Pkv - gkv - einkommensgrenze

liebe ver-sicher-nd wissende,

mich interessiert, wie die vers.-rechtl. situation für einen folgenden fall ist:
ein arbeitnehmer ist i.d. pkv, alles ok, sein einkommen liegt auch über der entsprechenden grenze. besagte grenze steigt aber jedes jahr, das gehalt des genannten arbeitnehmers aber nicht, oder nicht ausreichend, auf jeden fall, nach einiger zeit fällt dessen gehalt unter die grenze. dies liess sich aber nicht a priori sagen, erst nach beendigung des jahres stand fest, wieviel der arbeitnehmer effektiv verdiente.

was passiert in diesem fall, wie stellt sich dies der sozial-gestzgeber vor, bei den personen, die zwar i.d. pkv sind, aber eben ‚an der grenze‘ verdienen.
was soll da am ende des jahres passieren, wie soll sich ein solcher arbeitnehmer im laufenden jahr verhalten?

vielen dank fürs lesen, nachdenken und antworten!

stefan

Hallo,
es ist Aufgabe des Arbeitgebers zu prüfen wann Krankenversicherungspflicht eintritt. Kann dies erst zum Jahresende
erfolgen, tritt eben erst mit dem 01.01. des Folgejahres Krankenversicherungspflicht ein und somit der Wechsel in die GKV.
Ansonsten immer ab dem Monat des Eintritts der Krankenversicherungspflicht. Der Arbeitnehmer hat da keine
Mitwirkungspflicht.
Gruss
Günter Czauderna