Zu mir:
27 - Ich AG vom Arbeitsamt, die sehr gut läuft
Folgendes Fall:
Ich war bisher immer bei der GKV.
Meine Versicherungberaterin hat mich (leider) davon überzeugt. zur PKV zu wechseln. Dabei war mir nicht bewust, das das eine Entscheidung fürs Leben ist. Hab mich leider nicht selbst informiert, und die Beraterin hat mir nicht gesagt, das ich nicht zurück kann.
Soweit so gut.
Nun bekam ich die Mitteilung das die PKV mir die Versicherung kündigt, weil ich eine Blutgerinnungsstörung, die vor 7 Jahren dignostiziert wurde nicht angegeben wurde. Ärztin sagt selbst, die störung ist so gering, und es gab deswegen keine weiteren Behandlungen, sodas ich es nicht hätte angeben müssen.
Wie komme ich nun zurück, da mich nun keine PKV mehr nehmen wird, obwohl ich ein Atest der Ärztin habe, das nix vorgefallen ist, und die Werte im Normbereich sind. Muss ich nun meine „erfolgreiche“ ICH-AG auflösen und mich arbeitslos melden ?
Das wäre ja nicht besonders gut, da dann meine alten Einahmen futsch wären. Die Ich-AG ist 2 Jahre alt, und ich war vorher immer bei der GKV. Bin seit 1,5 Jahren in der GKV.
Für mich ist das nun ein Desaster, da ich nun ohne KV da stehe 
Hallo Riker,
das ist typisch, 90% der Versicherungsberater sind Betrüger, die mit Halbwahrheiten ihr Geld verdienen. War bei mir genauso.
Nach einigen Recherchen habe ich herausgefunden, wie das ist mit dem Schritt zurück in die GKV. Es ist nicht gesetzlich untersagt, dies zu tun. Doch es gibt unter den GKVen Absprachen, die verhindern sollen, dass ein privat Versicherter irgendwann zurück in die gesetzliche wechselt und damit das System ausnutzt.
Es gibt jedoch GKVen, die hier Ausnahmen machen. Du musst also nur ein bisschen herumtelefonieren.
Viel Erfolg!
Andreas
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Opps, sollte nat. heißten, bin seit 1.5 Jahren in der PKV.
Und nun will ich wieder in die GKV…
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Hallo,
in dieser Lage hast du absolut keine Chance in die GKV zurückzukommen.
Und wenn du dem Tip folgst und rumfragtst, und wenn du tsatsächlich
eine findest die dich gegen geltendes Recht aufnimmt dann hast du
Glück gehabt. Aber wenn dann die Aufsichtsbehörde dahinterkommt,
dann wirst du auch dort wieder raus müssen und riskierst eine
Anzeige wegen falscher Angaben - denn genau diese musst du unterschreiben. Alle Kassen müssen nänmlich bei einer Aufnahme
zwingend zwei Punkte nachweisen.
Entweder eine offizielle Kündigungsbestätigung beineinem Kassenwechsel
innerhalb der GKV oder, und da kommst Du ins Spiel, eine schriftliche
Erklärung des Antragstellers wo er letzten 18 Monate versichert war.
Ich sag mal, kein Krankenkassenmitarbeiter dem etwas an seinem Job
liegt wird dieses Risiko auf sich nehmen - und warum auch ??
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Andreas,
ich bin davon überzeugt, dass du mit deinen 90% definitiv zu hoch liegst. Das es schwarze Schafe gibt, das ist keine Frage. Bei 90% jedoch müsste jeder (!!!) Einwohner in Deutschland immer (!!!) Probleme mit seinen Versicherungen haben.
Das Schlimme ist nur, dass wenige schwarze Schafe die ganze Branche in Verruf bringen.
Gruß
Marco
Hi Riker,
die Frage ist doch: Hast du im Antrag wesentliche Dinge verschwiegen, die der Versicherung eine Falscheinschätzung deines Risikos ermöglicht haben.
Die Dinge, nach denen im Antrag explizit gefragt wird, gelten im Zweifelsfall als wesentlich.
Das kannst wiederum nur du prüfen.
Wenn z.B. gefragt wird: Waren Sie in den letzten 5 Jahren wegen irgendwas in Behandlung? Und du hast da „nein“ stehen und du warst nicht in Behandlung, ist die Anfechtung nicht möglich.
Gruß
Marco
Hallo,
wie bereits an anderer Stelle geschrieben:
-
Rücktritt mit qualifiziertem Berater aufbereiten und ggf. gegen angehen, weil sich die Frage nach schuldhafter Verletzung stellen kann.
-
Risiko ausschreiben lassen durch qualifizierten Berater, damit ein neuer Versicherer ggf. gefunden wird.
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler