PKV/GKV, Selbstsändig dann Studium

Guten Tag,

ich habe eine Frage zu folgender Situation einer Freundin:

Sei war zunächst etwas über ein Jahr Vollzeit beschäftigt und pflichtmitglied in der GKV, danach etwa 1 Jahr selbstständig und Mitglied in der PKV im „normalen“ Tarif für Selbsständige.

Mit der Selbstständigkeit hat sie nicht viel verdient und will diese jetzt (als Hauptberuf) wieder aufgeben, um dann ein Studium aufzunnehemen. Sie ist jetzt 23 Jahre alt.

Die Frage ist nun, was passiert mit der Versicherung:
Sie ist mit 23 als Studentin mit sehr geringem Einkommen (so 200-300€) theoretisch familienversicherungsfähig in der GKV über ihre Eltern.

Der Vertrag bei der PKV hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren, wird sie da vor Ablauf wieder rauskommen?

Falls nicht, kann sie, wenn sie jetzt noch das letzte Jahr in der PKV absitzt, während sie schon studiert, dann danach wieder als Studentin in die GKV?

Sehr komplizierte Sache,
Ich freue mich auf eure Antworten.

Hallo,

sofern sich Ihre Freundin nicht von der Pflichtversicherung der Studenten (KVdS)hat befreien lassen, kann sie sich -sofern der Anspruch besteht- familienversichern. Bezüglich PKV: Hier kommt es auf die Kündigungsfristen an, wobei ich nicht glaube, dass bei Wegfall des Versicherungsgrundes (Selbstständigkeit)die PKV auf diese lange Kündigungsfrist besteht.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen

Hallo,
kompliziert ist die Sache eigentlich nicht, da es per Gesetz eindeutig geregelt ist.
Da deine Freundin bereits eine Ausbildung absolviert hat und auch schon pflichtversichert in der GKV versichert war und danach sich für die PKV entschieden hat, ist die mitversicherung bei den Eltern raus.
In die GKV kann Sie nur wg. erneuter Versicherungspflicht - diese liegt auch nicht vor.
Bleibt also nur die PKV. Hier gibt es allerdings bei den rennomierten Anbietern sogenannte Studententarife mit etwas abgespeckten Leistungen (ähnlich GKV mit Zusatzversicherung) zu vergünstigten Beiträgen. Sag deiner Freundin bitte, daß Sie bei Ihrem Anbieter mal nachfragen soll, ob der so einen Tarif hat.
LG Rubberduck

Sie kann über Ihre Eltern einen Antrag auf Familienversicherung stellen, da man aufgrund eines Studiums grundsätzlich erst mal versicherungspflichtig wird. Allerdings wird bei der Antragstellung geprüft, ob Sie Ihre selbstständige Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausübt. Sobald die Krankenkasse das o.k. für die Familienversicherung gibt, kann Ihre Freundin sich dies schriftlich bestätigen lassen und bei der PKV einreichen.

…sorry, da weiß ich auch nichts genaues drüber.

Hallo,

die Familienversicherung bzw. die Pflichtversicherung als Studentin ist vorrangig gegenüber der PKV, d.h. die PKV lässt sie aus dem Vertrag bei Nachweis einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Gruß
Jogie

Hallo kimchi123,
wenn theoretisch die Möglichkeit der Familienversicherung besteht, dann tut sie das eigentlich auch praktisch !

Sobald die Selbständigkeit abgemeldet wird, kann die Anmeldung zur kostenlosen Mitversicherung bei den Eltern vorgenommen werden. Die PKV endet dann VOR Ablauf der normalen Mindestlaufzeit aufgrund des Nachweises der Versicherung in der gesetzlichen Kasse exakt zum Zeitpunkt des Beginns der Mitversicherung.
Die PKV muss sofort beenden zu dem Datum der Mitversicherungn in der GKV, es gibt keine besondere Kündigungsfrist oder die 2 Jahre Mindestlaufzeit als Pflicht, wenn die Person in die gesetzliche Kasse über die Eltern zurückkehrt.

Es ist zwar so, dass ein Student eigentlich in der PKV gar nicht schlecht aufgehoben ist, da der Beitrag recht günstig sein kann (nach Studententarif), also beispielsweise vorteilhafter, als die gesetzliche Absicherung für Studenten, (wenn man sich dort gegen Beitrag versichert), aber kostenlos über die Eltern ist natürlich günstiger :smile:.

