Situation:
Privat Krankenversicherter will innerhalb seiner PKV auf einen
anderen Tarif umsteigen mit teilweise höheren Leistungen.
Dazu werden Gesundheitsangaben verlangt. U. a. wird gefragt:,
ob ambul., station. Behandlungen. Untersuchungen etc.
„notwendig, angeraten oder beabsichtigt“ seien.
Der Versicherte war in den letzten 5 Jahren in keiner ärztlichen Behandlung
und beabsichtigt in 2013 in eigener Entscheidung eine Vorsorguntersuchung vornehmen zu lassen (Zeitpunkt offen).
FRAGE: Muß das überhaupt angegeben werden?