PKV - GOÄ - Faktor - Chefarztbehandlung

Hallo liebes Forum,

ich habe ein PKV Problemchen und versuche hier Hilfe zu finden.

Ich bin am 17.12 ambulant an der Banscheibe operiert worden. Bin an sich zufrieden, habe zwar einen Rückfall, glaube aber nicht, dass der Operateur Schuld hat.

Jetzt steht nur natürlich die weitere Behandlung an. Ich habe jetzt erfahren das mein PKV Tarif (Inter - GV) leider nur den 1,7 fachen Satz zahlt. Habe diesen Tarif seit fünf Jahren und hatte wegen der Beitragsrückerstattung noch keine Rechnung abgegeben.

In diesem Tarif habe ich aber die Wahlleistung Chefarztbehandlung. Werden diese Chefarzt Behandlungen auch auf Basis dieser GOÄ Faktoren abgerechnet oder kriege ich das dann komplett erstattet? Heisst dass, wenn ich mich im KH stationär operieren lassen würde, diese Aufschläge (bei der letzten OP dann mit Kernspin, Anästhäsie usw. über 1000 Euro) sparen würde? Hat jemand einen Tipp?

Vielen Dank!

moebi

Stephan Heydkamp

Hallo Möbi

In diesem Tarif habe ich aber die Wahlleistung
Chefarztbehandlung.

Das hört sich schonmal nach einer Mogelpackung an, wie sie leider von einigen Privatkrankenversicherungen gern angeboten wird.

Werden diese Chefarzt Behandlungen auch
auf Basis dieser GOÄ Faktoren abgerechnet oder kriege ich das
dann komplett erstattet?

Der Chefarzt nimmt den 3,5 fachen Satz und Du bekommst nur etwa die Hälfte deines Geldes zurück, weil die PKV ja nur 1,7 fach erstattet. Auf 1,7 fach sollte man sich tunlichst nicht einlassen. Du solltest nicht vergessen, dass diese Privaten Krankenvers. wie alle privaten Versicherungsgesellschaften an Gewinnmaximierung interessiert sind und sie Dein privater wirtschaftlicher Ruin nicht interessiert.
Gruß,
Branden

Hallo Branden,

zuerst mal vielen Dank für Deine Antwort.

So was hatte ich mir schon gedacht. Ich hatte halt gehofft, dass diese Chefarztbehandlung dann den erhöhten Faktor beinhaltet und sich meine Tarifeinschränkung nur auf ambulante Behandlungen bezieht.

Na ja was soll’s, Gesundheit geht vor!

Werde versuchen innerhalb der Inter den Tarif zu wechseln, ein akuter Bandscheibenvorfall ist natürlich gerade keine gute Verhandlungsbasis…

Trotzdem Danke und viele Grüße

MÖBI

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Ist da vielleicht noch ein Baustein bei deinem GV dabei? Vielleicht VW?
Ist nur so ´ne Frage, weil ich glaube, dass der reine GV nur Regelleistungen im Mehrbettzimmer absichert.
Mit dem VW hättest du aber die beschriebene Chefarztbehandlung.
Für dich wesentlich wäre dann, was der VW leistet. Meines Wissens nach bis Höchstsatz GOÄ.

Es spekulierte
Beben

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jetzt erfahren das mein PKV Tarif (Inter - GV) leider nur den
1,7 fachen Satz zahlt. Habe diesen Tarif seit fünf Jahren und

Damit bist Du deutlich unterversichert. Jeder niedergelassene Arzt berechnet Dir für eine ambulante Behandlung midestens den 2,3-fachen Satz. D.h. Du wirst bei jeder Rechnung dazubezahlen.

Chefarztbehandlung. Werden diese Chefarzt Behandlungen auch
auf Basis dieser GOÄ Faktoren abgerechnet oder kriege ich das dann komplett erstattet?

Branden hat Dir schon geantwortet, dass Du durchaus auch den Faktor 3,5 präsentiert bekommen wirst.

stationär operieren lassen würde, diese Aufschläge (bei der
letzten OP dann mit Kernspin, Anästhäsie usw. über 1000 Euro) sparen würde?

Nein. Auch beim stationären Aufenthalt liquidieren die Ärzte beim Patienten privat, nur der Tagessatz wird direkt mit der Krankenversicherung abgerechnet.

Wenn es noch geht, solltest Du Deinen Tarif schnellstens umstellen, sonst wird es auf die Dauer für Dich sehr teuer.

Hallo Beben,

ich glaube, das war ein Super Tipp!

Ich zitiere die AVB - Zusatztarif für Wahlleistungen VW:

In den Tarifen VK und VW sind ärztliche und zahnärztliche Leistungen im tariflichen Umfang erstattungsfähig, soweit sie nach GoÄ berechnungsfähig sind. Für die Teile der Aufwendungen, die durch Überschreitungen der Höchstsätze der jeweiligen Gebührenordnung entstehen, besteht kein Leistungsanspruch.

Da steht doch dann eigentlich nix von eingeschränkten Höchstsätzen oder tariflichen Einschränkungen???

