Habe schon die SuFu aber der Fall ist etwas komplex und ich sehe kein Licht am Horizont. Also gegeb sei folgende Konstellation:
Nach einer Scheidung besteht gemeinsames Sorgerecht, die Kinder leben aber bei der Mutter und bleiben wie bisher über diese Familienversichert. Der Vater wechselt einige Jahre später in die PKV. Frage 1: Können die Kinder weiterhin in der GKV über die Mutter versichert bleiben?
Frage 2: Ändert sich das, wenn ein Kind später zum Vater zieht?
Frage 3: Ändert sich die Lage, wenn die Seite bei dem das Kind lebt allein sorgeberechtigt ist?
da ist die Rechtslage eindeutig und einfach zu erklären.
Nur die Mutter ist in der GKV. Somit haben die Kinder einen Familienhilfeanspruch aus der Versicherung der Mutter, egal wer das Sorgerecht hat, wo sie wohnen etc.
Die Regel, dass der Familienhilfeanspruch ausgeschlossen ist, wenn der andere Elternteil in der PKV ist und ein Einkommen über der verdienstgrenze hat, kommt hier nicht zum Tragen.
Dies ergibt sich aus § 10 Absatz 3 SGB V, danach ist der Anspruch nur ausgeschlossen, wenn der mit den Kindern verwandte „Ehegatte“ nicht in der GKV ist. Voraussetzung für den Ausschluss ist nämlich eine bestehende Ehe. Nach der Scheidung trifft die Bezeichnung Ehegatte nicht mehr zu. Deshalb Familienhilfe in der GKV der Mutter.
In der Krankenversicherung kann man pflichtversichert sein oder freiwilliges Mitglied. Ist der Mann oder die Frau freiwilliges Mitglied und nicht selbständig, dann sind die Kinder mit einen eigenen Beitrag zu versichern wenn die/der „Freiwillige“ sich privat Krankenversichert.Es kann sein, dass es dann sinvoll ist aucch die KInder in der privaten Krankenversicherung zu versichern. Ich schaue nochmal gerne nach und werde die Tage mich dazu nochmal melden.