PKV im Referdendariat, ist das möglich?

Guten Tag,
fange am 01.02. das Referdariat für das Lehramt an Gymnasien in Rheinland-Pfalz an. Was ich gerne wissen möchte, da ich an Multipler Sklersose leide, ist: Muss eine PKV mich nehmen oder können diese mich auf Grund der MS ablehen und in die GKV schicken?
Wenn man sich umhört, kriegt man unterschiedliche Antworten und auch die Versicherungen wimmeln einen immer ab.
Gruß
Mario

Hallo Mario,

es ist leider so, wie Ihre Erfahrungen zeigen - Die PKV ist rein privatrechtlich (abgesehen von den gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Versicherungspflicht). Letzteres greift aber bei Ihnen nicht, wenn Sie in der Vergangenheit (in den letzten 12 mon.) gesetzlich versichert waren.

Wie auch immer - ich gebe Beamtenanwärtern ohnehin den Rat, während dieser Phase noch in der GKV zu verbleiben (ich hoffe sehr, daß Ihre Formulierung …in die GKV schicken…) falsch ist. Soll heißen, daß Sie z.Z. in der GKV sind !

Begründung: Nach der Ausbildung, also der Ernennung zum BaP, werden Sie in der PKV generell mit dem dann erreichten Alter eingestuft. Zweitens ist Ihr GKV-Beitrag (15% vom Brutto) in der BaW - Phase so groß unterschiedlich zur PKV nicht, zumal mit Risikozuschlägen. Und drittens wird sich die GKV-Mitgliedschaft als sehr vorteilhaft erweisen, sollten Sie nach der Ausbildung (und wenn nur zeitweise) nicht übernommen werden. Viertens - als Beamter - egal BaW, BaP oder BaL - können Sie wann immer Sie wollen in zur PKV wechseln. Zurück aber ist unmöglich. Soll heißen - bleiben Sie während der Ausbildung in der GKV, so bleibt auch die Entscheidungsgewalt in Ihrer Hand !

Vielleicht gibt es in der Zukunft mal wieder eine s.g. „Öffnungsaktion“. Das sind Maßnahmen der PKV zur Kundengewinnung mit dem Vorteil, daß auch bei harten Vorerkrankungen die Risikozuschläge z.B. auf 30% begrenzt werden (allerdings dann auf Dauer). Ich würde deshalb an Ihrer Stelle alle ½ Jahre beim Versicherer Ihrer Wahl diesbezüglich gezielt nachfragen. Aber lassen Sie sich nicht den s.g. Basis- oder Standardtarif andrehen ! - Die haben mit privater Krankenversicherung nicht mehr viel zu tun.

Alles Gute für Ihre Ausbildung und auch das Jahr 2010 wünscht

Stefan Koziol
Versicherungsmakler

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Guten Tag,

generell ist es möglich, ab dem Alter von 34Jahren wird der Tarif allerdings in die „normalen“ Beitragsklassen eingestuft, sollte die Verbeamtung bis dahin nicht stattgefunden haben.

Vergleichsangebote erstelle ich gern.

Gruß aus Hannover,
Dennis Wolfram