PKV / GKV - wann droht kein Schutz mehr ?

Hallo,

folgende Frage:

Wenn ich mich privat krankenversichere und meine Frau bleibt in der gesetzlichen (sie ist älter als ich; Kinder spielen keine Rolle): Was passiert, wenn sie arbeitslos wird und nach dem einen Jahr, wo sie Arbeitslosengeld bezogen hätte (und gesetzlich krankenversichert war) immer noch arbeitslos ist ? Ist sie dann nicht mehr krankenversichert ? Es muß doch eigentlich erst das Vermögen aufgebraucht werden, d. h. privat bezahlt werden.

Oder was ist Fakt ?

Danke für Info.

Herzliche Grüsse, Lothar

Hallo,
deine Frau kann sich in der GKV freiwillig weiterversichern.
Für die Berechnung der Beitragshöhe werden 50 % deiner Einkünfte
und 50% ihrer Einkünfte zugrunde gelegt - maximal aber werden
nur 50% der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung
(derzeit 1725,00 Euro) berücksichtigt.
Was die Aufbringung der Beiträge betrifft stimmt deine Annahme -
wenn nichts mehr da ist besteht ggf. Anspruch auf Sozialhilfe.
Gruss

Günter Czauderna