Heißt das, dass ich, wenn ich mich stationär behandeln lasse (z.B. Alpha Klinik) nichts draufzahlen muss?

Wohnst Du in München? Bier???

Viele Grüße
MÖBI

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Hallo Branden,

Der Chefarzt nimmt den 3,5 fachen Satz und Du bekommst nur
etwa die Hälfte deines Geldes zurück, weil die PKV ja nur 1,7
fach erstattet. Auf 1,7 fach sollte man sich tunlichst nicht
einlassen. Du solltest nicht vergessen, dass diese Privaten
Krankenvers. wie alle privaten Versicherungsgesellschaften an
Gewinnmaximierung interessiert sind und sie Dein privater
wirtschaftlicher Ruin nicht interessiert.
Gruß,
Branden

Also durchgehend 3,5 wirds ja wohl nicht sein, wenn überhaupt, dann die OP-Ziffern. Ausserdem hat er dann die Abweichung vom 2,3fachen Satz zu begründen. „Chefarzt“ als Begründung allein reicht auch heute nicht mehr. Anästehsie, Labor, Visiten und der andere Kram werden ebenfalls nicht über den Regelsätzen liegen.

Und zur Pauschalverurteilung der PKVen: Was nützt einem ein Kunde, der nicht mehr zahlen kann und allen erzählt, wie gemein ihn seine Krankenkasse hat hängen lassen? Gar nix. Auch zwingt einen keine PKV den Chefarzt zu nehmen oder in einen derartigen (billigeren) Tarif zu gehen.

Private Krankenversicherung ist und bleibt eine Sache, die ein größeren Bedarf an Überlegung und Selbstverantwortung bedeutet, dafür hat man aber mehr Freiheiten bei der Gestaltung seines Versicherungsschutzes.

Schöne Grüße Bernhard

Hallo Möbi

In diesem Tarif habe ich aber die Wahlleistung
Chefarztbehandlung.

Das hört sich schonmal nach einer Mogelpackung an, wie sie
leider von einigen Privatkrankenversicherungen gern angeboten
wird.

Hallo vanBranden,
hier muss ich kurz bremsend die Hand heben. Die PKV-Gesellschaften schreiben diese Tatsache ausdrücklich und gut erkennbar an leicht zu findenden Stellen in die Versicherungsbedingungen. Es gibt ja auch Fälle, in denen so ein Tarif Sinn macht. Ebenso macht es für einige Leute vermutlich Sinn, ein Auto ohne Airbag zu kaufen - ist es deshalb eine Mogelpackung?
Wer hier unverschämter Weise leider zu oft solche Tarif anbietet und AKTIV vertreibt, sind Berater!!! Hier bitte ich die Schuld zu sehen, nicht bei den Anbietern.

Frank Wilke

Nein. Auch beim stationären Aufenthalt liquidieren die Ärzte
beim Patienten privat, nur der Tagessatz wird direkt mit der
Krankenversicherung abgerechnet.

Nur wenn man eine Wahlleistungsvereinbarungu nterschreibt, sonst nicht. Auch als privat Versicherter ist man nicht gezwungen so etwas zu unterschreiben.

Grüße, Bernhard

Hallo,

das war - mit meinen damaligen Vorerkrankungen - der einzige Tarif, der mir angeboten wurde… :frowning: Ich wollte eigentlich einen anderen Tarif (bei der gleichen KV), musste dann aber kurzfristig zuschlagen. Aber sagen wie es mal so, mein Berater hätte mich da auch besser informieren können…

Aber ich war jung und brauchte ne KV :wink:

Viele Grüße
MÖBI

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Hallo Bernhard,

bei der letzten OP wurden nur die drei OP Ziffern mit Faktor 3,5 abgerechnet… Da hatte man mich aber darauf hingewiesen, und das habe ich unterschrieben…

Der Rest wurde mit 2,3 usw. abgerechnet. Aber zusammen mit dem Kernspin (2,3), der Anästäsie (3,5!) usw. war es dann doch eine Menge Geld… :frowning:

Meine Frage ist jetzt nur, ob ich für die jetzt leider anstehende weitere OP durch meine Wahlleistung „Chefarztbehandlung“, bei einem stationären Aufenthalt den ambulanten Tarif (mit seiner Beschränkung auf Faktor 1,7) aushebeln kann und dann den Höchstsatz der GOÄ (ist doch dann 3,5, oder?) erstattet bekomme.

Ich bin leider kein Jurist, ich komme mit diesen AVBs des Tarifes für die Wahlleistungen irgendwie nicht klar…

So steht es da drin:

„In den Tarifen VK und VW sind ärztliche und zahnärztliche Leistungen im tariflichen Umfang erstattungsfähig, soweit sie nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnungsfähig sind. Für die Teile der Aufwendungen, die durch Überschreitung der Höchstsätze der jeweiligen Gebührenordnung entsteht, besteht kein Leistungsanspruch“

Das hat doch dann nichts mit dem ambulanten Tarif zu tun, oder?

Viele Grüße
MÖBI

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