Hallo,
letztens gab es ne kleine Diskussion was in einem solchen Fall passiert.
A kündigt bei seiner Krankenkasse. Kasse bestätigt dies.
Nun wird innerhalb von den 2 Monaten Kündigungsfrist dem A gekündigt und vor lauter Stress vergisst er, sich bei einer anderen Krankenkasse anzumelden.
Was passiert in einem solchen Fall?
Danke und Grüße
Hallo,
was hat er gekümdigt, eine Privatkrankenkasse oder eine freiwillige
versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse und wann genau
endete die Mitgliedschaft ?
Gruss
Czauderna
A kündigt bei seiner Krankenkasse. Kasse bestätigt dies.
Nun wird innerhalb von den 2 Monaten Kündigungsfrist dem A
gekündigt und vor lauter Stress vergisst er, sich bei einer
anderen Krankenkasse anzumelden.
Entscheidend ist, ob A versicherungspflichtig war oder nicht. Wichtig ist außerdem, ob er Leistungen von der Agentur für Arbeit erhält. Ein paar mehr Einzelheiten dürfen es schon sein.
Nachtrag
Hallo nochmal,
nun dann noch ein paar Ergänzungen.
gesetzliche Krankenkasse und Anspruch auf ALG 1.
Was wäre wenn er keinen Anspruch auf ALG 1 hätte?
Danke sehr!
Grüße
Sven
Hallo,
wenn der Agentur für Arbeit keine Mitgliedsbescheinigung einer
neuen Krankenkasse vorliegt, ist die Kündigung sowieso rechtsunwirksam. Es ist also keine freiwillige Versicherung gekündigt.
Wenn der Anspruch auf ALG I endet, meldet die Bundesagentur bei der
Kasse ab - die Mitgliedschaft endet dann kraft Gesetz - die Kasse
setzt aber den Versicherten davon in Kenntnis, dass innerhakb von drei
Monaten nach Bekanntgabe ggf. eine freiwillige Versicherung begründet
werden kann, die sich dann nahtlos an die Pflichtversicherung anschliesst. Werden diese drei Monate verpasst, ja, dann ist mann
draussen.
Gruss
Czauderna