PKV Gesundheitsfragen

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, ob meine Krankenversicherung die Leistung ausschließen kann.

Mein Fall: ich habe Januar 2009 meine private KV gewechselt. Es kamen die üblichen Gesundheitsfragen, die ich auch wahrheitsgemäß beantwortet habe. Eine Frage war, waren Sie im Krankenhaus oder in einer Kur. Dies habe ich mit nein beantwortet, weil das der Tatsache entspricht. Was ich jedoch gemacht habe, war ein Heilfastenurlaub in einer Kurklinik auf eigene Kosten, die alte Krankenversicherung hat auch keinen Cent dazu bezahlt. Habe ich damit die Frage, ob ich in einer Kur war, falsch beantwortet? Meiner Meinung nach nicht, da es ja keine beantragte Kur in dem Sinne war und auch die Versicherung dafür nicht bezahlt hat.

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Guten Tag,

es spielt im Wesentlichen keine Rolle wer als Kostenträger auftritt.
Auf die Frage nach einer Kur ist deshalb eine wahre Antwort zu geben, auch wenn Sie selbst die Kosten getragen haben.
Denn Kur ist Kur.

Insoweit haben Sie due Frage im Antrag leider falsch beantwortet.

Mit freundlichem Gruß

Harald Wesely

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Einen schönen guten Tag,
könnten Sie die Angaben zu der Heilfastenkur deferenzieren! Wo haben sie dieses gemacht? Waren Sie dort in einer Kurklinik? War es ein Hotel?
Was haben sie dort genau gemacht?
Ob die Kosten vom vorherigen Träger übernommen worden ist, dass ist unrelevant.
LG

Schönen guten Tag,

ich war in der Klinik von Weckbecker in Bad Brückennau. Diese Klinik richtet sich hauptsächlich an Eigenzahler. Ich hatte mich für das Thema heilfasten interessiert und wollte dies nicht alleine ausprobieren. Somit habe ich Urlaub genommen und ein festgelegtes Arrangement gebucht. Dies war ein fester Preis für eine bestimmte Zimmerkategorie mit festgelegten Anwendungen wie Fußbäder und sowas. Ich habe dort 14 Tage genächtigt, habe gefastet, sprich nur getrunken, die letzten 3 Tage wieder etwas zu essen bekommen und hatte vorher, zur Halbzeit und als Abschluß eine ärztliche Untersuchung, ob es mir auch gut geht. Dazwischen wurden wie gesagt Heilbäder, Fußbäder, Armduschen und sowas gemacht und ich konnte am Sportprogramm teilnehmen, wie walken, wandern oder schwimmen.

Also,
bei der Klinik handelt es sich um eine reine Kur- und Sanatoriumsklinik.
Von daher hätten Sie bei der Frage, ob Sie in einer Kurklinik waren, das „Ja“ ankreuzen sollen, und dann detailliert beschreiben sollen, wieso sie dort waren.
Bei der sogenannten Gesundheitprüfung geht es ja nicht darum, was der Vorversicherer geleistet hat, sondern wie Ihr „individueller“ Gesundheitszustand ist, um das versicherungstechnische Risiko festzustellen, um die Beitragsprämie zu kalkulieren.

Wenn Sie beio Ihrem Versicherer nun eine Prüfung haben, sollten Sie versuchen zu argumentieren, dass es nicht boshaft verschwiegen worden ist, sondern dass Sie das einfach als unrelevant angesehen haben. Wird nicht viel helfen, aber man kann Ihnen nicht wirklich einen Vorsatz oder die Arglist unterstellen.

Sollte keine Prüfung bisher gemacht worden sein, sollten Sie dem Versicherer ehrlich gegenüber sein und ihm die Nachmeldung geben! Der wird dann in der Regel einen rückwirkenden Zuschlag zur Prämie mit Ihnen vereinbaren.

Haben Sie dazu noch Fragen?

Vielen Dank erstmal.

