Hallo.
Aufgrund Anraten eines Finanzberaters wechselte man Mitte 2009 von der GKV in die PKV. Leider war nicht bewusst, dass ein Rückwechsel nur unter gewissen Umständen möglich ist.
Die neue PKV wurde vorsorglich Ende 2009 zum 31.12.2010 gekündigt. Jetzt ist eine Schwangerschaft eingetreten. Um den Verlauf einfacher zu gestalten wurde bei der PKV ein Antrag auf Fortsetzung gestellt, den sie abgelehnt hat.
Das bedeutet, dass ab dem 01.01.2011 kein Krankenversicherungsschutz mehr besteht.
Aus einem artverwandten Artikel ging hervor, dass eine Kündigung bei der PKV erst wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer den Nachweis der Weiterversicherung erbringt. Das wurde hier noch nicht erfüllt. Ist das richtig? Können Sie hier auf gesetzliche Artikel verweisen?
Welche Möglichkeiten gibt es wohl noch? Welche PKV ist bekannt für die Aufnahme von Schwangeren?
Wäre evtl. eine Umfirmierung der Firma, die auf den Versicherungsnehmer der PKV lautet, auf einen Geschäftspartner sinnvoll, so dass eine Anstellung als Angestellter und damit ein Wechsel in eine GKV möglich wäre?
Ich hoffe auf zahlreiche Vorschläge. Vielen Dank!