Der angehende Beamte hat sogar mehrere Möglichkeiten;
a.) er bleibt in der GKV, zahlt allerdings den vollen Beitrag allein.
(Lediglich in Hessen gibt es einen verkappten Arbeitgeberzuschuss in Form der sog. Sachleistungsbeihilfe. Einzelheiten auf Anfrage.)
Beihilfe erhält er nur für Leistungen, die die GKV nicht zahlt (2-Bett-Zimmer, Chefarzt, Heilpraktiker).
Interessant ist diese Lösung m.E. nur für kinderreiche Hauptverdiener.
b.) Die allermeisten Unternehmen der PKV nehmen an der sog. Öffnung für Beamte teil. Im 1.Halbjahr nach der erstmaligen Verbeamtung (nicht auf Widerruf)kann ein beihilfekonformer Versicherungsschutz mit maximal 30% Risikozuschlag ohne Leistungsausschluesse abgeschlossen werden.
Das wäre mein Rat im Regelfall.
c.) Alle PKV-Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, bei der Verbeamtung bzw. dem Ende der Versicherungspflicht in der GKV einen beihilfekonformen Basistarif abzuschließen. Für einen Beamten im normalen Verbeamtungsalter ist das Preis-Leistungsverhältnis nicht so gut wie bei b.) Die Prämie dürfte einheitlich bei ca. 285 EUR plus Pflege liegen, die Leistungen entsprechen denen der GKV. Eine Ergänzung zu den Mehrleistungen der Beihilfe (siehe a.)) ist hier nicht gegeben.
Gruss
barmer