Es läuft im Moment eine Prüfung wegen burnout, bin seit
Mitte Januar krank geschrieben. Aber das hat nichts mit
einer „Kur“ im Jahre 2007 zu tun. Ist mir halt nur
aufgefallen, weil die Vorversicherung dies als
Kurmaßnahme bezeichnet hat in deren Schreiben zu den
Fragen zur Vorversicherung. Es war ja auch wirklich
keine Absicht, ich wurde halt vom Vertreter gefragt, ob
ich mal im Krankenhaus war und da ich noch nie im
Krankenhaus war, kam ich gar nicht auf die Idee, dass
mein „Urlaub“ als Krankenhausaufenthalt gelten könnte.
Wenn es jetzt „nur“ auf einen erhöhten Beitrag
hinausläuft, ist es ja noch gut, ich mache mir jetzt
Sorgen, dass generell abgelehnt wird. Habe bis heute
z.B. noch kein Krankentagegeld von der Versicherung
gesehen, und das, obwohl ab dem 43. Tag versichert und
der 43, Tag war der 03. März.

Die Frage ist nicht, ob für das Heilfasten ein Zuschuss von der PKV bezahlt wurde oder nicht sondern darum ob dieser stattfand. Daher ist die Frage wohl falsch beantwortet. Aber: Kann sich aus dieser Frage einen Streitfall entwickeln. War ja wohl keine verschwiegene Vorerkrankung, oder hatte der Aufenthalt einen weiteren medizinischen Hintergrund?

Nein, es war ein vollkommen „freiwilliger“ Aufenthalt,
ohne medizinische Notwendigkeit oder auf medizinisches
Anraten hin.

Hallo,

m.E. war das ja wohl eher „Wellness-Urlaub“ als eine Behandlung aufgrund einer Erkrankung.

Die PKV achtet aber bei der Risikoprüfung immer darauf, sich keine schwer kranken Kunden einzufangen bzw. diese bei Vorerkrankungen entweder abzulehnen oder Risikozuschläge zu verlangen.

Da die „Kur“ nirgends registriert ist bzw. nicht von einem Arzt verordnet wurde und nicht aufgrund einer Erkrankung gemacht wurde, braucht man sie auch nicht anzugeben.

Es sei denn, es wäre wirklich aufgrund einer Erkrankung gewesen, die evtl. später einmal akut werden könnte.

Da die Versicherungen mittlerweile gnadenlos jeden rauskicken, der nicht in ihre Risikostruktur passt, würde ich mich bei einem freien Makler nochmal beraten lassen.

Denn es kann ziemlich teuer werden, wenn die Versicherung nachträglich etwas erfährt, was nicht angegeben wurde. Wenn man Pech hat, löst sie den Vetrag von Anfang an auf ( wg. positiver Vertragsverletzung oder Betruges ) und man darf die ganzen Kosten zurückzahlen. Und wenn´s ganz schlecht läuft, zerren sie einen noch vor den Kadi wegen Versicherungsbetruges.

Also lieber nochmal schlau machen…

MfG

Friedrich

Hallo,

die Gesundheitsfragen dienen einer PKV dazu, die Risiken einer Krankenversicherung, d.h. die möglichen Kosten in der Zukunft einzuschätzen.

Mit Deiner Antwort „Nein“ hast Du also falsche Angaben gemacht und die PKV ist ggf. im Rahmen einer Vorvertraglichen Anzeigenpflichtverletzung vom Vertrag zurück zu treten bzw. nachträglich Leistungen auszuschliessen oder Risikozuschläge zu verlangen.

Es ist übrigends egal wer bei einer Maßnahme der Kostenträger war.

Gruß
Jogie

Hallo,
wenn das eine Heilfastenkur war, dann war das ja nichts schlimmes im Sinne der PKV.
Ich würde mich mit dem Vermittler in Verbindung setzen
und absprechen ob es nötig wäre dies nachzumelden.
Auf jeden Fall auf Nummer sicher gehen.

Grüße

Alex

Kommt leider nicht auf Ihre persöhnliche Einschätzung an…

Wurde um allen zukünftigen Irritationen vorzubeugen diese Info. nachreichen, um nicht evt. in die Situation der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung zu kommen…
Dann sehen Sie ja wie dies gesehen wird…
Und wenn Sie gesund sind sind Sie überall willkommen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Sie hätten die Kur angeben müssen.

Melden Sie die Kur der Versicherung nach und warten Sie ab, wie die Versicherung reagiert.

So wie es für mich klingt, war das eher ein nicht medizinisch notwendige Kur sondern etwas, dass Sie für Ih allgemeines Wohlbefinden gemacht habe. Somit sollte es eigentlich keine Probleme geben.

Beste Grüße

Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de

Hallo.

Der Fall ist nicht ausschliesslich genug geschildert, da man auch in Betracht ziehen muss ob die nun verweigerte Leistung im (kausalen) Zusammenhang mit dem Kurbesuch steht oder nicht.

Ich kann zu der Angelegenheit aber soviel sagen, dass wenn im Antrag bspw. nach Kuraufenthalten in Kurkliniken und/oder auch Sanatorien gefragt wird, auch ein selbst gezahlter Aufenthalt angeben werden muss. Am besten vermerkt mit dem Hinweis, dass es sich um eine Heilfastenkur gehandelt hat.

Somit kann der Versicherer entscheiden ob er der Angelegenheit eine Bedeutung beimisst oder nicht. Auf jeden Fall kann er sich danach nichtmehr von der Leistung frei sprechen/klagen.

Viele Grüße

Claude Burgard

Guten Tag Elaray,
zunächst aus rechtlichen Gründen: Meine Empfehlung oder Rat
kann und darf keine Rechtsberatung ersetzen, sondern gibt
lediglich meine persönliche Meinung zum Sachverhalt wieder.
Ich bin seit 20 Jahren als PKV-Fachmann unterwegs, aber in
Sachen Leistung keine Kompetenz (die kann nur jemand sein),
der über Jahre in der Leistungsabteilung einer Kranken-
versicherung arbeitet). Meine persönliche Einschätzung
und Empfehlung erhalten Sie aber gern und soll Ihnen helfen,
eine ev. gute Entscheidung über weiteres Vorgehen zu geben :smile:.

Zur Sache:
Also die Gesundheitsfragen sind eigentlich im Antrag bei
allen Versicherern so formuliert, dass bei mindestens EINER
Frage auch eine Kur angegeben hätte werden müssen.
Aber keine Sorge !
Da es sich wohl um keine Behandlung einer Erkrankung handelte,
die ein weiteres, erhöhtes Risiko erkennen läßt, sollte
normal
kein Problem daraus entstehen.

Mein RAT:

Dem Versicherer umgehend nachmelden, dass im Antrag
versehentlich keine Angabe über die „private Kur“ bzw.
den „Heilfastenurlaub in einer Kurklinik“ gemacht wurde
/ versehentlich vergessen wurde, weil sie davon ausgingen,
dass es nicht angegeben werden muss, weil dies keine
ärztlich
angeordnete Kur war und die Kosten auch vollständig von Ihnen
privat übernommen wurden.

Ein Versicherer erhebt ja Risikozuschläge (RZ) nur dann, wenn
ein erhöhtes Gesundheitsrisiko zu erkennen ist. Dadurch, das
Sie so eine „privat initiierte und bezahlte Kur“ machten,
entsteht erst mal kein erhöhtes Risiko, sondern zeigt eher,
das der Kunde gut auf sich und seine Gesundheit achtet.
Wenn sich nicht eine Krankheit offenbart, die auch bei keiner
anderen Frage angegeben wird, dann wäre ein RZ möglich,
hier scheint mir das aber nicht so zu sein :smile:.

Meiner Erfahrung nach bestätigt der Versicherer den
Eingang der Mitteilung nur und verzichtet, hier nach-
träglich einen Zuschlag zu verlangen, wenn dies aus Risiko-
gründen nicht erforderlich ist. Ich hoffe nur, die Gewichts-
angabe im Antrag war korrekt - dann würde ich sagen, ist
dieser „Heilfastenurlaub“ kein Problem.

