Ich arbeite seit kurzem im Vertrieb und bin in die PKV gewechselt. Momentan habe ich noch ein Fixum und Garantieprovision, meine Mitgliedschaft ist also unkritisch.
Nach 6 Monaten erhalte ich einen Beteiligungsplan, der vermutlich ein niedrigeres Fixum und einen höheren variablen Anteil mit sich bringen wird. Muß ich dann zwangsweise wieder in die gesetzliche zurück, obwohl mein vermutliches Zielgehalt weit über 100.000 DM liegen wird?
Ich habe gehört, daß die ges. KV über die Pflegeversicherung Einblick in das Einkommen haben und so einen Wechsel verlangen können.
hattest du denn deinen Verdienst angegeben bei der PKV? Woher
soll die denn dann bitte deinen Verdienst wissen?
Natürlich, ich mußte ja nachweisen, daß ich über der Verdienstgrenze liege. Momentan sind das ca. 78.000,- DM.
Der Beitrag für die Pflegeversicherung wird aber über meine alte Krankenversicherung abgewickelt. So können die dann doch auf mein Einkommen schließen…
du musst der PKV nicht nachweisen, dass du versicherungsfrei bist… das musst du der GKV nachweisen, da du sonst nicht rauskommst… die GKV lässt dich einfach vorher nicht raus.
Was jetzt etwas verwirrend für mich ist, ist die Tatsache, dass deine alte Krankenkasse was damit zu tun hat…
Okay… also wo bist du zur Zeit versichert und wo warst du versichert?
du musst der PKV nicht nachweisen, dass du versicherungsfrei
bist… das musst du der GKV nachweisen
Stimmt nicht. Ich habe einfach bei der Barmer gekündigt und dann unter Vorlage meines Arbeitsvertrages bei der Victoria unterschrieben…
Grundsätzlich habe ich aber immer noch die gleiche Frage wie am Anfang. Bei einem hohen Einkommen (über der Jahresarbeitsentgeltgrenze) aber einem geringenen Fixanteil (unter der Grenze), kann mich die gesetzliche dann wieder zwangsversichern?
hierbei kommt es auch auf deine Vertragsgestaltung an… läuft sie auf Scheinselbständigkeit hinaus, kann die Barmer dich zwangsversichern, wenn du es so nennen willst.
Aber ein geringes Fixum ist hierbei nicht maßgeblich… es interessiert vielmehr, ob es zu erwarten ist, dass du regelmäßig über der BBG verdienen wirst…
und wenn du PKV - versichert bist, dann gibst du dort nirgendwo dein Geld an, maximal als höherverdienender Arbeitnehmer… dann aber auch nur zu diesem Zweck, weil du deine Höhe der KTG - Absicherung nachweisen musst, damit du da nämlich keine Bereicherungsversuche unternimmst.
Und da die Frage sonst keinerlei Rolle bei der PKV spielt, spielt es auch bei der PPPV keinerlei Rolle… der Beitrag hierbei ermisst sich nur nach Alter und Risiko… aber nie nach Einkommen… warum sollte man denn auch sonst wechseln?