Hallo,
ich habe zwei kurze Fragen zum Thema private Krankenversicherung für ein Neugeborenes (bislang noch Ungeborenes) - über Empfehlungen würde ich mich freuen:
Angenommen, zwei werdende Eltern (sind in PKV) möchten ihr Kind ebenfalls in einer PKV versichern.
a) Gibt es bei manchen die Möglichkeit einer Anwartschaft o.ä., die man vor Geburt abschließen kann? Denn wenn bei der Geburt etwas schief geht und Schäden bleiben, wird das Kind ja evtl. nicht mehr aufgenommen?
b) Prüfen PKV die Krankheitsgeschichten der Eltern - quasi als Risikoabklärung für das Kind? Wenn also die Eltern belastet wären - beispielsweise bei der Mutter gab es mal Depressionen, der Vater hat einen Herzfehler o.ä. - würde dies geprüft und somit das Kind evtl. nur gegen Risikozuschlag aufgenommen?
Danke
und viele Grüße
Frank
Hi,
Angenommen, zwei werdende Eltern (sind in PKV) möchten ihr
Kind ebenfalls in einer PKV versichern.
Als wir unsere beiden Jungs versichern wollten (wir waren auch beide in einer PKV), gab es keine Prüfung und die Versicherungsleistungen galten schon ab Geburt.
Fragt am besten doch die PKV, bei der ihr versichert seid.
mfg Ulrich
Hallo Frank,
um keinen wettbewerblichen Nachteil gegenüber der GKV zu haben, haben sich die PKV-Versicherer vor vielen Jahren darauf geeinigt eine sogenannte Kindernachversicherung anzubieten.
Diese kommt zum Tragen, wenn das Kind innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt zum 1. des Geburtsmonat versichert wird. Dann gelten hier weder Risikozuschläge, noch Ablehnung etc. Voraussetzung dafür jedoch ist, dass der Schutz des Kindes nicht höherwertiger ist, wie der des Elternteils und das Elternteil mindestens 3 Monate beim Versicherer diesen Versicherungsschutz bereits besitzt.
Hierbei kann aber auch kein Cherry-picking gemacht werden, nach dem Motto: die Kindesmutter hat Chefarzt, aber ambulant nur 80% und der Kindesvater hat Mehrbettzimmer, aber ambulant 100%. Also es geht nur das eine oder andere.
Gruß
Marco
achso… nachzulesen unter § 2 MB/KK.
a) Gibt es bei manchen die Möglichkeit einer Anwartschaft
o.ä., die man vor Geburt abschließen kann? Denn wenn bei der
Geburt etwas schief geht und Schäden bleiben, wird das Kind ja
evtl. nicht mehr aufgenommen?
Es wird aufgenommen, wenn Du das Kind fristgerecht anmeldest! Frist sind zwei Monate.
b) Prüfen PKV die Krankheitsgeschichten der Eltern - quasi als
Risikoabklärung für das Kind? Wenn also die Eltern belastet
wären - beispielsweise bei der Mutter gab es mal Depressionen,
der Vater hat einen Herzfehler o.ä. - würde dies geprüft und
somit das Kind evtl. nur gegen Risikozuschlag aufgenommen?
Nein!
Thorulf Müller
derKVProfi