Hoffe, geholfen zu haben :smile:.
Hans-Günter
im Netz: www.pkv-netz.com

Mein Fall: ich habe Januar 2009 meine private KV gewechselt.
Es kamen die üblichen Gesundheitsfragen, die ich auch
wahrheitsgemäß beantwortet habe. Eine Frage war, waren Sie im
Krankenhaus oder in einer Kur. Dies habe ich mit nein
beantwortet, weil das der Tatsache entspricht. Was ich jedoch
gemacht habe, war ein Heilfastenurlaub in einer Kurklinik auf
eigene Kosten, die alte Krankenversicherung hat auch keinen
Cent dazu bezahlt. Habe ich damit die Frage, ob ich in einer
Kur war, falsch beantwortet? Meiner Meinung nach nicht, da es
ja keine beantragte Kur in dem Sinne war und auch die
Versicherung dafür nicht bezahlt hat.

frage deine neue PKV einfach. Nenne ggf. einen anderen
namen.

Hallo Elaray,

Also Heilfasten würde ich jetzt nicht unter Kuren sehen, denn da gibt es ja keine Anwendungen oder ähnliches (vielleicht mal Saunagänge) und dauert auch nicht solange. Das ist eher eine Diät unter Anleitung mit Urlaubscharakter.

Ob eine Versicherung dafür bezahlt hat, ist dabei aber ohne Belang (darüber hinaus sind Kuren in der PKV sowieso generell nicht erstattungsfähig, es sei denn, sie sind im Tarif besonders aufgeführt).

Was will denn Deine neue PKV eigentlich hier ausschließen?

Grüße, Bernhard.

Hallo Bernhard,

ich habe im Moment eine Leistungsprüfung wegen Burnout
laufen, bin seit Mitte Jan. krankgeschrieben und habe
bis jetzt noch kein Krankentagegeld erhalten. Ich habe
wegen dem Burnout, Depressionen etc eine Einweisung ins
Krankenhaus, dies lehnt die PKV generell ab, da sie die
medizinische Notwendigkeit nicht sehen. Die
Entscheidung für das Krankentagegeld hingen jetzt noch
an der Beantwortung der Anfrage an die Vorversicherung,
diese haben jetzt geantwortet, dass psychisch nix war,
ich aber Sommer 2007, also 1,5 Jahre vor der neuen KV
eine Heilfastenkur gemacht habe. Mein Problem ist halt,
dass ich dies nicht als Kur angesehen habe und somit
die Frage, ob ich mal im Krankenhaus war, mit Nein
beantwortet habe. Meine Sorge ist jetzt, dass die KV
mich generell rausschmeißt und auf die vorvertragliche
Anzeigepflicht sich beruft und noch schlimmer, jetzt
auch mein Krankentagegeld nicht bezahlt.

P.S.

meine Nein-Antwort zum Krankenhaus war nicht böswillig,
ich kam gar nicht auf die Idee, dass dies als
Krankenhausaufenthalt zählen könnte. Da ich noch nie im
Krankenhaus war, war die Frage für mich eindeutig. Der
Vertreter hat natürlich auch die Frage nicht komplett
vorgelesen, sondern nur gefragt, ob ich mal im Krankenhaus
war.

Vielen Dank erstmal.
Die Gewichtsangaben waren okay, habe es eben nochmal mit
meiner Krankenakte beim Arzt abgeglichen. Mal sehen, was
die KV jetzt daraus mach. Ich hoffe mal, die schließen
jetzt nicht generell meine Leistungsanfrage aus und zahlen
endlich das Krankentagegeld. Dies hat auch null mit dieser
ominösen Kur zu tun.
Außerdem wurde damals eine Schilddrüsenunterfunktion
festgestellt, so dass ich einen RZ dafür eh schon bezahle.