Hallo Markus,
Da ich in der PKV bin und meine Frau in der GKV ist, werden
wir unser im Oktober erwartetes Kind privat krankenversichern.
Ihr müsst sogar, wenn du Arbeitnehmer bist bzw. wenn du als Selbständiger über der Beitragsbemessungsgrenze verdienst.
Frage: Ab wann genau ist das Kind eigentlich privat
krankenversichert? Schon bei der Geburt? Oder gibt es da
verschiedene Möglichkeiten?
Damit du dich voll und ganz auf die Geburt konzentrieren kannst und auch auf die behördlichen Wege, die deine Frau noch nicht durchführen kann, erledigen kannst gesteht dir die PKV einige Rechte zu.
Geregelt ist dies in den MBKK, den Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenvollversicherung.
Nachzulesen unter:
http://www.alteoldenburger.de/bedingungen/ao-mbkk-ku…
§2 Abs.(2) Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne
Wartezeiten unmittelbar nach der Geburt, wenn am Tage der
Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer
versichert ist und die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend zum Ersten des
Geburtsmonats erfolgt. Der Versicherungsschutz darf nicht höher
oder umfassender als der eines versicherten Elternteils sein.
Worauf du unbedingt achten musst, ist, dass folgender Passus in den MBKK enthalten ist. *ist aber eigentlich üblich*
zu §2 Abs.2
Sind die Voraussetzungen für die Mitversicherung eines Neugeborenen ohne Wartezeiten gemäß § 2 Abs. 2 erfüllt, dann besteht Versicherungsschutz auch für Geburtsschäden sowie für angeborene Krankheiten und Gebrechen.
Das sind die Regeln, damit dein Kind ordentlich versichert ist und wird.
Bei einem anderen Versicherer stehen Gesundheitsprüfungen an. Daher würde ich auf jeden Fall empfehlen, die erste Zeit die Versicherung bei deinem derzeitigen Versicherer zu machen, wenn du eben mindestens 3 Monate dort versichert bist.
Voraussetzung für keine Gesundheitsprüfung ist weiterhin, dass der Schutz für dein Kind den deinigen nicht übersteigt. Dann darf der Versicherer auch keinen Risikozuschlag berechnen.
Wird es also erst Ende Oktober geboren, musst du dennoch den vollen Oktober zahlen.
Für den Fall, dass du Arbeitnehmer bist, erstattet dir dein Arbeitgeber auch 50% zum Versicherungsbeitrag deines Kindes, bis zum maximalen Beitrag, den er zahlen würde, wenn du in der GKV wärest. Lass dir hierüber, über den Beitrag, eine Bescheinigung vom Versicherer geben, damit du von deinem Arbeitgeber deinen Anteil ausgezahlt bekommst.
Gibt es im Internet irgendwo Beitragsvergleiche für
Kinder-Krankenversicherungen?
Siehe Raimund.
Gruß
Marco
Ps. viel spaß mit dem glück des lebens 