Hallo,
gerade kam in der Diskussion mit Freunden über die optimal Gestaltung eines PKV Vertrags ein interessanter Punkt auf - würde mich sehr interessieren, was die hier versammelten Experten darüber denken:
Der in 2000 eingeführte gesetzliche Beitragszuschlag zur Stabilisierung des Beitrags im Alters, dem man ja gem. §12e Versicherungsaufsichtsgesetz widersprechen kann.
Viele haben diesem widersprochen mit solcherlei Begründungen:
1.) ich kann die Zuschläge bei PKV Wechsel nicht mitnehmen
2.) ich weiss nicht, wie gut der Zuschlag angelegt wird bzw. was er mir bringt
3.) mein Vers.vertreter sagte mir, die Versicherung bildet eh genug Rückstellungen, das Geld muss ich nicht auch noch einzahlen
4.) ich spare das Geld selbst in einem Sparvertrag an, damit kann ich locker die höheren Beiträge im Alter bezahlen und habe noch was über
Wie denkt ihr darüber?
Bin sehr spannt…
viele Grüße
Mark