Auf der Rechnung des Arztes erscheint nun allerdings auch die Diagnose von früher. Wegen der zahlt der Versicherte einen Risikoaufschlag, der nach einiger Zeit wieder aufgehoben werden soll. Dies natürlich nur, wenn keine entsprechenden Rechnungen eingereicht werden.
Ist es unschädlich, dass diese alte Diagnose auf der Rechnung steht? Schließlich geht aus der ärzlichen Leistung hervor, dass nur geimpft worden ist und kein Bezug zur früheren Krankheit besteht. Oder sollte der Versicherte beim Arzt um Neuausstellung einer bereinigten Rechnung bitten?
Gruß
Ultra