PKV / GKV / Behilfe Hessen

Folgender Fall:
Mann: Beamter / 3820,- Brutto / PKV
Frau: Studentin über 30 / vorerst kein Einkommen / GKV - Pflichtversicherung ist aufgehoben worden
Kinder: Familienversichert bei der Frau

Sie hatten geplant, nachdem die Pflichtversicherung bei der Frau erlischt, sie und die Kinder in die PKV zu nehmen. Das ist ja irgendwie durch die Beihilferegelung auch so vorgesehen…
ABER dann kam der große Schreck, wegen einer psych. Behandlung („nur“ die 5 „kostenlosen Sitzungen“) wurde die Frau abgelehnt, zudem eines der beiden Kinder. Was nun?

Einem Antrag über die Beamtenöffnungsklausel werden wenig Chancen eingeräumt, da die Verbeamtung bei dem Mann schon vor 1,5 Jahren war und die Angehörigen ja seit dem behilfeberechtig wären. Wenn die Frau auch jetzt erst von der Versicherungspflicht befreit wurde.

Prinzipiell könnte die Frau bei der GKV versichert werden und die Kinder dort familienversichert, aber es ist wohl eher eine Frage der Zeit, bis der Mann über die Versicherungspflichtgrenze kommt, und dann wirds ziemlich teuer. Dann müssen die Kinder einzeln versichert werden (2x 120,-) und die Frau mit dem 1/2 Einkommen des Mannes (ca 320,-), plus die PKV des Mannes.

Die Familie hat sich ein Haus mit zwei Wohnungen gekauft. Eine Wohnung bewohnen sie selbst, die andere ist vermietet (Kaltmiete 325,-). Die Miete wird 100% zur Tilgung / Zinstilgung genommen. Für die vermietete Wohnung gibt es ein Darlehn, was extra dafür abgeschlossen wurde.

Fragen:
1.) Was gibt es für Möglichkeiten, Frau und Kinder zu versichern?
2.) Welche Möglichkeiten gibt es, die Beihilfe in diesem Fall auch für GKV-Versicherte in Hessen zu nutzen. Wie macht man das?
3.) Wie rechnet man die Kinderfreibeträge in diesem Fall an? Warum kann man nicht die Werbungskosten, der Einkommensteuererklärung auch bei der GKV geltend machen? Oder kann man doch?
4.) Kann die Tilgung mit der Miete verrechnet werden oder geht das nicht. Es ist ja eigentlich kein Einkommen. Wenn nicht, dann kommt der Mann ja sowieso über die Versicherungspflichtgrenze.
5.) Mag sein, dass es eine „blöde“ Frage ist, aber: wenn eine Familie (staatlich gewollt) geschätzte 700,- Krankenversicherung ausgeben, bei einem Alleinverdiener, dann hab ich das Gefühl, dass ist ganz schön viel. Ist das nur mein Eindruck oder darf ich hier zu Recht eine Benachteiligung der Familie sehen? Schließlich frisst das fast das ganze Kindergeld auf…
Das ist eine ernste Frage, denn manchmal braucht man ja eine Korrektur / Einschätzung von außen.

Ich weiß, es sind viele Fragen und es ist viel Arbeit die Einzelheiten hier zu verstehen und zu durchdenken. Mittlerweile habe ich für diesen Fall aber alles abgesucht ohne eine befriedigendes Ergebnis zu bekommen. Ich weiß die Hilfe hier zu schätzen und bedanke mich schon mal im Voraus.

1.) Was gibt es für Möglichkeiten, Frau und Kinder zu versichern?

Beitragspflichtig in der GKV. Ggf. müßte die Ehefrau einen Job mit geringer Arbeitszeit und heringem Einkommen auf Steuerkarte annehmen. Notfalls Gewerbe anmelden und mit der GKV über Exitenzgründer-Konditionen verhandeln.

2.) Welche Möglichkeiten gibt es, die Beihilfe in diesem Fall
auch für GKV-Versicherte in Hessen zu nutzen. Wie macht man das?

Da könnte es eine Möglichkeit geben, ich bin mir aber nicht sicher. Das sollte unbedingt mit der Beihilfestelle geklärt werden.

Einkommensteuererklärung auch bei der GKV geltend machen? Oder
kann man doch?

Für die GKV zählt das Brutto, sonst nichts.

5.) Mag sein, dass es eine „blöde“ Frage ist, aber: wenn eine
Familie (staatlich gewollt) geschätzte 700,-

Nun mal die Dinge nicht durcheinanderwerfen. Der Staat hat nicht „gewollt“, dass die Ehefrau und ein Kind in der PKV nicht versicherbar sind. Der Staat hat auch nicht „gewollt“, dass zwei Wohnungen gekauft werden, die den familiären Haushalt belasten.

Eindruck oder darf ich hier zu Recht eine Benachteiligung der
Familie sehen?

Absolut nicht, wenn die Familie gesund wäre, wäre die PKV in Kombination mit der Beihilfe eine feine Sache.

Hallo,
wenn Antrag Aufnahme PKV innerhalb eines halben Jahres nach Ende Pflicht gestellt wird greift Öffnungsaktion. (Basisversicherungsschutz ohne ergänzende Tarife mit 30%igem Risikozuschlag) Die PKV wird einen Nachweis über das Ende Versicherungspflicht anfordern.
Antrag bei dem Unternehmen stellen, bei dem der Mann versichert ist.
Gruß Joerg Koenig

Vielen Dank für die Antworten.

Ist der Basistarif der Tarif, der seit 1.01.09 angeboten werden muss?
Was passiert, wenn die Frau eine Anstellung annimmt, mit durchschnittlichem Gehalt?

Guten Tag,

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für die Antworten.

1.) Was gibt es für Möglichkeiten, Frau und Kinder zu versichern?

Beitragspflichtig in der GKV. Ggf. müßte die Ehefrau einen Job
mit geringer Arbeitszeit und heringem Einkommen auf
Steuerkarte annehmen. Notfalls Gewerbe anmelden und mit der
GKV über Exitenzgründer-Konditionen verhandeln.

Aber die Kinder fallen da doch trotzdem durch die Mieteinnahmen raus, oder?

2.) Welche Möglichkeiten gibt es, die Beihilfe in diesem Fall
auch für GKV-Versicherte in Hessen zu nutzen. Wie macht man das?

Da könnte es eine Möglichkeit geben, ich bin mir aber nicht
sicher. Das sollte unbedingt mit der Beihilfestelle geklärt
werden.

Einkommensteuererklärung auch bei der GKV geltend machen? Oder
kann man doch?

Für die GKV zählt das Brutto, sonst nichts.

5.) Mag sein, dass es eine „blöde“ Frage ist, aber: wenn eine
Familie (staatlich gewollt) geschätzte 700,-

Nun mal die Dinge nicht durcheinanderwerfen. Der Staat hat
nicht „gewollt“, dass die Ehefrau und ein Kind in der PKV
nicht versicherbar sind. Der Staat hat auch nicht „gewollt“,
dass zwei Wohnungen gekauft werden, die den familiären
Haushalt belasten.

Stimmt, aber er will Kinder und er kann das Risiko doch nicht allein auf die Erzeuger abwälzen, aber von „gesunden“ profitieren wollen.

Eindruck oder darf ich hier zu Recht eine Benachteiligung der
Familie sehen?

Absolut nicht, wenn die Familie gesund wäre, wäre die PKV in
Kombination mit der Beihilfe eine feine Sache.

Danke für die Antworten.

Stimmt, aber er will Kinder und er kann das Risiko doch nicht
allein auf die Erzeuger abwälzen, aber von „gesunden“ profitieren wollen.

Dann willst Du uns wohl klarmachen, dass Du Kinder nur aus staatsbürgerlicher Pflichterfüllung bekommen hast ?

[MOD] Komplettzitat entfernt

Was passiert, wenn die Frau eine Anstellung annimmt, mit
durchschnittlichem Gehalt?

Dann ist sie versicherungspflichtig in der GKV.

Hallo,

Ist der Basistarif der Tarif, der seit 1.01.09 angeboten
werden muss?

(Basisversicherungsschutz

entspricht nicht dem Basistarif!
Gruß J.K.