PKV: Gesundheitsangaben beiTarifwechsel

Situation:
Privat Krankenversicherter will innerhalb seiner PKV auf einen
anderen Tarif umsteigen mit teilweise höheren Leistungen.
Dazu werden Gesundheitsangaben verlangt. U. a. wird gefragt:,
ob ambul., station. Behandlungen. Untersuchungen etc.
„notwendig, angeraten oder beabsichtigt“ seien.

Der Versicherte war in den letzten 5 Jahren in keiner ärztlichen Behandlung
und beabsichtigt in 2013 in eigener Entscheidung eine Vorsorguntersuchung vornehmen zu lassen (Zeitpunkt offen).
FRAGE: Muß das überhaupt angegeben werden?

Nein, falls das noch nicht mit dem Arzt abgesprochen wurde. (wer sollte das dann auch nachprüfen können?)

Gruß
Granini

Hallo,

es muss das angegeben werden, wonach gefragt wird. Das ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Eine geplante Vorsorgeuntersuchung gehört im vorliegenden Text dazu, vor allem, wenn irgendwelche Beschwerden diese Untersuchung nahelegen. Dann sind natürlich auch die Beschwerden anzugeben.

Es wird aber keine Gesellschaft stören, wenn beabsichtigt wird, die gesetzlichen oder tariflichen Vorsorgeuntersuchungen machen zu lassen.

Viel Glück

Barmer