Guten Tag Elaray,
zunächst aus rechtlichen Gründen: Meine Empfehlung oder Rat
kann und darf keine Rechtsberatung ersetzen, sondern gibt
lediglich meine persönliche Meinung zum Sachverhalt wieder.
Ich bin seit 20 Jahren als PKV-Fachmann unterwegs, aber in
Sachen Leistung keine Kompetenz (die kann nur jemand sein),
der über Jahre in der Leistungsabteilung einer Kranken-
versicherung arbeitet). Meine persönliche Einschätzung
und Empfehlung erhalten Sie aber gern und soll Ihnen helfen,
eine ev. gute Entscheidung über weiteres Vorgehen zu geben
.
Zur Sache:
Also die Gesundheitsfragen sind eigentlich im Antrag bei
allen Versicherern so formuliert, dass bei mindestens EINER
Frage auch eine Kur angegeben hätte werden müssen.
Aber keine Sorge !
Da es sich wohl um keine Behandlung einer Erkrankung handelte,
die ein weiteres, erhöhtes Risiko erkennen läßt, sollte
normal
kein Problem daraus entstehen.
Mein RAT:
Dem Versicherer umgehend nachmelden, dass im Antrag
versehentlich keine Angabe über die „private Kur“ bzw.
den „Heilfastenurlaub in einer Kurklinik“ gemacht wurde
/ versehentlich vergessen wurde, weil sie davon ausgingen,
dass es nicht angegeben werden muss, weil dies keine
ärztlich
angeordnete Kur war und die Kosten auch vollständig von Ihnen
privat übernommen wurden.
Ein Versicherer erhebt ja Risikozuschläge (RZ) nur dann, wenn
ein erhöhtes Gesundheitsrisiko zu erkennen ist. Dadurch, das
Sie so eine „privat initiierte und bezahlte Kur“ machten,
entsteht erst mal kein erhöhtes Risiko, sondern zeigt eher,
das der Kunde gut auf sich und seine Gesundheit achtet.
Wenn sich nicht eine Krankheit offenbart, die auch bei keiner
anderen Frage angegeben wird, dann wäre ein RZ möglich,
hier scheint mir das aber nicht so zu sein
.
Meiner Erfahrung nach bestätigt der Versicherer den
Eingang der Mitteilung nur und verzichtet, hier nach-
träglich einen Zuschlag zu verlangen, wenn dies aus Risiko-
gründen nicht erforderlich ist. Ich hoffe nur, die Gewichts-
angabe im Antrag war korrekt - dann würde ich sagen, ist
dieser „Heilfastenurlaub“ kein Problem.
Hoffe, geholfen zu haben
.
Hans-Günter
im Netz: www.pkv-netz.com
Mein Fall: ich habe Januar 2009 meine private KV gewechselt.
Es kamen die üblichen Gesundheitsfragen, die ich auch
wahrheitsgemäß beantwortet habe. Eine Frage war, waren Sie im
Krankenhaus oder in einer Kur. Dies habe ich mit nein
beantwortet, weil das der Tatsache entspricht. Was ich jedoch
gemacht habe, war ein Heilfastenurlaub in einer Kurklinik auf
eigene Kosten, die alte Krankenversicherung hat auch keinen
Cent dazu bezahlt. Habe ich damit die Frage, ob ich in einer
Kur war, falsch beantwortet? Meiner Meinung nach nicht, da es
ja keine beantragte Kur in dem Sinne war und auch die
Versicherung dafür nicht bezahlt hat.