Älterer Mensch (zw. 30-40 J.) mit chronischer Erkrankung und darausresultiernder Schwerbehinderung (derzeit bei GKV), wird bald Beihilfeberechtigt (Beamter, geschiedener Vater).
Ich gehe davon aus, dass die PKV ihn aufgrund der Erkrankungen nicht nimmt.
Aufgrund der gesundheitlichen Lage hat er aber hohe Kosten für Medizin etc., so dass eine Übernahme der verbleibenden Kosten nach Abwicklung durch die Beihilfe ihm nichts lassen würde.
Kann er Beihilfe und GKV kombinieren?
Ich gehe davon aus, dass die PKV ihn aufgrund der Erkrankungen nicht nimmt.
Aber verbeamtet wird er ?
Aufgrund der gesundheitlichen Lage hat er aber hohe Kosten für
Medizin etc., so dass eine Übernahme der verbleibenden Kosten
nach Abwicklung durch die Beihilfe ihm nichts lassen würde.
Wenn er Mitglied der GKV ist, sollte diese die Kosten tragen. Wo ist das Problem ?
Kann er Beihilfe und GKV kombinieren?
Er sollte sich mit seiner Beihilfestelle in Verbindung setzen und sich beraten lassen.
Der angehende Beamte hat sogar mehrere Möglichkeiten;
a.) er bleibt in der GKV, zahlt allerdings den vollen Beitrag allein.
(Lediglich in Hessen gibt es einen verkappten Arbeitgeberzuschuss in Form der sog. Sachleistungsbeihilfe. Einzelheiten auf Anfrage.)
Beihilfe erhält er nur für Leistungen, die die GKV nicht zahlt (2-Bett-Zimmer, Chefarzt, Heilpraktiker).
Interessant ist diese Lösung m.E. nur für kinderreiche Hauptverdiener.
b.) Die allermeisten Unternehmen der PKV nehmen an der sog. Öffnung für Beamte teil. Im 1.Halbjahr nach der erstmaligen Verbeamtung (nicht auf Widerruf)kann ein beihilfekonformer Versicherungsschutz mit maximal 30% Risikozuschlag ohne Leistungsausschluesse abgeschlossen werden.
Das wäre mein Rat im Regelfall.
c.) Alle PKV-Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, bei der Verbeamtung bzw. dem Ende der Versicherungspflicht in der GKV einen beihilfekonformen Basistarif abzuschließen. Für einen Beamten im normalen Verbeamtungsalter ist das Preis-Leistungsverhältnis nicht so gut wie bei b.) Die Prämie dürfte einheitlich bei ca. 285 EUR plus Pflege liegen, die Leistungen entsprechen denen der GKV. Eine Ergänzung zu den Mehrleistungen der Beihilfe (siehe a.)) ist hier nicht gegeben.