Hallo kimchi123,
wenn theoretisch die Möglichkeit der Familienversicherung besteht, dann tut sie das eigentlich auch praktisch !
Sobald die Selbständigkeit abgemeldet wird, kann die Anmeldung zur kostenlosen Mitversicherung bei den Eltern vorgenommen werden. Die PKV endet dann VOR Ablauf der normalen Mindestlaufzeit aufgrund des Nachweises der Versicherung in der gesetzlichen Kasse exakt zum Zeitpunkt des Beginns der Mitversicherung.
Die PKV muss sofort beenden zu dem Datum der Mitversicherungn in der GKV, es gibt keine besondere Kündigungsfrist oder die 2 Jahre Mindestlaufzeit als Pflicht, wenn die Person in die gesetzliche Kasse über die Eltern zurückkehrt.
Es ist zwar so, dass ein Student eigentlich in der PKV gar nicht schlecht aufgehoben ist, da der Beitrag recht günstig sein kann (nach Studententarif), also beispielsweise vorteilhafter, als die gesetzliche Absicherung für Studenten, (wenn man sich dort gegen Beitrag versichert), aber kostenlos über die Eltern ist natürlich günstiger
.
Der richtige Ablauf ist meiner Ansicht nach:
Selbständigkeit beenden (abmelden). Zu dem Tag bei der GKV der Eltern anmelden und Bescheinigung mitnehmen, die das nachweist (spezieller Nachweis für die „alte“ Krankenversicherung, also die PKV). Dann die Kündigung der PKV aussprechen aufgrund der kostenlosen Mitversicherung bei den Eltern in der GKV (kündigung auf den Tag des Beginndatums der Mitversicherung.
Sollte die GKV angeben, die kostenlose Mitversicherung geht nicht, dann sollte der PKV-Vertrag nur auf Studententarif umgestellt werden. In der günstigsten Stufe kostet das bei vielen PKV unter 100 Euro montl.
EINES hilft auf jeden Fall: Sofort mit der GKV und der PKV telefonieren und die Meinung beider beteiligten Parteien einholen, meist bekommt man eine korrekte und hilfreiche Beratung und Hilfe. Meine Ansicht dazu jedenfalls als PKV-Fachmann gern zu meiner Unterstützung.
Hoffe, damit geholfen zu haben.
Es hat Dir geschrieben: Hans-Günter
Liebe Grüße von
PKV-Spezialisten
Hans-Günter & Michael
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