Hallo,
Muss mein neugeborener Sohn in meiner privaten Krankenvollversicherung auch mit Vorerkrankung versichert werden?
Ich bin letzte Woche Papa gewurden. Ich befinde mich zur Zeit in einem Auslandssemester in Kanada, und mein Sohn kann hier nicht in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden. Deshalb moechte ich, dass er in meiner deutschen privaten Krankenvollversicherung versichert wird.
Allerdings wurde bei ihm bei der Geburt eine Herzmissbildung festgestellt, weshalb er in 3 bis 6 Monaten eine OP am offenen Herzen benoetigt.
Die Gesetzgebung besagt: (VVG)
§ 198 Kindernachversicherung
(1) Besteht am Tag der Geburt für mindestens einen Elternteil eine Krankenversicherung, ist der Versicherer verpflichtet, dessen neugeborenes Kind ab Vollendung der Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten zu versichern, wenn die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgt. Diese Verpflichtung besteht nur insoweit, als der beantragte Versicherungsschutz des Neugeborenen nicht höher und nicht umfassender als der des versicherten Elternteils ist.
(2) Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich, sofern das Kind im Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. Besteht eine höhere Gefahr, ist die Vereinbarung eines Risikozuschlags höchstens bis zur einfachen Prämienhöhe zulässig.
(3) Als Voraussetzung für die Versicherung des Neugeborenen oder des Adoptivkindes kann eine Mindestversicherungsdauer des Elternteils vereinbart werden. Diese darf drei Monate nicht übersteigen.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für die Auslands- und die Reisekrankenversicherung nicht, soweit für das Neugeborene oder für das Adoptivkind anderweitiger privater oder gesetzlicher Krankenversicherungsschutz im Inland oder Ausland besteht.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Heisst das, dass meine Versicherung gesetzlich dazu verpflichtet ist, ihn voll zu versichern, einschliesslich der Behandlung seines Herzens, wenn ich ihn bis zwei Monate nach der Geburt anmelde? Wenn mich mein Versicherer bei der Aufnahme des Kindes nach bekannten Krankheiten fragt, muss ich diese angeben? Kann mein Versicherer dann Kosten bezueglich der Herz-OP ausschliessen?
Vielen Dank im vorraus!
Christian