PKV für Ausländer - spinnen die?

Manchmal hat man ja schon das Gefühl, man ist ein exotisch-idiotischer Sonderfall…

Kann eine PKV (in diesem Fall Axa Colinia) die KV für einen mit einer Deutschen verheirateten Ausländer ablehnen, weil KEIN gesichertes Einkommen? Hintergrund: ich selbstständig PKV bei der der Vereinten, deren „Ehegattentarif“ ist uns aber zu teuer (deutlich über 300 DM). Axa Colonia hat eine günstigen ohne Selbstbeteiligung, aber… als „Hausmann“ wollen die ihn doch glatt nicht versichern…(sagt die Angentur vor Ort). Spinnen die?

Heisst das mal zuende gedacht man hat eigentlich keine andere Chance als seinen nicht berufstätigen Ehegatten (und wie ist das mit der Hausfrau) bei der eigenen PKV zu versichern…? Friss oder stirb?

Oder hab ich einfach bei der Berufsbezeichnung gepennt und nenne ihn in Zukunft „selbstständiger Handwerker“?

Eine leicht ärgerliche
Karin

Kann eine PKV (in diesem Fall Axa Colinia) die KV für einen
mit einer Deutschen verheirateten Ausländer ablehnen, weil
KEIN gesichertes Einkommen?

Ja, sie kann. Private Versicherungsunternehmen sind nicht gezwungen, jemanden zu versichern, wenn sie nicht wollen.

bei der der Vereinten, deren „Ehegattentarif“ ist uns aber zu
teuer (deutlich über 300 DM).

„Zu teuer“ (mag bei Euch ja so sein), das kommt immer auf den Blickwinkel an. Der Versicherung kommt es (in Leistungsfallen) auch zu teuer, wenn der Beitrag niedriger wäre.

Axa Colonia hat eine günstigen ohne Selbstbeteiligung, aber…
als „Hausmann“ wollen die ihn doch glatt nicht versichern…
(sagt die Angentur vor Ort).

Vermutlich, weil sie die Beitragszahlung eines „Hausmannes“ auf Dauer nicht gesichert sehen. Die Statistik spricht da Bände.

Spinnen die?

Nein, die kalkulieren das „Risiko“.

Heisst das mal zuende gedacht man hat eigentlich keine andere
Chance als seinen nicht berufstätigen Ehegatten (und wie ist
das mit der Hausfrau) bei der eigenen PKV zu versichern…?

Doch.
Du bist doch selbständig. Vereinbare mit Deinem Mann einen Ehegattenarbeitsvertrag; zahle ihm ein Gehalt in einer tragbaren angemessenen Höhe, dann wird er versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bei einem solchen Arbeitsvertrag sind jedoch besondere DInge zu berücksichtigen. Frag Deinen Steuerberater, der kennt sich da aus (sollte er zumindest!).

Friss oder stirb?

Nein, man muss sich nur auskennen.

Oder hab ich einfach bei der Berufsbezeichnung gepennt und
nenne ihn in Zukunft „selbstständiger Handwerker“?

Da sage ich nichts zu.

Gruß
WALTER

hallo, Karin Anna,

schreib´ mir mal, ich helfe Dir! Das wäre ja noch schöner, wenn ich Deinen Mann nicht unterbringe!
Grüße
Raimund

Selbständig? Einfach anstellen!
Hallo!

Wenn Sie selbständig sind, stellen Sie Ihren Ehemann ein
(Ehegattenarbeitsvertrag habe ich da!), dann ist er z.B.
für ein Gehalt von DM 750 (ggf. mehr - bitte Steuerberater
fragen) in der Krankenkasse pflichtversichert!

Viele Grüße
Heinz

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hallo, Heinz,

war nicht möglich!

  1. ist Karin AN
  2. braucht Ihr Holder eine Aufenthaltsgenehmigung, um arbeiten zu dürfen. Die bekommt er aber nur mit Nachweis einer krankenversicherung.Wo wir dann wieder beim Anfang wären. Doch der Fall ist schon gelöst: Reisekrankenversicherung für Gäste in Deutschland.
    Grüße
    Raimund