Der richtige Ablauf ist meiner Ansicht nach:
Selbständigkeit beenden (abmelden). Zu dem Tag bei der GKV der Eltern anmelden und Bescheinigung mitnehmen, die das nachweist (spezieller Nachweis für die „alte“ Krankenversicherung, also die PKV). Dann die Kündigung der PKV aussprechen aufgrund der kostenlosen Mitversicherung bei den Eltern in der GKV (kündigung auf den Tag des Beginndatums der Mitversicherung.

Sollte die GKV angeben, die kostenlose Mitversicherung geht nicht, dann sollte der PKV-Vertrag nur auf Studententarif umgestellt werden. In der günstigsten Stufe kostet das bei vielen PKV unter 100 Euro montl.

EINES hilft auf jeden Fall: Sofort mit der GKV und der PKV telefonieren und die Meinung beider beteiligten Parteien einholen, meist bekommt man eine korrekte und hilfreiche Beratung und Hilfe. Meine Ansicht dazu jedenfalls als PKV-Fachmann gern zu meiner Unterstützung.

Hoffe, damit geholfen zu haben.

Es hat Dir geschrieben: Hans-Günter

Liebe Grüße von
PKV-Spezialisten
Hans-Günter & Michael
Home: http://www.pkv-netz.com
ehemals: http://www.pkv.net

Hallo,

sorry aber da kann ich leider nicht weiterhelfen. Ich weiß nicht unter welchen Voraussetzungen man aus einem PKV Vertrag raus kommt.

Grundsätzlich kann man sich, wenn man Studiert und ein Einkommen unter 400 € (Achtung bei selbstständigkeit nur 365 €) bis zum 25. Lebensjahr in der GKV familienversichern.

Gruß Ela

Hallo,

die Lösung ist einfach und kostensparend: Eine gesetzliche Versicherung (auch die kostenfreie Mitversicherung über Angehörige) ermöglicht die Kündigung bzw. das Ruhen des privaten Versicherungsvertrags.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Werner

so Kurz und Knapp

die Familienversicherung ist bis zum 25. Lebensjahr möglich, PKV gilt dann nicht mehr.

ACHTUNG: Jetzt zahlt es sich aus wenn man bei einer Krankenkasse versichert ist, die weiß was Sie tut. Ansonsten könnte Sie vielleicht falsche sachen nennen wie, dass die Familienversicherung nicht möglich ist wegen der PKV.

Nach der Familienveresicherung kann man auch wieder zur PKV wechseln oder bei der GKV bleiben (sofern man noch Studiert).

Sie wird Familienversichert. Die GKV zieht vor der PKV.

Sehr komplizierte Sache,

Hallo kimchi123,

ne…nicht wirklich kompliziert :wink:.

Studenten an einer deutschen Hochschule oder Universität sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Sie sind also in der Regel nicht mehr privat krankenversichert.

Die Versicherungspflicht kann aus unterschiedlichen Gründen entfallen, hier 2 der vielen Gründe:

  • Der Student ist hauptberuflich selbständig tätig
  • Der Student kann familienversichert sein

Da hier keine Rechtsberatung erlaubt und auch nicht möglich ist, empfehle ich deiner Freundin die Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse. Die Beratung ist kostenlos, freundlich und meistens auch kompetent :wink:.

Die Kolleginnen und Kollegen können ihr sicher helfen und dabei ggf. gleich über die Familienversicherung oder die Versicherung als Studentin entscheiden.

Alles Gute!

Andi

Hallo,

wenn der

Hallo,

also deine Freundin kann zu ihren Eltern in die Familienversicherung bei der gesetzlichen rein. Wie das mit der privaten Krankenkasse wg. der Bindungsfrist (2 Jahre) ist, weiß ich leider nicht. Einfach dort nachfragen, ob sie eher rauskann.

Ansonsten - also wenn sie dort bleiben MUSS - kann sie bis 25 familienversichert in der gesetzlichen sein. Anschließend wird es eine Pflichtversicherung als Student, wo sie selber Beiträge zahlen muss (65 EUR).

Was NICHT geht: Dass sie in der privaten bleibt und dann 25 Jahre alt wird und dann pflichtversichert als Student in der gesetzlichen!!!
Die GKV darf niemanden als eigenständiges Mitglied aufnehmen, die vorher privat versichert gewesen ist (außer eine Beschäftigung über 400 EUR tritt ein und man ist noch unter 55 Jahre).

Ist kompliziert, also wichtig: sie muss noch bevor sie 25 jahre alt wird, familienversichert werden über die eltern in der gesetzlichen. dann wird alles besser. :wink: