Angenomme ich hab’ nen Kunden (selbständig und verheiratet) der ist privatversichert. Die Ehefrau ist pflichtversichert als Arbeitnehmerin. Mal angenommen die Frau wird schwanger - was passiert in der Regel mit dem Kind, wo wird es „automatisch“ versichert, wo kann ich es versichern?!
Danke für die Info… und fragt mich bitte nicht warum ich das nicht intern bei uns kläre
das ist jetzt komisch: eigentlich solltest du das doch wissen!
Erstmal ist der/die Kleine bei der Frau versichert, kann aber „roamen“. Es kann also zur PKV (also zum Vater) wechseln. Hängt wohl auch etwas von der Versicherung ab.
Gruß,
Haelge
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siehe dazu FAQ:680! Die Regel ist grundsätzlich bei dem Elternteil, der das höhere Einkommen bezieht. Verdient der Selbständige über der Beitragsbemessungsgrenze, dann auf jeden Fall beim Ihm, verdient er darunter kann man es sich aussuchen. Würde aber aus bekannten Gründen ( Leistungen usw. )immer die PKV empfehlen, die aber ein paar euro kostet, die Mitversicherung in der GKV ist beitragsfrei.
Hawkeye
[faq klickbar gemacht, mod marco]
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Hallo,
wenn das Einkommen des PKV-Versicherten über der Beitragsbemessungsgrenze
in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt und über dem Einkommen
der GKV-versicherten Mutter, dann hat das Kind keinen Anspruch
auf Familienversicherung. Das Kind kann ab Tag der Geburt entweder
freiwillig in der GKV oder in der PKV selbst versichert werden.
Andernfalls besteht Anspruch auf die (noch) kostenfrei Familienversicherung in der GKV.
Gruss
Czaauderna
das ist jetzt komisch: eigentlich solltest du das doch wissen!
-)
Erstmal ist der/die Kleine bei der Frau versichert, kann aber
„roamen“. Es kann also zur PKV (also zum Vater) wechseln.
Hängt wohl auch etwas von der Versicherung ab.
Gruß,
Haelge
Haloo Haelge,
Sie sollten aber auch wissen, das die Aussage so falsch ist, da es von den Begleitumständen abhängt
Hm also falls Du Vermittler bist eine Bitte - lass die Finger
weg von der Krankenversicherung.
Nicht böse sein, aber das ist das kleine Einmaleins.
ach wie gut, dass mir hier jemand einen Tipp gibt und große Sprüche klopft der noch nicht eimmal einen Monat hier angemeldet ist… dann weißt Du ja genau bescheid.
Lass mal gut sein - wenn ich ein KV-Experte wäre und täglich damit zu tun hätte, dann hätte ich hier sicher nicht gefragt - also mach dir keine Sorgen.
aber diener reaktion nach bist du doch wohl ein vermittler,
gelle?
Wie wäre es gewesen, einfach die Frage zu beantorten? Wenn ich im Rechtsbrett bei jeder Frage nur antworten würde „Scheiße, was? Bist sicher selbst zu schnell gefahren/beim klauen erwischt worden/des Mordes verdächtig“ würde das doch keinem weiter helfen. Ich denke es ist doch mal vollkommen Wurst wer was warum wissen will. Entscheidend ist vielmehr: Wer weiss was? Und nicht „Wer vermutet was, das nicht annähernd bei der Frage weiterhilft“.
Zur Frage der Familienversicherung für das Kind:
§ 10 Absatz 3 SGB V gibt die Antwort. Wenn der Mann in der PKV versichert ist und sein Einkommen monatlich 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze (wie hoch die derzeit ist weiß sicher ein anderer Informierter Schreiber) übersteigt, kommt eine kostenlose Familienversicherung für das Kind nicht in Betracht.
Deine Antwort ist richtig und man kann solche Fragen auch hier in allgemeiner Form stellen.
Als Versicherter würde ich jedoch meinem „Versicherungsmenschen“ solche Auskünfte nicht glauben. Allein dieser Sachverhalt der gesetzlichen KV füllt seitenweise Ausführungen und es zig Ausnahmen.
Am besten ist immer noch, der Versicherte frägt selbst bei seiner KV speziell für seinen Fall nach.