PKV gekündigt- Neue PKV suchen- Schwanger

Hallo.

Aufgrund Anraten eines Finanzberaters wechselte man Mitte 2009 von der GKV in die PKV. Leider war nicht bewusst, dass ein Rückwechsel nur unter gewissen Umständen möglich ist.
Die neue PKV wurde vorsorglich Ende 2009 zum 31.12.2010 gekündigt. Jetzt ist eine Schwangerschaft eingetreten. Um den Verlauf einfacher zu gestalten wurde bei der PKV ein Antrag auf Fortsetzung gestellt, den sie abgelehnt hat.
Das bedeutet, dass ab dem 01.01.2011 kein Krankenversicherungsschutz mehr besteht.
Aus einem artverwandten Artikel ging hervor, dass eine Kündigung bei der PKV erst wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer den Nachweis der Weiterversicherung erbringt. Das wurde hier noch nicht erfüllt. Ist das richtig? Können Sie hier auf gesetzliche Artikel verweisen?
Welche Möglichkeiten gibt es wohl noch? Welche PKV ist bekannt für die Aufnahme von Schwangeren?

Wäre evtl. eine Umfirmierung der Firma, die auf den Versicherungsnehmer der PKV lautet, auf einen Geschäftspartner sinnvoll, so dass eine Anstellung als Angestellter und damit ein Wechsel in eine GKV möglich wäre?

Ich hoffe auf zahlreiche Vorschläge. Vielen Dank!

Hallo,
mei mei, wer ist denn da Berater? Der gehört geteert und gefedert. Also Mitte 2009 geht´s in die PKV, die aber schon Ende 2009 zum 31.12.2010 „vorsorglich“ gekündigt wird? Was heißt denn vorsorglich? Wer hat denn die Idee gehabt, so dass zum 15.12.2010 immer noch kein neuer Versicherungsschutz da ist??? Fassungslos!

Wenn Du da einen greifen kannst, den schnappen und der soll das mal hinbiegen (wie auch immer).

Ohne dass ich die Fragen beantworten kann, kann ich über sowas nur den Kopf schütteln.

Andreas

Verlauf einfacher zu gestalten wurde bei der PKV ein Antrag auf Fortsetzung gestellt,

Das wäre gar nicht nötig gewesen. Wennd er Nachweis der Anschlußversicherung nicht bis zum Kündigunsgdatum vorliegt, ist die Kündigung gegenstandslos.

den sie abgelehnt hat.

Das kann sie nicht

Das bedeutet, dass ab dem 01.01.2011 kein Krankenversicherungsschutz mehr besteht.

Das geht nicht, seit dem 1.1.2009.

Aus einem artverwandten Artikel ging hervor, dass eine
Kündigung bei der PKV erst wirksam wird, wenn der
Versicherungsnehmer den Nachweis der Weiterversicherung erbringt.

Korrekt.

Welche Möglichkeiten gibt es wohl noch? Welche PKV ist bekannt
für die Aufnahme von Schwangeren?

Keine.

Ich hoffe auf zahlreiche Vorschläge.

Derer bedarf es nicht. Wenn der PKV keine Anschlußversicherung vorgelegt wurde ist die Kündigung gegenstandslos und alles bleibt wie es ist. Paragraphen suche ich aber nicht raus, sorry.

Hallo,

nur mal als Idee: Die PKV muss zwar weiterversichern, aber nicht mehr in dem gekündigten Tarif. Hier wäre eine Weiterführung im Basistarif denkbar. Eine große Deutsche Beamtenkasse verfährt z.b. so. Das musste ich bei einem meiner jetzigen Kunden feststellen, bevor er mein Kunde wurde.

Hier sollte man dringend das Gespräch mit der PKV suchen um eine Lösung herbeizuführen… 2 wochen sind schnell vorbei!

Ausserdem sollte, sofern Gesprächsaufzeichnunge bzw Zeugen vorhanden mit dem Vermittler „ins Gericht gegagngen werden“… was hier verbrochen wurde klingt mindestens fahrlässig.

Grüße

Lars Gimm

Hallo nochmal.
Vielen Dank für die Antworten.

Ein Versicherungsmakler nahm Kontakt auf und bestätigte den zweiten Eintrag. Es soll also in der Tat so sein, dass die Kündigung unwirksam ist, da kein Nachweis über eine neue Krankenversicherung erbracht wurde. Die schwangere Versicherte kann voraussichtlich zum selben Tarif in der PKV bleiben.

Erleichterung macht sich breit!